Scheidung von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland: Rechte, Gesetze und besondere Verfahren
Deutschland gehört zu den Staaten, in denen bei Scheidungen – unabhängig davon, ob beide Ehepartner Deutsche sind oder ob einer oder beide Ausländer sind – sehr genaue gesetzliche Regelungen gelten.
Wenn jedoch beide Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, stellen sich viele Fragen:
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Gilt das deutsche Recht oder das Recht des Herkunftslandes?
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Hat die Scheidung Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel?
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Muss die Scheidung zusätzlich bei der Botschaft registriert werden?
In diesem Artikel erklären wir, was Ausländerinnen und Ausländer bei einer Scheidung in Deutschland wissen müssen:
das Verfahren, die anwendbaren Gesetze, besondere Konstellationen sowie Fragen des Aufenthaltsrechts und der internationalen Anerkennung.
Wer darf in Deutschland die Scheidung beantragen?
Grundsätzlich kann jeder ausländische Ehepartner, der in Deutschland lebt, die Scheidung vor einem deutschen Gericht beantragen, wenn:
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einer der Ehepartner seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, oder
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der letzte gemeinsame Wohnsitz der Eheleute in Deutschland lag, oder
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einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Welches Recht wird bei der Scheidung angewendet?
Das Gericht bestimmt das anzuwendende materielle Scheidungsrecht nach der sogenannten:
„Rom III-Verordnung“ (EU-Verordnung zur Bestimmung des auf Scheidung und Trennung anzuwendenden Rechts).
Die Reihenfolge der Anknüpfung ist im Wesentlichen wie folgt:
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Das von den Ehepartnern schriftlich gewählte Recht
– etwa, wenn sie sich vertraglich auf das Recht eines bestimmten Staates geeinigt haben. -
Wenn keine Rechtswahl vorliegt, orientiert sich das Gericht an:
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dem Recht des Staates, in dem die Eheleute zuletzt gemeinsam ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, oder
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dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide besitzen (wenn diese übereinstimmt), oder
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hilfsweise am deutschen Recht, wenn andere Anknüpfungen nicht eindeutig sind.
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Kurz gesagt:
In der Praxis wenden deutsche Gerichte bei längerem gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland sehr häufig deutsches Scheidungsrecht an.
Wie läuft die Scheidung für Ausländer in Deutschland ab?
In den Grundzügen unterscheidet sich das Verfahren nicht von dem deutscher Ehepaare:
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Trennungsjahr (Trennungsjahr)
Die Eheleute müssen in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann. -
Beauftragung eines Rechtsanwalts und Einreichung des Scheidungsantrags (Scheidungsantrag)
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Der Antrag wird über einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
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Mindestens die antragstellende Partei muss anwaltlich vertreten sein.
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Gerichtstermin und Scheidungsbeschluss
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Beide Ehepartner werden – soweit möglich – zu einem Termin geladen.
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Das Gericht prüft, ob die Ehe als gescheitert gilt und das Trennungsjahr verstrichen ist.
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Anschließend ergeht der Scheidungsbeschluss.
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Dokumentation der Scheidung
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Es wird eine deutsche Scheidungsurkunde (Scheidungsurkunde) bzw. ein vollstreckbarer Beschluss ausgestellt.
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Diese Unterlagen können – falls erforderlich – später im Herkunftsland anerkannt oder registriert werden.
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Erkennen andere Staaten eine Scheidung aus Deutschland an?
Grundsätzlich ja.
Die meisten Staaten erkennen eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung an, wenn sie nach deutschem Recht ordnungsgemäß ergangen ist.
In einigen Ländern (z. B. Syrien, Irak, Ägypten und andere Staaten) ist jedoch zusätzlich erforderlich:
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Beglaubigung des Urteils bzw. des Beschlusses beim zuständigen deutschen Gericht,
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ggf. Überbeglaubigung durch die deutsche Justiz- oder Außenbehörde,
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Übersetzung in die Landessprache durch einen vereidigten Übersetzer,
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Vorlage bei der Botschaft oder dem zuständigen Gericht im Herkunftsland zur Registrierung oder Anerkennung.
