Wie kann ich Urlaub nehmen, wenn ich als Zeuge vor Gericht geladen werde?

Wie nehme ich Urlaub, wenn ich als Zeuge vor Gericht geladen werde?

  1. Rechtliche Grundlage

Wenn du in Deutschland eine offizielle Ladung (Ladung) vom Gericht erhältst – sei es als Zeuge/Zeugin oder als Partei in einem Verfahren –,
bist du gesetzlich verpflichtet, zu diesem Termin zu erscheinen.

Nach deutschem Recht (§ 616 BGB) hast du das Recht, für die dafür erforderliche Zeit der Arbeit fernzubleiben.

Dein Arbeitgeber darf dich nicht daran hindern und dir für diese Stunden oder den Tag kein Gehalt abziehen,
wenn du die entsprechende gerichtliche Ladung als Nachweis vorlegst.


  1. Was du praktisch tun solltest

A. Arbeitgeber sofort informieren

Sobald du die Ladung vom Gericht erhalten hast:

  • Informiere deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung – mündlich oder schriftlich – darüber,
    dass du verpflichtet bist, an dem angegebenen Tag und zur angegebenen Uhrzeit vor Gericht zu erscheinen.

  • Lege eine Kopie der Ladung (Ladung als Zeuge/Angeklagter usw.) als offiziellen Nachweis vor.

B. Abwesenheit offiziell eintragen lassen

  • Bitte darum, deine Abwesenheit als gesetzlichen Sonderurlaub zu buchen, zum Beispiel als
    „Sonderurlaub / bezahlte Freistellung nach § 616 BGB“.

  • Gib an, wie lange du voraussichtlich weg sein wirst – das kann ein ganzer Arbeitstag oder nur einige Stunden sein, je nach Entfernung und Dauer des Termins.

C. Nach der Rückkehr

  • Wenn dein Arbeitgeber eine Bestätigung verlangt, kannst du beim Gericht um einen Nachweis der Anwesenheit (Anwesenheitsbestätigung) bitten
    und diesen anschließend bei der Firma einreichen.


  1. Wichtige Hinweise

  • Dein Arbeitgeber darf deinen gerichtlich angeordneten Termin nicht verweigern und dich wegen der Abwesenheit nicht abmahnen oder bestrafen,
    wenn es sich um eine offizielle Ladung handelt.

  • Falls in deinem Arbeitsvertrag oder in einer Dienst-/Betriebsvereinbarung der Anspruch auf Vergütung nach § 616 BGB ausgeschlossen wurde (kommt selten vor),
    kann es sein, dass die Abwesenheit unbezahlt bleibt –
    dein Recht auf Freistellung für den Gerichtstermin besteht aber weiterhin.

  • Vergiss nicht, bei Möglichkeit beim Gericht Aufwendungsersatz bzw. Zeugenentschädigung (Zeugenentschädigung) zu beantragen
    – etwa für Fahrtkosten und Verdienstausfall, soweit vorgesehen.


Kurze Zusammenfassung

  • Offizielle gerichtliche Ladung = rechtlicher Anspruch, für die nötige Dauer der Arbeit fernzubleiben.

  • Reiche eine Kopie der Ladung bei der Personalabteilung ein und lass die Zeit als Sonderurlaub/Freistellung buchen.

  • In der Praxis gilt die Abwesenheit in vielen Fällen als bezahlte Freistellung oder wird zumindest nicht arbeitsrechtlich sanktioniert,
    solange du die Formvorschriften einhältst und rechtzeitig Bescheid gibst.

Das Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, durch sorgfältige Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachte die Informationen in diesem Beitrag als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte stets an zuständige Stellen und Fachleute.


Teilen: