Ja, es ist in Deutschland rechtlich zulässig, eine Vollzeitstelle (Vollzeit) und gleichzeitig eine Teilzeitstelle (Teilzeit) auszuüben – allerdings nur, wenn du die folgenden Rahmenbedingungen einhältst:
Höchstarbeitszeit
Nach § 3 ArbZG darf deine gesamte regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Eine vorübergehende Ausweitung auf bis zu 60 Stunden pro Woche ist möglich, sofern die Mehrarbeit innerhalb eines Referenzzeitraums von sechs Monaten oder 24 Wochen wieder ausgeglichen wird (WALHALLA Fachverlag).
Beispiel:
Wenn du in deinem Vollzeitjob 40 Stunden pro Woche arbeitest, kannst du daneben bis zu 8 zusätzliche Wochenstunden in einer Teilzeitstelle arbeiten, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen (aktiv).
Arbeitgeber informieren und Zustimmung einholen
Auch wenn dein allgemeines Recht auf Berufsausübung nicht eingeschränkt wird, enthält ein Vollzeitarbeitsvertrag häufig eine Klausel zur Nebentätigkeit („Nebentätigkeit“) – also für Nebenjobs.
Diese Klausel verpflichtet dich oft dazu,
deinen Hauptarbeitgeber vor Aufnahme der Nebentätigkeit zu informieren und
in manchen Fällen eine schriftliche Genehmigung einzuholen, sofern dies im Vertrag oder einem Tarifvertrag so vorgesehen ist (Haufe.de News und Fachwissen).
Bei Verstoß gegen solche Regelungen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen – von einer Abmahnung bis hin zur (außerordentlichen) Kündigung aus betrieblichen Gründen.
Sozialversicherung und Steuern
Deine Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) werden grundsätzlich auf Basis deines Gesamteinkommens aus beiden Stellen berechnet.
Das Einkommen aus der zweiten Tätigkeit wird häufig der Steuerklasse VI zugeordnet. Das bedeutet höhere laufende Steuerabzüge auf dieses Gehalt; beide Einkommen werden später in deiner jährlichen Steuererklärung gemeinsam berücksichtigt.
Einhaltung von Ruhezeiten
Du musst die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten:
Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen in der Regel mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe liegen (§ 5 ArbZG).
Auch die Pausenregelungen während der Schicht (z. B. nach mehr als 6 Stunden) nach § 4 ArbZG sind zwingend einzuhalten, damit deine Gesundheit nicht gefährdet wird.
Praktische Tipps
Dokumentiere deine Arbeitsstunden aus beiden Jobs monatlich sorgfältig.
Prüfe deinen Vollzeitarbeitsvertrag und achte auf alle Klauseln zu Nebentätigkeit.
Plane deinen Wochenablauf so, dass du Überlastung und Burnout vermeidest und eine gesunde Work-Life-Balance behältst.
Wenn beide Jobs in derselben Branche liegen (z. B. Gastronomie oder Einzelhandel), informiere dich über eventuell geltende Tarifverträge, die zusätzliche Bedingungen oder Beschränkungen vorsehen können.
Mit guter Planung, transparenter Kommunikation und der richtigen Meldung der Nebentätigkeit kannst du Vollzeit und Teilzeit rechtssicher kombinieren und zugleich deine Rechte nach deutschem Arbeitsrecht wahren.
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