Ungesicherter Möbeltransport auf dem Autodach: herabfallende Ladung, hohes Bußgeld

Ungesicherter Möbeltransport auf dem Autodach in Deutschland: Der Verstoß, der mit einem herabfallenden Teil beginnt und mit einem hohen Bußgeld endet

Möbel wie einen Tisch oder eine Matratze auf dem Autodach zu transportieren, wirkt für viele Menschen wie eine einfache Lösung: ein schneller Strick, ein altes Tuch – fertig. In Deutschland wird ein solcher Transport jedoch nicht als improvisierte Privataktion betrachtet, sondern als Ladungstransport, der strengen Sicherheits- und Haftungsregeln unterliegt.

Fällt dabei nur ein einziges Teil von der Ladung – ganz gleich, ob es zu einem Schaden kommt oder nicht – drohen hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und im Ernstfall sogar ein Strafverfahren, wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden.

Wann gilt die Ladung rechtlich als „ungesichert“?

Nach § 22 StVO muss jede Ladung – also auch Möbelstücke auf dem Dach – so gesichert sein, dass:

  • die Ladung sich nicht lösen oder verrutschen kann

  • die zulässigen Abmessungen (Länge, Höhe, Breite) nicht überschritten werden

  • geeignete Sicherungsmittel wie Spanngurte verwendet werden – und keine einfachen Haushaltsseile

  • die Ladung Sicht, Blinker, Kennzeichen und Beleuchtung nicht verdeckt

Jeder Verstoß gegen diese Vorgaben wird als ungesicherte Ladung (ungesicherte Ladung) gewertet.

Was passiert, wenn Möbel vom Dach fallen?

  • Schon der bloße Verlust von Ladung stellt eine gefährliche Ordnungswidrigkeit dar – selbst wenn es zu keinem unmittelbaren Schaden kommt.

  • Kommt es infolge des herabfallenden Gegenstands zu einer Behinderung, einem Unfall oder sogar Verletzten, kann aus der Ordnungswidrigkeit schnell ein Strafverfahren werden (z. B. wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs).

Rechtliche Folgen und Bußgelder

Art des Verstoßes Bußgeld Punkte Hinweis
Ladung unzureichend gesichert 35 € 0 einfache Ordnungswidrigkeit, kein Schaden
Ungesicherte Ladung mit Gefährdung 60 € 1 z. B. starkes Verrutschen, Wanken
Ladung fällt herunter, ohne Schaden 75–100 € 1 oft mit Polizeieinsatz oder Reinigung
Herabfallende Ladung verursacht Schaden/Verletzte 120–200 € 1–2 zusätzlich zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen
Grobe Fahrlässigkeit oder Wiederholung bis 500 € + Fahrverbot 2 Einschätzung durch Gericht möglich

Praxisbeispiele

  • In Frankfurt fiel eine Matratze von einem Pkw-Dach auf die Autobahn und brachte ein anderes Fahrzeug zum Ausweichen, das anschließend von der Fahrbahn abkam. Obwohl niemand verletzt wurde, erhielt der Fahrer:

    • 150 € Bußgeld

    • 1 Punkt in Flensburg

    • die Auflage, sich bei einer TÜV-Sicherheitsunterweisung vorzustellen

  • In einem anderen Fall in Berlin transportierte ein Fahrer einen Schrank auf dem Dach, der unzureichend gesichert war und auf ein parkendes Fahrzeug stürzte. Ergebnis:

    • Schadensersatz in Höhe von rund 4.200 €

    • zusätzlich ein offizielles Bußgeld wegen ungesicherter Ladung

Wie sieht eine vorschriftsmäßige Ladungssicherung aus?

  • Verwendung von Spanngurten mit ausreichender Spannkraft (mindestens ca. 400 daN)

  • Einsatz von Antirutschmatten, um das Verrutschen der Möbel zu verhindern

  • Mehrseitige Sicherung: nach vorne, hinten und zu den Seiten

  • Kontrolle der Ladung nach einigen Kilometern und dann regelmäßig alle 50–100 km

Fazit

Möbel auf dem Autodach ohne professionelle Sicherung zu transportieren, ist nicht nur unsicher, sondern auch eine teure Ordnungswidrigkeit, die sich bei einem Schaden schnell zu einem strafrechtlichen Problem entwickeln kann.

In Deutschland macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen einem Umzugsunternehmen und einem Privatfahrer: Wer etwas auf seinem Fahrzeug befestigt, ist voll verantwortlich für alles, was davon herunterfallen könnte.

Schützen Sie sich selbst, Ihr Fahrzeug und alle anderen Verkehrsteilnehmenden – und sichern Sie Ihre Ladung fachgerecht.

Das Redaktionsteam dieser Webseite ist bemüht, alle Informationen sorgfältig zu recherchieren und mehrere Quellen heranzuziehen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachten Sie die Informationen in diesem Beitrag als erste Orientierung und wenden Sie sich im Zweifel stets an die zuständigen Behörden, um verbindliche Auskünfte zu erhalten.


Teilen: