Hygiene-Schulung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für alle Küchenmitarbeiter

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-01 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Was ist § 43 Infektionsschutzgesetz?

§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Vorschrift im Gesetz zum Schutz vor Infektionen, die alle Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten, dazu verpflichtet:

  • eine Bescheinigung zu erhalten, die bestätigt, dass sie an einer offiziellen Schulung zur Verhütung von Infektionskrankheiten teilgenommen haben,

  • die Grundlagen zur Vermeidung der Übertragung von infektiösen Krankheiten zu verstehen.


Wer muss diese Schulung absolvieren?

Person Schulungspflicht?
Koch oder Küchenhilfe Ja
Reinigungskraft in der Küche Ja
Servicekraft, die Speisen serviert Ja
Verkaufspersonal in einer Bäckerei Ja
Restaurantinhaber*in selbst Ja
Lagerarbeiter, der keine Lebensmittel berührt Nein, in der Regel nicht erforderlich

Wo findet die Hygiene-Schulung statt?

  • Beim Gesundheitsamt der Stadt oder des Landkreises

  • Oder bei beauftragten, zugelassenen Ärztinnen/Ärzten (je nach Bundesland)

  • Aktuell bieten viele Behörden diese Schulungen auch online an


Was umfasst die Hygiene-Schulung?

  • Dauer: in der Regel 20 bis 60 Minuten

  • Inhalte unter anderem:

    • Informationen zu Infektionskrankheiten (z. B. Norovirus, Salmonellen, Hepatitis A)

    • Richtige Händehygiene (korrektes Händewaschen)

    • Hygienevorschriften in Küche und Lagerung

    • Richtiges Verhalten von Mitarbeiter*innen bei Krankheit oder Fieber

    • Bedeutung der Meldepflicht (Meldepflicht nach IfSG) bei entsprechenden Symptomen


Was erhältst du nach der Schulung?

  • Eine Teilnahmebescheinigung nach § 43 IfSG

  • Sie ist grundsätzlich lebenslang gültig, verliert jedoch ihre Gültigkeit, wenn du nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Schulung eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmst

  • Bei offiziellen Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht muss die Bescheinigung vorgelegt werden können


Gebühren für die Schulung

Ort / Anbieter Ungefähre Kosten
Gesundheitsamt 20 – 35 €
Beauftragter Ärztin (Privatarzt) 30 – 50 €
Gruppenschulung (z. B. für große Gastronomiebetriebe) Rabatt je nach Personenzahl

Wichtige Punkte, auf die du achten solltest

  • Du darfst nicht in der Küche bzw. mit Lebensmitteln arbeiten, bevor du diese Bescheinigung erhalten hast.

  • Es ist sinnvoll, die Bescheinigung zu kopieren und eine Kopie im Betriebsbuch bzw. in den Betriebsunterlagen aufzubewahren.

  • Einige Städte (z. B. Berlin und Hamburg) bieten Online-Termine mit elektronischer Bescheinigung an.


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