Motor im Stand laufen lassen: Umweltverstoß, der dich 80 Euro kosten kann
In Deutschland gilt das unnötige Laufenlassen des Motors im Stand – besonders in Innenstädten, aber auch auf Privatgrundstücken – längst nicht mehr als harmlose Marotte im Alltag. Es wird rechtlich streng verfolgt, um Umwelt und Anwohner:innen vor Lärm und Abgasen zu schützen.
Nach § 30 Abs. 1 StVO ist es verboten, im Straßenverkehr vermeidbaren Lärm oder Abgasemissionen zu verursachen – dazu gehört auch das unnötige Laufenlassen des Motors im Stand.
Zusätzlich greifen in vielen Städten die jeweiligen Umwelt- und Lärmschutzgesetze (z. B. LImSchG). Sie können selbst dann Bußgelder vorsehen, wenn das Fahrzeug mit laufendem Motor auf einem scheinbar privaten Parkplatz steht und keine nachvollziehbare Notwendigkeit vorliegt.
In der Regel sind 80 Euro für den allgemeinen Verstoß fällig – ein seit April 2020 üblicher Richtwert.
In einzelnen Bundesländern (etwa in einigen Großstädten) kann das Bußgeld bei schwerwiegenden Verstößen oder wiederholtem Fehlverhalten auf deutlich höhere Beträge ansteigen, wenn der Vorgang als Verstoß gegen lokale Umweltauflagen gewertet wird.
Als unnötig bzw. vermeidbar gelten unter anderem:
Längeres Stehen am Straßenrand mit laufendem Motor, nur um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern oder „kurz zu warten“.
Das Laufenlassen des Motors zur Beheizung der Scheiben oder des Innenraums im Winter, ohne dass unmittelbar losgefahren wird.
Langes Warten mit laufendem Motor auf einen Termin, eine Abholung oder eine Lieferung, anstatt den Motor abzustellen und bei Bedarf wieder zu starten.
Nicht als Verstoß gewertet werden normalerweise Situationen wie:
Das zeitweilige Heizen oder Kühlen des Fahrzeugs, wenn Kinder, Kranke oder besonders schutzbedürftige Personen an Bord sind und ein konkretes gesundheitliches Risiko droht.
Das Warten im fließenden Verkehr, etwa in Staus oder an Ampeln, wenn der Motor nicht realistisch abgeschaltet werden kann, ohne den Verkehrsfluss zu gefährden.
Die strengere Ahndung hat mehrere Gründe:
Reduzierung der Luftverschmutzung und Schutz der Gesundheit in dicht besiedelten Räumen.
Verringerung der Lärmbelastung in Wohngebieten, besonders in den frühen Morgen- und späten Abendstunden.
Stärkung des Bewusstseins, dass Autofahren nicht nur ein individuelles Recht ist, sondern auch eine ökologische und gesellschaftliche Verantwortung mit sich bringt.
Diese Regeln unterstützen den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Mobilität und sollen dazu beitragen, dass Fahrer:innen ihr Verhalten im Alltag anpassen.
Motor direkt abstellen, sobald du an deinem Ziel oder einer Halteposition ankommst – selbst wenn du meinst, gleich weiterzufahren.
Wenn Kinder oder kranke Personen im Auto sind, prüfe genau, ob wirklich ein konkreter gesundheitlicher Grund für das Weiterlaufenlassen des Motors vorliegt und ob es lokale Ausnahmeregelungen gibt.
Nutze, sofern vorhanden, die Start-Stopp-Automatik deines Fahrzeugs, insbesondere im Stadtverkehr und bei häufigen Wartephasen.
Mach dir bewusst: Umweltregeln sind ein Bestandteil moderner Stadtplanung – wer sie ignoriert, riskiert nicht nur eine Geldbuße, sondern auch das Vertrauen der Mitmenschen.
Den Motor ohne Not im Stand laufen zu lassen, kann dich schnell 80 Euro oder mehr kosten.
Doch es geht nicht nur um Zahlen im Bußgeldkatalog – es geht um Sauberkeit der Luft, Ruhe in den Wohnvierteln und den Schutz der Gesundheit aller.
Wer den Motor beim Warten konsequent abstellt, zeigt Rücksicht – gegenüber der Umwelt, der Nachbarschaft und den kommenden Generationen.
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