Freiberufler-Visum: Ertragsvorschau und Steuern

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-26 Blog-Kategorie: Asyl

Erstens: Wer sind Freiberufler?
Freiberufliche Tätigkeit in Deutschland umfasst Berufe, die als Freie Berufe gelten. Diese sind nicht-gewerblich und erfordern in der Regel keine Gewerbeanmeldung (Gewerbe), zum Beispiel:
Ärzte, Rechtsanwälte, Übersetzer, Journalisten, Designer, Programmierer, Berater, Fotografen, Lehrkräfte usw.
Rechtliche Grundlage: § 18 EStG (Einkommensteuergesetz).

Zweitens: Gewinn-/Ertragsvorschau (Ertragsvorschau)
Bei der Beantragung eines Freiberufler-Visums verlangt die Ausländerbehörde häufig eine Planung, die zeigt, dass du deinen Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sichern kannst. Diese Planung wird meist genannt:
„Ertragsvorschau“ oder „Rentabilitätsvorschau“.

Was sollte die Planung enthalten?

  1. Überblick über die Tätigkeit
    Eine präzise berufliche Beschreibung der freiberuflichen Arbeit, Zielgruppe und potenzieller Kundenmarkt.

  2. Monatliche Einnahmenschätzung
    Realistisch, idealerweise für 12 Monate. Dabei wird ein schrittweiser Start und Wachstum berücksichtigt (z. B.: Monat 1: 800 €, Monat 3: 1.200 €, Monat 6: 1.800 € …).

  3. Detaillierte Ausgaben

  • Miete (falls ein Büro vorhanden ist)

  • Krankenversicherung

  • Geräte und Software

  • Internet und Telefon

  • Mobilität/Transport

  • Marketingkosten

  • Steuerberater (falls vorhanden)

  1. Nettogewinn (Gewinn)
    Einnahmen – Ausgaben = erwarteter Nettogewinn.

Allgemeine Faustregel: Der Nettogewinn sollte über 934 € pro Monat (2025) liegen, um den Mindestlebensunterhalt abzudecken.

Drittens: Welche Steuern zahlen Selbständige in Deutschland?

1) Einkommensteuer (Einkommensteuer)

  • Sie wird auf den Nettogewinn erhoben (nicht auf den Gesamtumsatz).

  • Es gibt einen jährlichen Grundfreibetrag bis 11.604 € (2025).

  • Darüber beginnt die Besteuerung bei ca. 14 % und kann schrittweise bis 42 % steigen.

2) Umsatzsteuer (Umsatzsteuer)

  • Auf Rechnungen meist 19 % oder 7 % (je nach Leistung).

  • In der Anfangsphase ist eine Befreiung möglich, wenn der Jahresumsatz 22.000 € nicht überschreitet: Kleinunternehmerregelung.

3) Krankenversicherung (Beiträge)

  • Für Selbständige verpflichtend.

  • Kosten meist ca. 200–900 € pro Monat, abhängig von Einkommen und Versicherungsart (gesetzlich oder privat).

Viertens: Einfaches Beispiel einer Gewinnvorschau fürs erste Jahr

Monat Bruttoeinnahmen Ausgaben Nettogewinn
Januar 1.000 € 400 € 600 €
Februar 1.200 € 450 € 750 €
März 1.500 € 500 € 1.000 €
Dezember 2.500 € 600 € 1.900 €
Summe 18.000 € 6.000 € 12.000 €

Der Jahresnettogewinn (12.000 €) liegt über dem Mindestniveau zur Lebensunterhaltssicherung und stärkt damit die Chancen auf das Visum.

Fünftens: Steuerliche Anmeldung nach der Ankunft

  • Einreichen des „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ über ELSTER → du erhältst eine Steuernummer.

  • Rechnungen an Kunden mit Pflichtangaben:

    • Name und Adresse

    • Rechnungsnummer

    • Leistungsdatum

    • Betrag mit/ohne Umsatzsteuer

    • Steuernummer

  • Jährliche Steuererklärung: Einkommensteuererklärung

Fazit
Für ein Freiberufler-Visum brauchst du eine realistische Ertrags-/Rentabilitätsvorschau, die zeigt, dass du deine Lebenshaltungskosten tragen kannst, plus ein klares Verständnis der Steuern als Selbständiger. Diese Planung ist der zentrale Beleg für Seriosität und Nachhaltigkeit deiner Tätigkeit.

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