Fahren mit abgelaufenem ausländischem Führerschein in Deutschland: keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat
Viele glauben, dass das Fahren in Deutschland mit einem abgelaufenen ausländischen Führerschein nicht viel schlimmer sei, als den Sicherheitsgurt zu vergessen oder eine leichte Geschwindigkeitsüberschreitung zu begehen. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus.
Wer mit einer abgelaufenen ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland fährt, riskiert nicht nur ein Verwaltungs- oder Bußgeld, sondern kann sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fahren ohne Fahrerlaubnis) strafbar machen – und das ist eine Straftat nach deutschem Recht.
Was sagt das Gesetz?
Gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis als strafbare Handlung, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Ein ausländischer Führerschein, dessen Gültigkeit abgelaufen ist (selbst wenn er von einem EU-Staat oder einem sonst anerkannten Staat ausgestellt wurde), verliert mit Ablauf des Datums automatisch seine Wirksamkeit. Ab diesem Zeitpunkt wird er in Deutschland nicht mehr anerkannt und berechtigt nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs.
Wie sieht die mögliche Strafe aus?
| Verstoß | Gesetzliche Konsequenz |
|---|---|
| Fahren mit abgelaufener ausländischer Fahrerlaubnis | Hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
| Wiederholter Verstoß oder Unfall | Gefahr von Fahrverbot, Verzögerung oder Entzug einer künftigen deutschen Fahrerlaubnis |
| Nutzung des abgelaufenen Führerscheins in Kenntnis des Ablaufs | Gilt als Vorsatz (Vorsatz) – die Strafe wird in der Regel verschärft |
Die Staatsanwaltschaft kann ein Strafverfahren einleiten. Eine Verurteilung wird im Bundeszentralregister eingetragen und kann sich unter Umständen nachteilig auf den Aufenthaltsstatus oder spätere Einbürgerungsanträge auswirken.
Auf wen findet diese Regel Anwendung?
Diese Rechtslage betrifft insbesondere:
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Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich länger als sechs Monate hier aufhalten (Wohnsitzregel)
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Ausländer mit langfristigem oder dauerhaftem Aufenthalt
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Auch Touristen, wenn ihre Fahrerlaubnis bereits vor der Einreise oder während ihres Aufenthalts in Deutschland abgelaufen ist
Kann ich den Führerschein einfach im Heimatland verlängern?
So einfach ist das in der Regel nicht.
Wer bereits einen Wohnsitz in Deutschland hat, kann seinen Führerschein nicht einfach legal im Heimatland verlängern und anschließend in Deutschland weiter nutzen.
Ein solches Vorgehen gilt als „Umgehung der Wohnsitzpflicht“ (Umgehung der Wohnsitzpflicht). Die deutschen Behörden können in solchen Fällen die Anerkennung der erneuerten ausländischen Fahrerlaubnis verweigern.
Was ist der rechtlich sichere Weg?
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Sofort mit dem Fahren aufhören, sobald die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis endet
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Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis stellen, sofern dies für dein Herkunftsland möglich ist
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Ist eine Umschreibung nicht vorgesehen, bleibt nur der reguläre Weg:
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Anmeldung in einer Fahrschule,
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Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung und
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Erwerb einer vollwertigen deutschen Fahrerlaubnis
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Fazit
Das Fahren mit einem abgelaufenen ausländischen Führerschein in Deutschland ist keineswegs eine bloße Bagatelle oder einfache Ordnungswidrigkeit, sondern eine klare Straftat.
Die Folgen können dich vor Gericht, im Bundeszentralregister und sogar in deinem Ausländer- oder Einbürgerungsverfahren einholen.
Die goldene Regel lautet: Ist dein Führerschein abgelaufen, dann sofort nicht mehr fahren – und zügig den rechtlich korrekten Weg zur neuen oder umgeschriebenen Fahrerlaubnis gehen.
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