Was ist BAföG?
BAföG ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ und hat das Ziel, sicherzustellen, dass niemand wegen Geldmangel von einem Hochschul- oder Berufsabschluss ausgeschlossen wird.
Die Förderung ist gedacht für:
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Studierende an Universitäten und Hochschulen
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Studierende an Fachhochschulen
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Auszubildende in der Berufsausbildung (Ausbildung)
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Schüler*innen an Berufsschulen und höheren Schulen
BAföG wird meist als monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt: in der Regel zur Hälfte als Zuschuss (nicht zurückzuzahlen) und zur Hälfte als zinsfreies Darlehen, das später teilweise und in erleichterter Form zurückgezahlt wird.
Wer von Geflüchteten hat Anspruch auf BAföG?
1. Anerkannte Flüchtlinge (Anerkannte Flüchtlinge)
Personen mit Aufenthalt nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthG können sofort BAföG beantragen – ohne Wartezeit.
2. Personen mit subsidiärem Schutz (§ 25 Abs. 2 Satz 1, 2. Alt)
Sie können BAföG beantragen, ohne zusätzliche Einschränkungen.
3. Aufenthalt aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 3 oder Abs. 5)
BAföG ist möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Aufenthaltsdauer oder Erwerbstätigkeit).
4. Duldung (Aufenthaltserlaubnis auf Zeit / „Duldung“)
Ein direkter Anspruch besteht nicht sofort. Wenn die Person jedoch mindestens 15 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt hat, kann ein Antrag möglich sein – vorausgesetzt, es besteht eine „Perspektive auf Bleiberecht“.
5. Geflüchtete im laufenden Asylverfahren (Asylverfahren)
Während des Verfahrens besteht kein BAföG-Anspruch. Stattdessen können Leistungen vom Sozialamt in Frage kommen.
Kinder von Geflüchteten und Schutzberechtigten
Wenn Vater oder Mutter einen Schutzaufenthalt hat (Asyl/Flüchtlingsschutz – subsidiärer Schutz – humanitärer Aufenthalt), haben die Kinder grundsätzlich das Recht auf:
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Anmeldung an Schulen und Hochschulen
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BAföG-Antrag, sobald eine anerkannte Ausbildung oder ein Studium beginnt
Wenn die Kinder keinen direkten Schutzstatus haben, gilt oft: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland als Voraussetzung.
Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder hier lange zur Schule gegangen sind, erfüllen die Bedingungen häufig leichter.
Wie hoch ist BAföG?
Die Höhe hängt von der finanziellen Situation der Familie und dem Studienort ab. Maximal sind möglich:
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bis zu 934 Euro pro Monat (Stand 2024)
Zusätzliche Leistungen sind möglich, z. B. bei:
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Kindern
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eigener Wohnung (nicht bei den Eltern)
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eigenständiger Krankenversicherung
In manchen Fällen umfasst BAföG auch Zuschüsse für Bücher, Mobilität und Wohnen.
Muss man BAföG zurückzahlen?
Ja, aber nur den Teil, der als Darlehen gilt. Dabei gilt:
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maximal 10.000 Euro Rückzahlung
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Beginn 5 Jahre nach Ende der Ausbildung/des Studiums
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Rückzahlung in kleinen Raten (oft 130 Euro pro 3 Monate)
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in bestimmten Fällen sind Teil- oder Vollbefreiungen möglich
Wie beantrage ich BAföG?
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Einschreibung in ein anerkanntes Studium oder eine Ausbildung
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Über www.bafoeg-digital.de registrieren und Konto erstellen
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Antrag ausfüllen und Unterlagen hochladen, z. B.:
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Aufenthaltstitel
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Immatrikulations-/Schulbescheinigung
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Einkommensnachweise der Eltern (falls vorhanden)
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Mietvertrag (falls vorhanden)
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Antrag an das BAföG-Amt in deiner Stadt oder an deiner Hochschule senden
Es ist empfehlenswert, den Antrag vor Beginn der Ausbildung/des Studiums zu stellen, damit die Zahlung rechtzeitig starten kann.
Praktischer Tipp
Wenn du unsicher bist, ob du Anspruch hast, wende dich an:
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Studierendenwerk (Beratung)
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Welcome Center an deiner Hochschule
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Organisationen wie Caritas oder AWO
Fazit
BAföG ist eine große Chance für Geflüchtete und deren Kinder in Deutschland, ein Studium oder eine Ausbildung ohne starke finanzielle Belastung zu schaffen. Anerkannter Schutz ermöglicht oft einen direkten Zugang, während andere Fälle zusätzliche Bedingungen oder Geduld erfordern.
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