Titel:
Deine Rechte und neue Änderungen, die den Ablauf erleichtern
Einleitung
Wenn sich eine Arbeitnehmerin krank fühlt und nicht mehr arbeiten kann, hat er/sie Anspruch auf eine Krankmeldung (Krankschreibung). Das Arbeitsrecht in Deutschland schützt Beschäftigte während Krankheitszeiten, allerdings müssen bestimmte Schritte eingehalten werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die Krankmeldung, wie du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) erhältst und welche neuen Änderungen es gibt.
Sobald du dich krank fühlst, musst du deinen Arbeitgeber am ersten Krankheitstag zu Beginn des Arbeitstages informieren.
Die Meldung kann telefonisch, per E-Mail oder per Kurznachricht (z. B. SMS oder Messenger) erfolgen.
Du bist nicht verpflichtet, die genaue Diagnose oder Details deiner Erkrankung mitzuteilen. Es kann aber hilfreich sein, eine ungefähre Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu nennen, sofern du sie abschätzen kannst.
Aufgrund der neuen Regelungen ist die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einfacher und flexibler geworden:
Ab dem ersten Krankheitstag:
Der Arbeitgeber kann bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Das ist insbesondere mit der Umstellung auf das elektronische System immer häufiger der Fall.
Elektronische Übermittlung (eAU):
Ärztinnen und Ärzte müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt elektronisch an die Krankenkassen und an den Arbeitgeber übermitteln. Dadurch entfällt in vielen Fällen die Pflicht, eine Papierbescheinigung persönlich beim Arbeitgeber abzugeben.
Grundsätzlich gilt:
Musst du länger als drei Kalendertage krankheitsbedingt der Arbeit fernbleiben, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Allerdings darf der Arbeitgeber – je nach betrieblicher Regelung oder Tarifvertrag – eine AU bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen.
Daher ist es wichtig, die internen Vorschriften deines Unternehmens (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) zu kennen.
Das System wurde umfassend digitalisiert und läuft nun im Wesentlichen elektronisch:
Bescheinigung für die Krankenkasse:
Diese wird vom Arzt bzw. der Ärztin automatisch über das elektronische System an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.
Bescheinigung für den Arbeitgeber:
Die hierfür relevanten Daten werden elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt. In vielen Fällen muss die Papierform nicht mehr selbst abgegeben werden.
Persönliche Ausfertigung für die Patientin/den Patienten:
Du erhältst eine persönliche Ausfertigung oder einen Überblick über deine AU, die du bei Bedarf einsehen und als Nachweis aufbewahren kannst.
Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Richtigkeit oder Plausibilität der AU hat, kann er über die Krankenkasse eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst (MDK) veranlassen.
Die Ärzt*innen des Medizinischen Dienstes prüfen dann, ob die festgestellte Arbeitsunfähigkeit medizinisch nachvollziehbar ist.
Bei einer Krankheitsdauer von bis zu 6 Wochen:
Der Arbeitgeber zahlt in der Regel das volle Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall).
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 6 Wochen:
Nach Ablauf von 6 Wochen Entgeltfortzahlung endet in der Regel die Lohnzahlung durch den Arbeitgeber.
Anschließend erhältst du von deiner gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld (Krankengeld), das normalerweise niedriger ist als dein volles Netto-Gehalt.
Das hängt von der Art der Erkrankung ab:
Wenn die Ärztin/der Arzt dir ausdrücklich Bettruhe oder häusliche Ruhe verordnet hat, solltest du diese Anweisung unbedingt befolgen.
Bei Erkrankungen, die keine strikte Bettruhe erfordern (z. B. leichte Erkältung oder psychische Erkrankungen, bei denen Spaziergänge förderlich sein können), ist es oft erlaubt, das Haus zu verlassen oder sogar zu verreisen – vorausgesetzt, dies verzögert deine Genesung nicht und steht nicht im Widerspruch zur ärztlichen Empfehlung.
Digitale Angebote gehören zu den wichtigsten Neuerungen der letzten Jahre: Viele Arbeitnehmer*innen können nun auf bequemere Weise eine Krankmeldung erhalten:
Krankmeldung per Telefon:
Bei leichten Erkrankungen, wie einer einfachen Erkältung, kann eine AU telefonisch ausgestellt werden.
Die Krankschreibung kann bis zu 7 Tage betragen und in bestimmten Fällen einmalig verlängert werden.
Krankmeldung per Internet (z. B. WhatsApp):
Einige Anbieter und telemedizinische Dienste ermöglichen die Ausstellung einer AU über Online-Plattformen oder Apps wie WhatsApp.
Diese Angebote umfassen häufig Erkrankungen wie Erkältungen, Migräne, Blasenentzündungen oder Regelschmerzen.
Die Krankschreibung dauert in der Regel 3 Tage und kann bis zu zweimal pro Jahr genutzt werden.
Die AU wird dir dann digital (z. B. als PDF) oder per Post zugeschickt.
Ausbau der elektronischen Systeme:
Die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ist bundesweit verpflichtend geworden. Beschäftigte müssen in der Regel keine Papierbescheinigung mehr beim Arbeitgeber abgeben.
Krankmeldung per App:
In manchen Unternehmen bzw. über bestimmte Anbieter können Beschäftigte nun eine schnelle Krankschreibung über Apps (z. B. WhatsApp oder andere Telemedizin-Apps) erhalten.
Das spart Zeit und ermöglicht es, ohne Praxisbesuch eine ärztliche Einschätzung und Krankschreibung zu bekommen – zumindest bei typischen, leichteren Erkrankungen.
Arbeitgeber sofort informieren:
Melde dich gleich zu Beginn des ersten Krankheitstages bei deinem Arbeitgeber ab.
Digitale Angebote nutzen:
Nutze, wenn möglich, die neuen digitalen Möglichkeiten wie eAU, telefonische Krankschreibung oder Online-Dienste, insbesondere bei leichten Erkrankungen.
Eigene Unterlagen aufbewahren:
Auch wenn vieles elektronisch läuft, solltest du deine persönliche Kopie bzw. deine Nachweise zur Arbeitsunfähigkeit sicher aufbewahren – für Rückfragen, spätere Prüfungen oder für deine eigenen Unterlagen.
Anweisungen des Arztes befolgen:
Halte dich an die medizinischen Empfehlungen, etwa zu Ruhe, Medikamenteneinnahme oder Bewegungsumfang, damit du möglichst schnell und vollständig gesund wirst.
Die Krankmeldung ist ein grundlegendes Recht für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer in Deutschland. Das Gesetz schützt Beschäftigte während Krankheitszeiten und sichert ihnen unter bestimmten Voraussetzungen weiter die Lohnfortzahlung oder Krankengeld.
Dank der neuen digitalen Systeme – insbesondere der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – ist der Ablauf heute deutlich einfacher und effizienter geworden.
Wer seine Rechte kennt und die vorgeschriebenen Schritte einhält, kann sicherstellen, dass er im Krankheitsfall gut abgesichert ist.
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