Brandschutzanforderungen für Holzbuden (z. B. Weihnachtsmarkt, saisonale Veranstaltungen)
In Deutschland gelten strenge Brandschutzauflagen für Holzbuden. Diese betreffen die Buden selbst, die Dekoration sowie die Bereitstellung von Löschmitteln.
1. Feuerlöscher
Mindestens 1× 6 kg ABC-Pulverlöscher pro Bude
Standort: im Inneren, leicht zugänglich
Wartung: alle 24 Monate durch eine zugelassene Fachfirma (Prüfplakette erforderlich)
Bei Gas oder Frittieren: zusätzlich Löschdecke und/oder CO₂-Löscher
2. Dekoration
Materialien müssen mindestens schwer entflammbar (B1 nach DIN 4102 oder EN 13501-1, z. B. C-s1, d0) sein
Stoffe (Vorhänge, Banner): B1 erforderlich
Natürliche Zweige: verboten, wenn trocken
Papierdekoration: nur mit nachweisbarer Imprägnierung gegen Flammen
Lampen: ausschließlich LED ohne hohe Wärmeentwicklung
Nachweis: Prüfzeugnis oder Produktlabel B1 muss vorhanden sein
3. Gas, Strom und Heizgeräte
Elektrische Geräte: GS/CE-zertifiziert, spritzwassergeschützt
Heizstrahler oder Gasheizung: nur mit Sondergenehmigung, verboten in geschlossenen Buden ohne Lüftung
Energieverteilung: über wasserfeste Kabeltrommel mit Schutzschalter
4. Zugang & Fluchtwege
Notausgang klar erkennbar, Tür darf während des Betriebs nicht verschlossen sein
Keine Kisten oder Möbel in den Gängen zwischen Buden
Fluchtplan für Personal empfohlen
5. Kontrollen durch Ordnungsamt/Feuerwehr Vor Beginn des Marktes erfolgt oft eine Brandschau. Geprüft werden:
Feuerlöscher mit Prüfsiegel
B1-Nachweis für Dekoration
Ordnungsgemäße Strom- und Gasinstallation
Freie Fluchtwege und Notausgänge