Rechte der Ehegatten nach der Scheidung im deutschen Recht

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-30 Blog-Kategorie: Familie

Rechte der Ehegatten nach der Scheidung im deutschen Recht

Was steht jeder Seite zu? Von Unterhalt über Sorgerecht bis zum Vermögen

In Deutschland endet die Rolle der Justiz nicht mit dem Scheidungsbeschluss (Scheidung), sondern es beginnt eine mindestens ebenso wichtige Phase: die Klärung der Rechte und Pflichten der beiden Ehegatten nach der Trennung.
Das deutsche Recht regelt diese Rechte sehr genau, um Gerechtigkeit zu gewährleisten – insbesondere dann, wenn Kinder vorhanden sind, die Einkommensverhältnisse stark auseinandergehen oder gemeinsames Vermögen besteht.

In diesem Beitrag werden die Rechte der Ehegatten nach der Scheidung in Deutschland nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB – Bürgerliches Gesetzbuch) dargestellt – mit einem besonderen Fokus auf Unterhalt, Wohnung, Sorgerecht, Rentenansprüche und aufenthaltsrechtlichen Status.

1. Unterhalt (Unterhalt)

a) Kindesunterhalt (Kindesunterhalt)

  • Wird von dem Elternteil gezahlt, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, an den betreuenden Elternteil.

  • Ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes zu zahlen (teilweise auch darüber hinaus, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet).

  • Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (Düsseldorfer Tabelle), die das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt.

b) Unterhalt für den Ehegatten (nachehelicher Unterhalt)

Er wird nicht automatisch gewährt, sondern nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel:

  • wenn ein Ehegatte aus gesundheitlichen Gründen oder wegen des Alters nicht arbeiten kann

  • wenn ein Ehegatte kleine Kinder betreut und daher nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann

  • wenn ein großes Einkommensgefälle besteht und keine realistische Möglichkeit besteht, dieses nach der Scheidung kurzfristig auszugleichen

In der Regel ist der nacheheliche Unterhalt zeitlich befristet; ein lebenslanger Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen.

2. Gemeinsame Wohnung (Wohnrecht)

  • Ist die Wohnung von beiden gemeinsam gemietet, kann ein Ehegatte das Recht beantragen, dort weiterhin wohnen zu dürfen.

  • Gehört die Immobilie einem oder beiden Ehegatten, wird eine einvernehmliche Lösung gesucht oder das Familiengericht entscheidet.

  • Vorrang hat in der Praxis häufig derjenige Ehegatte, der die Kinder betreut oder keine realistische Wohnalternative hat.

3. Aufteilung des Vermögens (Vermögensaufteilung)

In Deutschland gilt – sofern keine anderweitige Vereinbarung (z. B. Gütertrennung) getroffen wurde – grundsätzlich der Güterstand der:

Zugewinngemeinschaft (Zugewinngemeinschaft)

Das bedeutet: Alles, was während der Ehe erworben wurde, wird rechnerisch zwischen den Eheleuten geteilt.

Vermögen, das ein Ehegatte bereits vor der Eheschließung hatte, fällt normalerweise nicht in den Zugewinnausgleich.

Es wird die Differenz des „Nettovermögens“ beider Ehegatten zwischen Eheschließung und dem Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags ermittelt; der wirtschaftlich schwächere Ehegatte erhält einen Ausgleich.

4. Aufteilung der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich)

  • Der Versorgungsausgleich ist im Scheidungsverfahren grundsätzlich verpflichtend.

  • Sämtliche während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften werden grundsätzlich hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt.

  • Dazu gehören insbesondere:

    • die gesetzliche Rentenversicherung (gesetzliche Rentenversicherung)

    • betriebliche oder private Zusatzversorgungen (z. B. Betriebsrenten)

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs erfolgt automatisch durch das Familiengericht – auch dann, wenn keiner der Ehegatten diesen ausdrücklich beantragt.

