Post- oder Müllfahrzeug in einer engen Wohnstraße überholen

Post- oder Müllfahrzeuge in engen Wohnstraßen überholen: Verkehrsrisiko oder strenger Gesetzesverstoß?

In engen Wohnstraßen in Deutschland kommt es häufig vor, dass man hinter einem Postfahrzeug oder Müllfahrzeug fährt, das sehr langsam unterwegs ist oder ständig anhält. Der Wunsch zu überholen ist verständlich – aber gerade in solchen Situationen kann ein falsches Überholmanöver schnell zu einem ernsten Verkehrsverstoß werden, wenn es nicht absolut sicher und regelkonform erfolgt.

Warum ist das Überholen in engen Wohngebieten problematisch?
Post- und Müllfahrzeuge arbeiten oft bei:

  • eingeschränkter Sicht

  • sehr engem Raum

  • vielen Fußgängern und Radfahrern

  • Beschäftigten, die plötzlich auf die Fahrbahn treten (Pakete/Behälter)

Ein unvorsichtiges Überholen kann daher Beschäftigte und Passanten massiv gefährden.

Wann ist Überholen erlaubt?
Nur wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • ausreichender Sicherheitsabstand: mindestens 1,5 m (ggf. mehr, besonders gegenüber Personen)

  • keine durchgezogene Linie wird überfahren

  • klare Sicht und freie Fahrbahn ohne Fußgänger/Radfahrer im Gefahrenbereich

  • keine Überholverbots-Schilder oder eindeutige Verbotszeichen

  • sehr niedrige, angepasste Geschwindigkeit (in solchen Bereichen oft 10–15 km/h)

  • keine Behinderung des Müllfahrzeugs (kein Abdrängen/kein Zwingen zum Stoppen)

Wann ist es eindeutig verboten bzw. ein klarer Verstoß?

  • wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird

  • wenn Beschäftigte ausweichen müssen

  • wenn die Straße sichtbar zu eng ist, um sicher zu überholen

  • bei durchgezogener Linie oder Überholverbot

  • wenn es aufgezeichnet oder gemeldet wird (Kamera/Zeugen)

Mögliche Sanktionen (je nach Situation)

Verstoß | Bußgeld | Punkte (Flensburg) | Hinweise

  • Überholen ohne ausreichenden Abstand | 30–100 € | 1 | je nach Gefährdung

  • Überholen bei nahen Fußgängern/Radfahrern | 80–120 € | 1–2 | erhöhte Gefahrenlage

  • Unfall/Verletzung eines Mitarbeiters | ab 240 € | 2 + möglicher Führerscheinentzug | kann als verantwortungslose Fahrweise bewertet werden

Sonderfall: Darf man ein kurz stehendes Fahrzeug überholen?
Wenn das Fahrzeug nur kurz hält und es eng ist, ist meist sinnvoll:

  • anhalten und warten, bis es weiterfährt

  • Hupen nur im äußersten Notfall, sehr kurz und zurückhaltend

  • niemals über Gehweg oder Radweg „vorbei“ fahren

  • bei längerem Halt nur extrem vorsichtig vorrollen – erst nach Blickkontakt/Absicherung, dass niemand vor/hinter dem Fahrzeug arbeitet

Grundsatz der sicheren Fahrweise
In dichten Wohngebieten gilt: Vorsicht vor Zeitgewinn. Wenn Sie nicht vollständig sehen und sicher kontrollieren können, ist Überholen keine Option.

Fazit
Zwei Minuten Zeitgewinn durch das Überholen von Post- oder Müllfahrzeugen in engen Wohnstraßen können Bußgeld, Punkte oder schlimmere Folgen nach sich ziehen.
Die goldene Regel: Wenn Sie keine klare Sicht und volle Kontrolle haben – nicht überholen.

ـ* Das Autoren- und Redaktionsteam bemüht sich um genaue Informationen; dennoch können Fehler auftreten. Bitte als erste Orientierung verstehen und für verbindliche Auskünfte zuständige Stellen kontaktieren.


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