Freiwillige Ausreise: Förderungen und Unterstützungsleistungen

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-26 Blog-Kategorie: Asyl

Was ist die freiwillige Ausreise (Freiwillige Ausreise)?
Das ist eine Entscheidung, die eine Person aus eigener Initiative trifft, Deutschland zu verlassen, bevor eine zwangsweise Abschiebung erfolgt – häufig:

  • nach der Ablehnung des Asylantrags und einer rechtskräftigen Entscheidung des BAMF

  • oder nach dem Verlust des Aufenthaltsrechts aus rechtlichen Gründen

Diese Option gilt im Vergleich zur zwangsweisen Abschiebung als besser im Hinblick auf die zukünftige rechtliche Situation in Europa und wird von Behörden oft als „kooperatives“ Verhalten bewertet.

Was ist der Unterschied zwischen freiwilliger Ausreise und zwangsweiser Abschiebung?

Kriterium Freiwillige Ausreise Zwangsweise Abschiebung
Wer entscheidet? die Person selbst Polizei oder Ausländerbehörde
Kann man dagegen vorgehen? kein Widerspruch nötig häufig ohne Vorankündigung
Auswirkungen auf eine spätere Rückkehr nach Europa meist geringere Folgen oft Einreiseverbot für den Schengen-Raum
Finanzielle Unterstützung ja – möglich keine Unterstützung
Zeit bis zur Ausreise relativ flexibel oft innerhalb von Tagen oder Stunden

Welche finanziellen Hilfsprogramme gibt es?
Deutschland bietet zwei Arten von Unterstützung:

1. Programm REAG/GARP
(durchgeführt von der IOM – Internationale Organisation für Migration – mit deutscher Finanzierung)

Es umfasst:

  • ein kostenloses Reiseticket (Flug)

  • finanzielle Unterstützung in bar bei der Ausreise oder nach der Ankunft

  • logistische Hilfe am Flughafen

  • besondere Unterstützung für schutzbedürftige Gruppen (Kinder, Kranke, Schwangere)

Dieses Programm wird von der IOM in Zusammenarbeit mit dem BAMF umgesetzt und setzt voraus, dass der Antrag vor einer endgültigen Abschiebungsanordnung gestellt wird.

2. Zusätzliche Unterstützung einzelner Bundesländer (Landesprogramme)
Einige Bundesländer bieten zusätzlich:

  • weitere Bargeldzahlungen

  • Unterstützung bei der vorübergehenden Unterkunft im Rückkehrland

  • rechtliche und soziale Beratung vor der Ausreise

Beispiel:
Bayern und Berlin gewähren – je nach Fall – zusätzliche 500 bis 1.200 Euro.

Wie hoch sind die finanziellen Hilfen?

Fall Höhe der Hilfe (ungefähr)
Alleinreisende erwachsene Person 500–1.200 €
Kind unter 18 Jahren 250–600 €
Familie mit 3 Personen bis zu 3.500 € insgesamt
Besondere Fälle (Krankheit, Schwangerschaft) zusätzlicher Support möglich

Die Beträge werden häufig in zwei Schritten ausgezahlt: ein Teil bei der Abreise, der Rest nach der Ankunft.

Wer kann die freiwillige Rückkehr beantragen?

  • Personen mit endgültig abgelehntem Asylantrag

  • Personen ohne Aufenthaltstitel nach langer Wartezeit

  • Personen, die ihren Aufenthaltstitel nicht verlängern können

  • Personen, die freiwillig zurückkehren möchten, ohne eine Abschiebung abzuwarten

Auch Personen mit Duldung oder sogar ohne endgültige Asylentscheidung können in vielen Fällen einen Antrag stellen.

Gibt es Voraussetzungen?
Ja, die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • es liegt keine vollziehbare Abschiebungsanordnung vor

  • Antragstellung vor Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise

  • Koordination mit der IOM

  • Vorlage von Reisedokumenten oder Beantragung dieser

  • Unterzeichnung einer Erklärung, für eine bestimmte Zeit nicht zurückzukehren (häufig 3–5 Jahre)

Schritte zur Beantragung der freiwilligen Rückkehr

  1. Beratung bei einer Rückkehrberatungsstelle in deiner Stadt
    (nächstes Zentrum über: www.returningfromgermany.de)

  2. Registrierung bei der IOM oder der zuständigen Stelle

  3. Auswahl eines passenden Reisetermins

  4. Erhalt der Unterstützung und der Anweisungen

  5. Durchführung der Reise mit Organisation durch die IOM

Was passiert nach der Rückkehr? Kann man später nach Deutschland zurückkehren?
Ja, grundsätzlich – aber:

  • meist erst nach Ablauf einer Einreisesperre (oft 3–5 Jahre)

  • ggf. muss ein formeller Antrag auf Aufhebung der Sperre gestellt werden

  • empfohlen: Kopien der freiwilligen Ausreise-Unterlagen und der Reisebestätigung aufbewahren

Fazit
Die freiwillige Ausreise aus Deutschland ist eine humane und rechtlich geordnete Alternative zur Abschiebung. Sie ermöglicht eine strukturierte Beendigung des Aufenthalts und kann die Chance erhöhen, später unter Bedingungen wieder einzureisen. Zusätzlich gibt es Unterstützungsprogramme mit Flugtickets, finanzieller Hilfe und logistischer Begleitung – besonders, wenn man rechtzeitig handelt.

Eine frühe Beratung bei den zuständigen Stellen hilft, die bestmögliche Unterstützung zu sichern und die passende Entscheidung zur richtigen Zeit zu treffen.

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