Gemäß dem deutschen Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeitgesetz – ArbZG) (§ 3 Abs. 1) darf die regelmäßige Arbeitszeit an normalen Arbeitstagen acht Stunden pro Tag nicht überschreiten (Gesetze im Internet).
Ausnahmsweise ist jedoch eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden täglich zulässig, wenn die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von vierundzwanzig Wochen acht Stunden nicht übersteigt (§ 3 Abs. 2) (Kanzlei Hasselbach).
Kurz gesagt:
Der grundlegende Grenzwert: 8 Stunden pro Tag.
Die Ausnahme: Bis zu 10 Stunden, unter der Voraussetzung, dass das Arbeitszeitplus später ausgeglichen wird, sodass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit im Überprüfungszeitraum bei 8 Stunden bleibt.
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