Was ist ein Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis ist eine offizielle Arbeitsbescheinigung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellt – egal ob durch Kündigung, Eigenkündigung, Befristungsende oder Aufhebungsvertrag.
Dieses Zeugnis ist im deutschen Arbeitsmarkt eine sehr wichtige Unterlage, weil es die Chancen auf eine neue Stelle maßgeblich beeinflussen kann.
1. Einfaches Arbeitszeugnis
Dieses Zeugnis enthält nur Grundangaben, zum Beispiel:
welche Tätigkeit der/die Arbeitnehmer*in ausgeübt hat
in welchem Zeitraum er/sie beschäftigt war
Beispiel:
„Herr/Frau … war vom … bis zum … als … in unserem Unternehmen tätig.“
2. Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Arbeitszeugnis umfasst neben den Grunddaten zusätzlich:
eine Bewertung der fachlichen Leistung,
eine Einschätzung des Arbeitsverhaltens und Sozialverhaltens,
eine Beschreibung der Aufgaben und Zuständigkeiten,
und oft auch einen abschließenden Satz zu den Gründen des Ausscheidens oder ein Dankes- und Wunschformel.
Dieses Zeugnis ist die übliche und bevorzugte Form bei Bewerbungen in Deutschland.
Ein Arbeitszeugnis enthält in der Regel:
Name des/der Mitarbeiter*in und Name des Unternehmens
Datum des Eintritts und des Austritts
Positionsbezeichnung und Beschreibung der Aufgaben
sachliche Bewertung von Leistung, Arbeitsqualität und fachlicher Kompetenz (Bewertung)
Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kundinnen
einen meist positiv formulierten Schlusssatz (Dank, Bedauern, gute Wünsche)
Unterschrift des Arbeitgebers bzw. der berechtigten Person sowie Firmenstempel
In Deutschland hat jede beschäftigte Person einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
– Rechtsgrundlage: § 109 Gewerbeordnung (GewO).
Der/die Arbeitnehmer*in darf ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, nicht nur ein einfaches.
Das Zeugnis muss
wahrheitsgemäß (richtig),
objektiv
und gleichzeitig wohlwollend formuliert sein.
Das heißt: Der Arbeitgeber darf den beruflichen Werdegang nicht bewusst durch versteckte negative Formulierungen oder durch Weglassen wesentlicher Tatsachen schädigen.
Bei falschen Angaben oder einer offensichtlich unfairen Beurteilung kann der/die Arbeitnehmer*in eine Berichtigung verlangen und notfalls vor dem Arbeitsgericht klagen.
Bei nahezu jeder Bewerbung in Deutschland wird ein Arbeitszeugnis (oder mehrere) verlangt.
Arbeitgeber nutzen das Zeugnis, um sich ein Bild von Berufserfahrung, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sozialverhalten zu machen.
Arbeitszeugnis = eine Arbeits- und Leistungsbescheinigung, die der Arbeitgeber am Ende des Arbeitsverhältnisses ausstellt.
Sie ist ein zentrales Recht der Arbeitnehmer*innen und hat großen Einfluss auf die berufliche Zukunft und die Chancen auf eine neue Stelle.
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