Brandschutz in Holzhütten – Feuerlöscher und B1-Dekoration

 

Brandschutzanforderungen für Holzbuden (z. B. Weihnachtsmarkt, saisonale Veranstaltungen)

In Deutschland gelten strenge Brandschutzauflagen für Holzbuden. Diese betreffen die Buden selbst, die Dekoration sowie die Bereitstellung von Löschmitteln.

1. Feuerlöscher

  • Mindestens 1× 6 kg ABC-Pulverlöscher pro Bude

  • Standort: im Inneren, leicht zugänglich

  • Wartung: alle 24 Monate durch eine zugelassene Fachfirma (Prüfplakette erforderlich)

  • Bei Gas oder Frittieren: zusätzlich Löschdecke und/oder CO₂-Löscher

2. Dekoration

  • Materialien müssen mindestens schwer entflammbar (B1 nach DIN 4102 oder EN 13501-1, z. B. C-s1, d0) sein

  • Stoffe (Vorhänge, Banner): B1 erforderlich

  • Natürliche Zweige: verboten, wenn trocken

  • Papierdekoration: nur mit nachweisbarer Imprägnierung gegen Flammen

  • Lampen: ausschließlich LED ohne hohe Wärmeentwicklung

  • Nachweis: Prüfzeugnis oder Produktlabel B1 muss vorhanden sein

3. Gas, Strom und Heizgeräte

  • Elektrische Geräte: GS/CE-zertifiziert, spritzwassergeschützt

  • Heizstrahler oder Gasheizung: nur mit Sondergenehmigung, verboten in geschlossenen Buden ohne Lüftung

  • Energieverteilung: über wasserfeste Kabeltrommel mit Schutzschalter

4. Zugang & Fluchtwege

  • Notausgang klar erkennbar, Tür darf während des Betriebs nicht verschlossen sein

  • Keine Kisten oder Möbel in den Gängen zwischen Buden

  • Fluchtplan für Personal empfohlen

5. Kontrollen durch Ordnungsamt/Feuerwehr Vor Beginn des Marktes erfolgt oft eine Brandschau. Geprüft werden:

  • Feuerlöscher mit Prüfsiegel

  • B1-Nachweis für Dekoration

  • Ordnungsgemäße Strom- und Gasinstallation

  • Freie Fluchtwege und Notausgänge

 

Teilen: