Vorläufige elektronische AOK-Karte für Asylsuchende: Krankenversicherung

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-26 Blog-Kategorie: Asyl

Krankenversicherung für Asylsuchende in Deutschland

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hat jede asylsuchende Person Anspruch auf eine grundlegende medizinische Versorgung. Diese umfasst:

  • Behandlung bei akuter Erkrankung oder starken Schmerzen

  • medizinisch notwendige Behandlungen zur Erhaltung der Gesundheit

  • Vorsorge, Betreuung und Behandlung rund um Schwangerschaft und Geburt

  • grundlegende Impfungen

  • medizinische Versorgung für Kinder

Nicht abgedeckt sind in der Regel kosmetische Behandlungen oder nicht dringende Therapien, außer in besonderen Fällen und nach Genehmigung durch das Sozialamt.

Wie erhält man Behandlung ohne Versicherungskarte?
In den ersten Monaten nach der Asylantragstellung sind Asylsuchende häufig noch nicht direkt im regulären System der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet. Stattdessen stellt das Sozialamt sogenannte Behandlungsscheine aus.

Diese Behandlungsscheine müssen in vielen Fällen vor jedem Arztbesuch beantragt werden. Manchmal ist darauf auch festgelegt, welche Art von Behandlung genehmigt ist.

Was ist die vorläufige elektronische AOK-Karte (bzw. eGK)?
In vielen Bundesländern werden Asylsuchende nach kurzer Zeit bei gesetzlichen Krankenkassen registriert, zum Beispiel bei:

  • AOK

  • TK

  • DAK

  • und anderen

Dann erhält man eine elektronische Krankenversicherungskarte, die ähnlich aussieht wie eine normale Versichertenkarte, aber rechtlich weiterhin an das Asylbewerberleistungsgesetz gebunden ist.

Vorteile der Karte

Vorteil Erläuterung
Direkte Nutzung beim Arzt ohne jedes Mal einen Behandlungsschein zu beantragen
Abdeckung von Notfällen und notwendigen Behandlungen im Rahmen dessen, was das Gesetz erlaubt
Einfacherer Zugang zu Medikamenten Rezepte in der Apotheke ohne lange Genehmigungswege
Automatische Verlängerung während der Wartezeit auf die Entscheidung im Asylverfahren

Bekommt jede Person eine AOK-Karte?
Nein. Das hängt vom Bundesland und oft auch von der zuständigen Kommune ab. Zum Beispiel:

  • Bundesländer wie Hamburg, Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen geben solche Karten häufig automatisch aus.

  • In anderen Bundesländern wird weiterhin hauptsächlich mit Papier-Behandlungsscheinen gearbeitet (insbesondere in einigen östlichen Bundesländern).

Es ist sinnvoll, beim Sozialamt oder in der Unterkunft nachzufragen, ob die Versicherungskarte in deiner Region ausgegeben wird.

Werden Zahnbehandlungen, Brillen und Medikamente übernommen?

  • Zahnbehandlung: meist nur bei akuten Schmerzen oder Entzündungen; oft ist eine vorherige Genehmigung durch das Sozialamt nötig.

  • Brillen: nur, wenn sie medizinisch notwendig sind und nach einer offiziellen Untersuchung bestätigt werden.

  • Medikamente: grundlegende Medikamente sind in der Regel abgedeckt, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt.

Wann wechselt man in eine normale gesetzliche Krankenversicherung?
Nach 18 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt in Deutschland – wenn über den Asylantrag noch nicht entschieden wurde – kann ein Anspruch auf eine vollwertige gesetzliche Krankenversicherung entstehen, vergleichbar mit anderen in Deutschland lebenden Personen. Dann wird die Versorgung in der Regel deutlich umfangreicher.

Ein Wechsel in die reguläre Versicherung ist ebenfalls möglich, wenn:

  • eine Person als Flüchtling anerkannt wird (Flüchtlingsstatus oder Asylberechtigung)

  • eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 erteilt wird

Was tun, wenn man keine AOK-Karte hat?

  • Beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen.

  • Den Behandlungsschein möglichst vor dem Arzttermin holen; in Notfällen kann die Behandlung manchmal zuerst erfolgen und die Abrechnung geht anschließend an das Amt.

  • Wenn du in einem Bundesland lebst, das Karten ausgibt, aber keine erhalten hast, kannst du bei der zuständigen Stelle gezielt nachfragen oder einen Antrag stellen.

Fazit
Die vorläufige elektronische Krankenversicherungskarte (z. B. über AOK) erleichtert Asylsuchenden den Zugang zu medizinischer Versorgung erheblich und reduziert Bürokratie. Ob sie ausgestellt wird, hängt jedoch vom Bundesland und der Praxis des örtlichen Sozialamts ab.

Wenn du keine Karte hast, solltest du deine Rechte aktiv einfordern oder dich an Flüchtlingsberatungen bzw. rechtliche Beratungsstellen wenden.

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