Was ist eine Kündigung?
Kündigung bedeutet die einseitige Beendigung eines Arbeitsvertrags – entweder durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung) oder durch den Arbeitgeber (Arbeitgeberkündigung).
Sie kann als ordentliche Kündigung (mit Frist, Ordentliche Kündigung) oder als außerordentliche / fristlose Kündigung (ohne Frist, Fristlose / Außerordentliche Kündigung) erfolgen.
Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung
a) Gesetzliche Formvorschrift
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Das bedeutet ein klassischer Brief auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift.
E-Mail, WhatsApp, SMS oder mündliche Erklärungen werden nicht anerkannt und sind rechtlich unwirksam.
Im Kündigungsschreiben müssen der Adressat (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) klar genannt und der Brief vom Kündigenden handschriftlich unterschrieben werden.
b) Kündigungsfrist (Kündigungsfrist nach § 622 BGB)
Bei einer ordentlichen Kündigung (regulär) gilt in der Regel eine Frist von
4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats,
sofern im Arbeitsvertrag keine längere Frist vereinbart wurde (§ 622 BGB).
Die Kündigungsfrist verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim gleichen Arbeitgeber, zum Beispiel:
nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Monatsende,
nach 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende,
usw. (stufenweise Verlängerung nach Gesetz).
Eine außerordentliche / fristlose Kündigung ist nur in schweren Fällen zulässig, etwa bei Diebstahl, massiven Beleidigungen, schweren Pflichtverletzungen oder Vertrauensbruch. In solchen Fällen kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist beendet werden, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist.
c) Begründung der Kündigung
Kündigung durch den Arbeitnehmer:
Der Arbeitnehmer muss in der Regel keinen Grund angeben. Es ist jedoch empfehlenswert, einen höflichen Ton zu verwenden und keine unnötigen Konflikte zu provozieren.
Kündigung durch den Arbeitgeber:
Hier ist ein rechtlich anerkannter Kündigungsgrund erforderlich, insbesondere wenn der Arbeitnehmer unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fällt (in der Regel Betriebe mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten und mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit).
Die Gründe können sein:
personenbedingt (z. B. dauerhafte Krankheit),
verhaltensbedingt (z. B. wiederholte Pflichtverletzungen nach Abmahnung),
betriebsbedingt (z. B. Stellenabbau, Umstrukturierung).
d) Zugang der Kündigung (Übermittlung des Schreibens)
Es ist empfehlenswert, die Kündigung persönlich zu übergeben und sich den Erhalt mit Datum unterschriftlich quittieren zu lassen.
Alternativ kann die Kündigung per Einwurf-Einschreiben verschickt werden, damit der Zugang im Streitfall nachgewiesen werden kann.
Muster einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
Hier ein einfaches Muster für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer:
[Name des Arbeitnehmers]
[Adresse]
[Name der Firma]
[Adresse der Firma]
[Datum]
Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis, das am [Datum des Arbeitsbeginns] mit Ihnen geschlossen wurde, ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses. Außerdem bitte ich Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Eigenhändige Unterschrift]
[Name]
Kurzübersetzung / Sinnzusammenfassung:
„Hiermit reiche ich meine Kündigung des am … geschlossenen Arbeitsvertrags fristgerecht ein. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt und das Enddatum des Arbeitsverhältnisses sowie die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.“
Wichtige Hinweise
Der Arbeitsvertrag sollte immer sorgfältig gelesen werden, da er besondere Regelungen zu Kündigungsfristen oder zum Verfahren der Kündigung enthalten kann.
Bei Unsicherheiten oder Problemen – vor allem bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber – sollte man die Gewerkschaft, den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Kündigung rechtswidrig ist, haben Sie in der Regel nur 3 Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wird diese Frist verpasst, gilt die Kündigung meist als wirksam.
Zusammenfassung
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein.
Die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Grundsätzlich können beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – das Arbeitsverhältnis beenden, allerdings braucht der Arbeitgeber in vielen Fällen einen rechtlich tragfähigen Kündigungsgrund.
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