Braucht der Handel mit Kraftfahrzeugen (Kfz-Handel) eine Erlaubnis nach § 34c GewO?
Nein. Diese Tätigkeit fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 34c GewO. Deshalb brauchst du keine offizielle „Erlaubnis“ nach dieser Vorschrift.
Aber was ist tatsächlich erforderlich, um einen Kfz-Handel rechtlich korrekt zu starten?
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Gewerbe anmelden (Gewerbeanmeldung)
Du musst die Tätigkeit beim für dich zuständigen Bürgeramt als Gewerbe registrieren. Übliche Formulierung im Feld „Tätigkeit“ der Anmeldung:
„Handel mit Kraftfahrzeugen (neu und gebraucht), ggf. Vermittlung“
Wenn du außerdem Fahrzeuge für Kunden auf Provisionsbasis verkaufst oder bei Verkäufen vermittelst, füge „Vermittlung“ zur Tätigkeitsbeschreibung hinzu.
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Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung schickt dir das Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dort meldest du deine Tätigkeit als Gewerbetreibender an und legst fest, ob du die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung wählst.
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Häufig benötigte Unterlagen
– Gewerbeanmeldung
Pflicht: Ja (obligatorisch)
Hinweis: Erforderlich, um eine Steuernummer zu erhalten.
– Führungszeugnis
Pflicht: Manchmal
Hinweis: Wird verlangt, wenn du mit Fahrzeuge auf Rechnung oder Leasing-Geschäften zu tun hast.
– Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Pflicht: Manchmal
Hinweis: Wird in manchen Gemeinden zu Prüfzwecken verlangt.
– Handelsregisterauszug
Pflicht: Wenn du als GmbH firmierst
Hinweis: Für Einzelunternehmen (Einzelunternehmen) wird er in der Regel nicht verlangt.
Brauchst du eine besondere Erlaubnis für internationalen Handel (Export/Import)?
Wenn du beabsichtigst, Fahrzeuge aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) zu kaufen oder in solche Staaten zu verkaufen, gilt:
– Du benötigst eine EORI-Nummer, um mit dem Zoll arbeiten zu können.
– Möglicherweise musst du dich als Ausführer bei der Zollbehörde registrieren.
– Du musst die Einfuhrumsatzsteuer und die einschlägigen zollrechtlichen Vorschriften beachten.
Zusätzliche Tätigkeit: Bietest du einen Service für Exportkennzeichen (Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen) an?
Einige Städte werten diese Dienstleistung als eigenständige Tätigkeit. In solchen Fällen kann erforderlich sein:
– eine zusätzliche Registrierung als Vermittler oder
– eine Anmeldung als Zulassungsdienst.
Erkundige dich hierzu bei deiner zuständigen Zulassungsstelle und beim Gewerbeamt.
Gibt es verbundene Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 34c erfordern?
– Nur Fahrzeugverkauf
§ 34c erforderlich? Nein
Hinweis: Für den bloßen Handel mit Fahrzeugen ist keine besondere Erlaubnis nötig.
– Vermittlung von Krediten zum Kauf (Leasing-Vermittlung)
§ 34c erforderlich? Ja
Hinweis: Wenn du für deine Kunden Bankfinanzierungen oder Leasingverträge vermittelst, kann eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich sein.
– Immobilienhandel zusammen mit dem Autohandel
§ 34c erforderlich? Ja
Hinweis: Wenn der Immobilienhandel mit deiner Fahrzeugtätigkeit kombiniert ist, unterliegt der Immobilienteil den Regelungen des § 34c GewO.
Abschließender Hinweis
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