5. Sorgerecht und Umgangsrecht (Sorgerecht und Umgangsrecht)

  • Das Sorgerecht bleibt nach der Scheidung in der Regel gemeinsam (gemeinsames Sorgerecht), sofern kein Gericht etwas anderes anordnet.

  • Keiner der Elternteile darf allein mit dem Kind dauerhaft ins Ausland ziehen oder die Schule des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils wechseln.

  • Der Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, hat ein Umgangsrecht (Umgangsrecht).
    – In der Praxis bedeutet das oft regelmäßige Besuchskontakte im Zwei-Wochen-Rhythmus sowie eine Aufteilung von Feiertagen und Ferien im Wechsel.

6. Rechtlicher Status und Aufenthalt (bei binationalen Ehen)

Wenn einer der Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, gilt:

  • Beruht der Aufenthaltstitel ausschließlich auf der Ehe (z. B. im Rahmen des Familiennachzugs), kann die Ausländerbehörde nach der Scheidung den Aufenthaltsstatus überprüfen.

  • Der Aufenthalt kann häufig bestehen bleiben, wenn:

    • die Ehe länger als 3 Jahre in Deutschland bestanden hat

    • gemeinsame Kinder in Deutschland leben

    • der ausländische Ehegatte eine gute Integration nachweisen kann (z. B. Arbeit, Sprachkenntnisse, gesellschaftliche Einbindung).

7. Schulden und sonstige Verpflichtungen

  • Für gemeinsame Schulden haften in der Regel beide Ehegatten, sofern sie die entsprechenden Verträge gemeinsam unterschrieben haben.

  • Für Kredite oder andere Verpflichtungen, die nur von einem Ehegatten eingegangen wurden, haftet der andere normalerweise nicht – es sei denn, auch er hat mit unterschrieben oder sich verpflichtet.

  • Nach der Scheidung können Vereinbarungen zur Rückzahlung getroffen oder mit Banken neue Regelungen verhandelt werden.

Zusammenfassung der Rechte nach der Scheidung:

Bereich

Rechtliche Position

Unterhalt

Immer Unterhalt für die Kinder; Unterhalt für den Ehegatten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Wohnung

Ein Ehegatte kann per gerichtlicher Entscheidung das Recht erhalten, in der Wohnung zu bleiben.

Vermögen

Ausgleich des während der Ehe erworbenen Zugewinns.

Rente

Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich).

Sorgerecht und Umgang

In der Regel gemeinsames Sorgerecht und regelmäßiges Umgangsrecht für den nicht betreuenden Elternteil.

Aufenthalt

Bei Aufenthaltstiteln, die auf der Ehe beruhen, Fortbestand unter bestimmten Voraussetzungen.

Schulden

Verbindlich sind in erster Linie Schulden, für die beide unterschrieben haben; nur dann gemeinsame Haftung.

Wichtige juristische Begriffe:

Begriff

Bedeutung

Zugewinngemeinschaft

Güterstand mit Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögenszuwachses.

Versorgungsausgleich

Aufteilung der in der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte.

Kindesunterhalt

Unterhalt, der für das Kind gezahlt wird.

Ehegattenunterhalt

Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten.

Sorgerecht

Recht und Pflicht zur Personensorge und Vermögenssorge für das Kind.

Umgangsrecht

Recht des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, auf regelmäßigen persönlichen Kontakt.

Wohnrecht

Recht, in einer bestimmten Wohnung wohnen zu bleiben.

Aufenthaltsrecht

Recht, sich in Deutschland rechtmäßig aufzuhalten.

Schlussbemerkung:

Das deutsche Recht schützt die Rechte beider Ehegatten nach der Scheidung auf strukturierte und möglichst gerechte Weise – sei es in finanzieller Hinsicht, in Bezug auf die Kinder oder in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht. Es ist jedoch stets ratsam, im Einzelfall eine*n Fachanwalt/Fachanwältin für Familienrecht oder Migrationsrecht zu konsultieren, insbesondere bei binationalen Ehen oder wenn minderjährige Kinder betroffen sind.


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