Wie kann ich Urlaub nehmen, wenn ein Verwandter von mir gestorben ist?

Habe ich Anspruch auf Urlaub, wenn ein Angehöriger von mir in Deutschland verstirbt?

  1. Grundlegende gesetzliche Regel

Das allgemeine deutsche Zivilrecht (§ 616 BGB) gewährt Arbeitnehmer*innen grundsätzlich das Recht,
sich für eine kurze Zeit aus wichtigem persönlichen Grund unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen zu lassen.

Zu diesen wichtigen persönlichen Gründen zählt üblicherweise auch der Tod eines nahen Angehörigen ersten Grades
(z. B. Vater, Mutter, Sohn, Tochter, Ehepartner*in).

Die Anzahl der Tage ist im Gesetz nicht konkret festgelegt.
Üblich sind jedoch – je nach Schwere des Ereignisses und Zeitpunkt der Beerdigung – etwa ein bis zwei Arbeitstage.


  1. Was regeln Tarifvertrag oder betriebliche Vereinbarungen?

In vielen Branchen und Unternehmen gibt es Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder interne Richtlinien,
die ausdrücklich einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub (Sonderurlaub / bezahlte Freistellung) im Todesfall vorsehen.

Typische Praxis:

  • Angehörige ersten Grades (Vater, Mutter, Kind, Ehepartner*in):
    meist ein bis zwei bezahlte Tage Sonderurlaub.

  • Angehörige zweiten Grades (z. B. Bruder, Schwester, Großeltern):
    oft kein ausdrücklich geregelter Rechtsanspruch, die Entscheidung liegt hier häufig im Ermessen des Arbeitgebers.

Es lohnt sich daher immer, einen Blick in:

  • den Arbeitsvertrag,

  • einen eventuell geltenden Tarifvertrag,

  • sowie betriebliche Regelungen/Betriebsvereinbarungen zu werfen.


  1. Was solltest du praktisch tun?

  • Informiere deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung so schnell wie möglich (mündlich oder schriftlich) über deinen Ausfall und den Grund.

  • Frage ausdrücklich nach „Sonderurlaub“ bzw. „bezahlter Freistellung“ wegen des Todesfalls und nenne die Verwandtschaftsbeziehung (z. B. Vater, Mutter, Kind, Ehepartner*in).

  • Falls dein Arbeitgeber einen Nachweis verlangt (z. B. Sterbeurkunde), sei darauf vorbereitet, diesen später nachzureichen.

  • Gibt es keine klare Regelung, kannst du:

    • normalen Erholungsurlaub (Urlaub) beantragen,

    • oder um unbezahlte Freistellung bitten.

In der Praxis zeigen sich viele Arbeitgeber in Deutschland in Trauerfällen verständnisvoll und gewähren zumindest einen oder mehrere Tage (bezahlt oder unbezahlt).


  1. Ausnahmen und Empfehlungen

  • Findet die Beerdigung im Ausland statt oder ist mit einer langen Anreise verbunden, zeigen viele Unternehmen zusätzliche Flexibilität und erlauben – nach Absprache – eine längere Freistellung (z. B. Kombination aus Sonderurlaub, Urlaub und ggf. unbezahlter Zeit).

  • Du bist nicht verpflichtet, die Verwandtschaftsbeziehung sofort und im Detail nachzuweisen, außer der Arbeitgeber verlangt dies offiziell.


Kurze Zusammenfassung

  • Beim Tod eines nahen Angehörigen ersten Grades besteht in Deutschland in der Regel ein Anspruch auf ein bis zwei Tage Freistellung, häufig bezahlt,
    entweder über § 616 BGB oder über Tarifvertrag/Betriebsregelungen.

  • Für andere Angehörige oder längere Abwesenheiten ist oft eine individuelle Absprache nötig (z. B. Urlaub, unbezahlte Freistellung).

  • Viele Arbeitgeber reagieren in solchen Situationen menschlich und kulant, insbesondere wenn du offen kommunizierst und – falls erforderlich – Nachweise vorlegst.

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