Ausbildung im Betrieb – Wann ist die Ausbilder-Eignungsprüfung erforderlich?

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-29 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Wann braucht man die AEVO-Prüfung? Fast immer, wenn man einen Auszubildenden mit offiziellem Vertrag nach § 28 BBiG ausbilden möchte.

Wer darf ausbilden?

  1. Beruf muss anerkannt sein (z. B. Verkäufer/in, Friseur/in, Kaufmann im Einzelhandel).

  2. Betrieb muss ausbildungsberechtigt sein (geeignete Aufgaben, Ausstattung, Betreuung).

  3. Ein Ausbilder muss vorhanden sein:

    • AEVO-Schein (AdA-Schein), oder

    • Meisterbrief im Handwerk (befreit von AEVO).

Wann nicht nötig?

  • Wenn ein anderer AEVO-Träger im Betrieb verantwortlich ist.

  • Wenn man Handwerksmeister ist.

AEVO-Prüfung:

  • Name: Ausbildereignungsprüfung nach AEVO

  • Zuständig: IHK oder HWK

  • Inhalte: Planung – Vorbereitung – Durchführung – Abschluss

  • Prüfung: schriftlich (Multiple Choice) + praktisch (Präsentation + Fachgespräch)

  • Dauer: 3–5 Wochen Vorbereitungskurs

  • Kosten: 450–750 €

  • Ergebnis: AdA-Schein, lebenslang gültig

 

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