Wann braucht man die AEVO-Prüfung? Fast immer, wenn man einen Auszubildenden mit offiziellem Vertrag nach § 28 BBiG ausbilden möchte.
Wer darf ausbilden?
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Beruf muss anerkannt sein (z. B. Verkäufer/in, Friseur/in, Kaufmann im Einzelhandel).
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Betrieb muss ausbildungsberechtigt sein (geeignete Aufgaben, Ausstattung, Betreuung).
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Ein Ausbilder muss vorhanden sein:
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AEVO-Schein (AdA-Schein), oder
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Meisterbrief im Handwerk (befreit von AEVO).
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Wann nicht nötig?
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Wenn ein anderer AEVO-Träger im Betrieb verantwortlich ist.
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Wenn man Handwerksmeister ist.
AEVO-Prüfung:
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Name: Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
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Zuständig: IHK oder HWK
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Inhalte: Planung – Vorbereitung – Durchführung – Abschluss
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Prüfung: schriftlich (Multiple Choice) + praktisch (Präsentation + Fachgespräch)
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Dauer: 3–5 Wochen Vorbereitungskurs
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Kosten: 450–750 €
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Ergebnis: AdA-Schein, lebenslang gültig