Darf der Arbeitgeber mir verbieten, während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen?
Rechtliche Grundlage:
Grundsätzlich gilt: Ja, du hast das Recht, während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen, wenn ein Termin nicht außerhalb deiner Arbeitszeit möglich ist (z. B. Facharzt mit sehr begrenzten Sprechzeiten, dringende Untersuchungen oder medizinische Notwendigkeit).
Nach § 616 BGB und nach vielen Arbeits- und Tarifverträgen ist eine „Freistellung für Arztbesuch“ (bezahlte Freistellung für einen notwendigen Arzttermin) möglich, ohne Lohnkürzung, wenn:
der Arztbesuch medizinisch notwendig ist und
der Termin nicht zumutbar außerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann und
du die Notwendigkeit auf Wunsch mit einer Bescheinigung / Terminbestätigung des Arztes nachweisen kannst.
Stelle einen formellen Antrag auf Freistellung für den Arztbesuch.
Nenne Datum, Uhrzeit und Art des Termins und erkläre, dass kein Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich war.
Bitte ausdrücklich um eine schriftliche Antwort (E-Mail oder Schreiben), damit du später einen Nachweis hast.
Bitte deine Praxis darum, dir schriftlich zu bestätigen,
dass du zu diesem Zeitpunkt einen Termin hattest und
dass ein Termin außerhalb deiner Arbeitszeit nicht verfügbar war.
Wenn der Arbeitgeber weiterhin ohne sachlichen Grund verweigert,
wende dich an den Betriebsrat (falls vorhanden) oder
an deine Gewerkschaft.
Diese Stellen haben die Aufgabe, deine Rechte im Betrieb zu schützen und können gegenüber dem Arbeitgeber vermitteln oder Druck ausüben.
Wenn du ohne Genehmigung der Arbeit fernbleibst, riskierst du
eine Abmahnung
oder in schweren Fällen sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
Versuche deshalb zuerst immer,
den Termin zu verschieben oder
eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber zu finden.
Bei akuten medizinischen Notfällen (z. B. starke Schmerzen, Verdacht auf ernste Erkrankung) darfst du natürlich sofort zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen.
In solchen Fällen: den Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren, sobald es dir möglich ist – telefonisch, per E-Mail oder über Angehörige.
Du kannst dich zum Beispiel auf folgenden Satz beziehen:
„Nach § 616 BGB besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung für Arztbesuche, wenn eine Behandlung während der Arbeitszeit aus medizinisch notwendigen Gründen unaufschiebbar ist.“
Diesen Satz kannst du wörtlich in einer E-Mail oder einem Schreiben an den Arbeitgeber verwenden.
Ja, du darfst während der Arbeitszeit zum Arzt, wenn der Termin medizinisch notwendig ist und nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann.
Dokumentiere deinen Antrag, fordere eine schriftliche Antwort an und lass dir vom Arzt den Termin bzw. die Notwendigkeit bestätigen.
Schalte Betriebsrat oder Gewerkschaft ein, wenn dein Arbeitgeber sich querstellt.
Fehle nie einfach eigenmächtig, außer in echten Notfällen – und informiere dann so schnell wie möglich deinen Arbeitgeber.
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