Brandschutzanforderungen für Holzbuden (z. B. Weihnachtsmarkt, saisonale Veranstaltungen)
In Deutschland gelten strenge Brandschutzauflagen für Holzbuden. Diese betreffen die Buden selbst, die Dekoration sowie die Bereitstellung von Löschmitteln.
1. Feuerlöscher
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Mindestens 1× 6 kg ABC-Pulverlöscher pro Bude
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Standort: im Inneren, leicht zugänglich
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Wartung: alle 24 Monate durch eine zugelassene Fachfirma (Prüfplakette erforderlich)
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Bei Gas oder Frittieren: zusätzlich Löschdecke und/oder CO₂-Löscher
2. Dekoration
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Materialien müssen mindestens schwer entflammbar (B1 nach DIN 4102 oder EN 13501-1, z. B. C-s1, d0) sein
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Stoffe (Vorhänge, Banner): B1 erforderlich
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Natürliche Zweige: verboten, wenn trocken
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Papierdekoration: nur mit nachweisbarer Imprägnierung gegen Flammen
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Lampen: ausschließlich LED ohne hohe Wärmeentwicklung
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Nachweis: Prüfzeugnis oder Produktlabel B1 muss vorhanden sein
3. Gas, Strom und Heizgeräte
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Elektrische Geräte: GS/CE-zertifiziert, spritzwassergeschützt
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Heizstrahler oder Gasheizung: nur mit Sondergenehmigung, verboten in geschlossenen Buden ohne Lüftung
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Energieverteilung: über wasserfeste Kabeltrommel mit Schutzschalter
4. Zugang & Fluchtwege
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Notausgang klar erkennbar, Tür darf während des Betriebs nicht verschlossen sein
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Keine Kisten oder Möbel in den Gängen zwischen Buden
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Fluchtplan für Personal empfohlen
5. Kontrollen durch Ordnungsamt/Feuerwehr Vor Beginn des Marktes erfolgt oft eine Brandschau. Geprüft werden:
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Feuerlöscher mit Prüfsiegel
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B1-Nachweis für Dekoration
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Ordnungsgemäße Strom- und Gasinstallation
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Freie Fluchtwege und Notausgänge