Nein, praktisch kannst du beim gleichen Arbeitgeber nicht gleichzeitig einen Vollzeitvertrag (Vollzeit) und einen Minijob-Vertrag haben. Dafür gibt es folgende Gründe:
1. Zusammenrechnung des Einkommens beim gleichen Arbeitgeber
Rechtlich wird alles, was du beim gleichen Arbeitgeber verdienst, zusammengezählt, um zu prüfen, ob deine Beschäftigung als „geringfügig“ (Minijob) gilt oder nicht.
Wenn du bereits eine Vollzeitstelle hast (deren Lohn über der Minijob-Grenze liegt), dann wird jede zusätzliche Tätigkeit oder Mehrarbeit deinem normalen Gehalt zugerechnet.
Es ist nicht möglich, den zusätzlichen Teil künstlich als separaten Minijob zu deklarieren.
2. Monatliche Verdienstgrenze für den Minijob
Damit ein Vertrag als Minijob eingestuft werden kann, darf dein Einkommen aus diesem Vertrag 556 € monatlich (Stand 2025) nicht überschreiten.
Da ein gewöhnliches Vollzeitgehalt deutlich über dieser Grenze liegt, kann jede zusätzliche Tätigkeit beim selben Arbeitgeber nicht mehr als Minijob gelten, sondern wird
deinem regulären Lohn zugeschlagen und
unterliegt der vollen Sozialversicherungspflicht und normalen Besteuerung.
3. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Bei einem echten Minijob meldet der Arbeitgeber diese Beschäftigung separat bei der Minijob-Zentrale an.
Es ist jedoch nicht möglich, dass derselbe Arbeitgeber dich gleichzeitig
einmal als Vollzeitkraft und
einmal als Minijobber
mit zwei getrennten Verträgen führt, weil das System
den gleichen Arbeitgeber und
die gleichen Identifikations-/Kontodaten erkennt.
Mögliche Alternativen
Minijob bei einem anderen Arbeitgeber:
Du darfst eine Vollzeitstelle bei Firma A und einen Minijob bei Firma B kombinieren – Voraussetzung ist, dass der Minijob vollständig getrennt und bei einem anderen Arbeitgeber angesiedelt ist.
Zweiter Teilzeitvertrag (Teilzeit) beim gleichen Unternehmen:
Statt eines Minijobs kannst du beim selben Arbeitgeber einen zusätzlichen Teilzeitvertrag haben – sofern der Vertrag das erlaubt und deine Gesamtarbeitszeit die gesetzlichen Grenzen (i. d. R. 48 Stunden pro Woche) nicht überschreitet.
Kurz gesagt:
Du kannst keinen Teil deiner zusätzlichen Arbeit beim gleichen Unternehmen als Minijob einstufen lassen, wenn du dort bereits einen Vollzeitvertrag hast.
Dein Einkommen wird insgesamt betrachtet – und es gelten die vollen Beiträge zur Sozialversicherung und die normale Steuerpflicht.
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