Nein, der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, dich zur Leistung von Überstunden zu zwingen, solange dies nicht ausdrücklich in deinem Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat nach § 106 der Gewerbeordnung (GewO) ein Weisungsrecht hinsichtlich Ort, Inhalt und Zeit der Arbeitsleistung. Dieses Direktionsrecht gilt jedoch nur im allgemeinen Rahmen und erstreckt sich nicht automatisch auf die Anordnung von Überstunden, wenn diese nicht vertraglich vereinbart wurden (Gesetze im Internet).
Keine gesetzliche Pflicht zu Überstunden
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Vorschrift, die den Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn dies nicht im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Ein Gericht hat klargestellt, dass das Direktionsrecht nach § 106 GewO dem Arbeitgeber nicht die Befugnis verleiht, Mehrarbeit ohne vorherige Vereinbarung einseitig anzuordnen (Advocard).
Grenzen der täglichen Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeitgesetz – ArbZG) legt die reguläre tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden fest, mit der Möglichkeit, diese vorübergehend auf bis zu 10 Stunden auszudehnen, sofern die darüber hinausgehende Zeit später wieder ausgeglichen wird (§ 3 ArbZG) (Gesetze im Internet).
Alles, was über diesen Rahmen hinausgeht, gilt als Überstunden und bedarf deiner Zustimmung oder einer klaren vertraglichen Regelung.
Fazit:
Der Arbeitgeber darf nur das verlangen, was in deinem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung vereinbart ist.
Gibt es keine eindeutige Klausel, die dich zu Überstunden (Überstunden/Mehrarbeit) verpflichtet, hast du das Recht, diese rechtlich wirksam abzulehnen.
Um Konflikte zu vermeiden, solltest du dir die Regelungen zu Überstunden in deinem Arbeitsvertrag schriftlich genau ansehen und diese im Zweifel schriftlich klären.
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