Was ist mit Kindern und Sorgerecht?
Lebt das Kind in Deutschland, kommen in aller Regel die deutschen Sorgerechts- und Umgangsregelungen zur Anwendung.
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In den meisten Fällen bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, sofern kein Antrag auf Alleinsorge gestellt und begründet wird.
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Fragen zur Betreuung, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmung werden nach deutschem Familienrecht entschieden.
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Die Kindesunterhaltspflicht richtet sich in der Praxis häufig nach der Düsseldorfer Tabelle, basierend auf dem Einkommen des nicht betreuenden Elternteils.
Hat die Scheidung Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel?
Ja, das kann der Fall sein, insbesondere wenn:
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der Aufenthaltstitel ausschließlich auf der Ehe und dem Familiennachzug (z. B. Familiennachzug) beruhte, und
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die Ehe weniger als drei Jahre in Deutschland bestanden hat.
In solchen Fällen kann die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel widerrufen oder nicht verlängern.
Ein weiterer Verbleib in Deutschland ist jedoch möglich, wenn:
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gemeinsame Kinder in Deutschland leben und eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht,
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besondere Härtegründe vorliegen (z. B. häusliche Gewalt, langjährige Integration, abgeschlossene Ausbildung, unbefristetes Arbeitsverhältnis),
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ein eigenständiges Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen besteht (z. B. Arbeit, Studium).
Hier ist eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Migrationsrecht dringend zu empfehlen.
Haben ausländische Ehepartner Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Ja, grundsätzlich schon, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – unabhängig von der Staatsangehörigkeit:
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wenn der Ehepartner zeitweise nicht erwerbsfähig ist,
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wenn er gemeinsame kleine Kinder betreut und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann,
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oder wenn nachgewiesen ist, dass während der Ehe eine finanzielle Abhängigkeit bestanden hat.
Achtung:
Die Berechnung und der Umfang des Unterhalts richten sich nach dem anwendbaren Recht – das kann deutsches Recht oder das Recht des Herkunftsstaates sein, je nach Rom III-Verordnung und Gerichtsentscheidung.
Wichtige Hinweise
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Eine bloß religiöse oder traditionelle Scheidung (z. B. nur vor einem Imam oder nur nach Heimatrecht ohne Gericht) reicht in Deutschland nicht aus – maßgeblich ist immer der gerichtliche Scheidungsbeschluss.
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Wird die Scheidung im Ausland ausgesprochen, muss sie für die Wirksamkeit in Deutschland häufig durch ein besonderes Verfahren anerkannt werden, das als
„Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen“ bezeichnet wird.
Wichtige juristische Begriffe
| Deutscher Begriff | Bedeutung auf Deutsch |
|---|---|
| Scheidung | Auflösung der Ehe (Ehescheidung) |
| Trennungsjahr | Einjähriger Zeitraum des Getrenntlebens |
| Familiengericht | Gericht für Familiensachen |
| Scheidungsbeschluss | Gerichtliche Entscheidung zur Scheidung |
| Scheidungsurkunde | Bescheinigung / Urkunde über die Scheidung |
| Versorgungsausgleich | Ausgleich der Renten- und Versorgungsanrechte |
| Kindesunterhalt | Unterhalt für das Kind |
| Aufenthaltsrecht | Recht auf Aufenthalt / Aufenthaltstitel |
Fazit
Ausländische Ehepaare können sich in Deutschland nach deutschem Gerichtsverfahren scheiden lassen, sofern die Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben ist und das Trennungsjahr eingehalten wird.
Die Gerichte wenden je nach Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und eventuell getroffener Rechtswahl das passende Recht an. Eine deutsche Scheidung kann – nach Übersetzung und Beglaubigung – auch im Ausland anerkannt werden.
Fragen zu Aufenthaltstitel, Unterhalt und Sorgerecht unterliegen jeweils speziellen Regelungen, die im Einzelfall genau geprüft werden sollten, damit nach der Scheidung alle Rechte gewahrt bleiben.
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