Ausbildungsduldung – Chance auf Aufenthalt durch berufliche Ausbildung

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-26 Blog-Kategorie: Asyl

Was ist eine Ausbildungsduldung?

Die Ausbildungsduldung ist eine besondere Form der Duldung („Aufenthalt auf Zeit/geduldeter Aufenthalt“). Sie wird Personen erteilt, die eine Abschiebungsandrohung haben oder keinen regulären Aufenthaltstitel besitzen, aber eine Chance auf eine Berufsausbildung (duale Ausbildung – Theorie und Praxis) erhalten haben.

Diese befristete Regelung ermöglicht es, während der gesamten Dauer der Ausbildung in Deutschland zu bleiben. Die Ausbildung dauert meist zwei bis drei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung erfolgen oder der Übergang in einen regulären Aufenthaltstitel möglich werden.

Wer kann eine Ausbildungsduldung bekommen?

  • Personen, die bereits eine gültige Duldung haben (Abschiebung ist vorübergehend ausgesetzt).

  • Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde (kein Asyl/keine subsidiäre Schutzberechtigung), die aber nicht sofort abgeschoben werden können.

  • Personen mit einem Ausbildungsvertrag (Ausbildungsvertrag) in einem anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Elektrik, Metallbau, Pflege, Bau usw.).

Grundvoraussetzungen für die Ausbildungsduldung

  • Vorliegen eines regulären Ausbildungsvertrags in einer Berufsausbildung (nicht nur ein kurzes Praktikum).

  • Die Ausbildung wird tatsächlich in Vollzeit bei einem offiziell anerkannten Ausbildungsbetrieb durchgeführt.

  • Keine Straftaten, die das öffentliche Interesse erheblich beeinträchtigen.

  • Keine Identitätsverschleierung und kein bewusstes Behindern von Abschiebemaßnahmen.

  • Antragstellung vor einer tatsächlichen Abschiebung, denn nach einer festgesetzten bzw. unmittelbar bevorstehenden Abschiebung wird die Ausbildungsduldung in der Regel nicht erteilt.

Wie lange gilt eine Ausbildungsduldung?

  • Für die gesamte Dauer der Ausbildung (meist 2–3 Jahre).

  • Sie wird in der Praxis häufig jährlich verlängert, solange die Ausbildung nachweislich erfolgreich fortgeführt wird.

Nach einem erfolgreichen Abschluss kann die Person unter Umständen erhalten:

  • eine Beschäftigungsduldung (Duldung wegen Arbeit)

  • oder einen regulären Aufenthaltstitel zur Beschäftigung nach § 19d AufenthG, wenn ein Arbeitsvertrag im erlernten Beruf vorliegt.

Welche Rechte hat eine Person mit Ausbildungsduldung?

Recht Verfügbar?
Arbeit während der Ausbildung Ja, ohne zusätzliche Zustimmung
Rechtmäßiger Aufenthalt Ja, befristet für die Ausbildungszeit
Krankenversicherung Ja, über eine Krankenkasse
Finanzielle Unterstützung Möglich, begrenzt – je nach Einzelfall
Übergang in einen Aufenthaltstitel Möglich nach erfolgreichem Abschluss

Was passiert nach der Ausbildung?

Wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wird und ein Arbeitsvertrag im gleichen Beruf vorliegt, kann die Person:

  • einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung nach § 19d AufenthG (oft für zwei Jahre) stellen,

  • oder vorübergehend mit einer Beschäftigungsduldung weiterarbeiten, falls die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel noch nicht vollständig erfüllt sind.

Nach mehreren Jahren legaler Beschäftigung und Aufenthalt kann später ggf. eine Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt) beantragt werden.

Wann wird eine Ausbildungsduldung nicht erteilt?

  • Wenn keine gültige Duldung vorliegt.

  • Wenn die Identität verheimlicht wird oder die Mitwirkung bei Reisedokumenten verweigert wird.

  • Wenn der Ausbildungsbetrieb nicht offiziell anerkannt ist.

  • Wenn der Beruf keine anerkannte duale Berufsausbildung nach deutschem Recht darstellt.

Beispiele für Berufe, die häufig zur Ausbildungsduldung führen können

  • Elektroniker/in

  • Kfz-Mechatroniker/in

  • Pflegefachkraft

  • Koch/Köchin

  • Anlagenmechaniker/in (z. B. SHK/Klima/Kälte)

  • Fachkraft für Lagerlogistik

Fazit

Die Ausbildungsduldung ist nicht nur ein vorübergehender Status, sondern oft eine rechtliche Brücke vom Rand in eine echte Integration. Sie gibt die Chance, Leistungsbereitschaft und Selbstständigkeit zu zeigen, und eröffnet realistische Wege zu einem stabilen Aufenthaltstitel – und später möglicherweise zu einem dauerhaften Aufenthalt.

Hinweis: Das Autor*innen- und Redaktionsteam bemüht sich um hohe Genauigkeit durch intensive Recherche und das Heranziehen mehrerer Quellen. Dennoch können Fehler auftreten oder einzelne Informationen unbestätigt sein. Bitte verstehen Sie die Angaben als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Stellen.

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