Allgemeine Regel: Bargeldgrenze 10.000 €
Bei Bargeldgeschäften ab 10.000 € gelten gesetzliche Pflichten:
| Fall | Erforderliche Maßnahme |
|---|---|
| Kauf einer Ware ≥ 10.000 € | Identitätsprüfung des Kunden (Ausweispflicht) |
| Bareinzahlung ≥ 10.000 € bei der Bank | Herkunftsnachweis des Geldes |
| Bargeldannahme vom Kunden ≥ 10.000 € | Aufbewahrung der Unterlagen (5 Jahre) |
| Große externe Bargeldtransfers | Sofortige Verdachtsmeldung bei Auffälligkeiten |
Wer ist verpflichtet?
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Gold-, Auto-, Uhrenhändler → Ja
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Immobilienmakler → Ja
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Geldtransfer-Unternehmen → Ja
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Banken → Ja, ständige Kontrolle
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Privatverkäufer → Nein, außer bei starkem Verdacht
Verdachtsmeldung (Meldung an FIU): Pflicht bei:
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Kunde verweigert Ausweis → Ja
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Geldquelle unklar oder verdächtig → Ja
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Verbindung zu Hochrisikoländern (FATF-Listen) → Ja
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Ungewöhnliche Transaktion → Ja
Wichtig: Keine Information an den Kunden über die Meldung (Informationsverbot).
Aufzubewahrende Unterlagen ab 10.000 €:
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Kopie des Ausweises (Personalausweis/Reisepass)
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Detaillierte Beschreibung des Geschäfts
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Datum, Betrag, Unterschrift, Zahlungsart
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Herkunftsnachweis (z. B. Immobilienvertrag, Gehalt, Bankauszug) → Aufbewahrung mindestens 5 Jahre
Strafen bei Verstößen:
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Geldbußen bis 1.000.000 €
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Entzug der Gewerbeerlaubnis (bei Wiederholung)
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Strafverfahren wegen Geldwäsche
Beispiel: Autohändler in Berlin verkauft Gebrauchtwagen für 12.500 € bar →
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Ausweis des Käufers kopieren
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Herkunft des Geldes prüfen, falls verdächtig
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Geschäft dokumentieren
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ggf. Meldung an FIU