Leitfaden: Arbeiten als Schülerin oder Schüler

Leitfaden zur Arbeit von Schülern (Minderjährigen) in Deutschland (2025)

1. Rechtliche Definition

Minderjährige, die in Deutschland arbeiten, unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG) sowie – für Kinder unter 15 Jahren – der Kinderarbeitsschutzverordnung (Kinderarbeitsschutzverordnung).

Ziel dieser Regelungen ist es, Gesundheit, schulische Bildung und Entwicklung der Jugendlichen zu schützen und sicherzustellen, dass sie nicht überfordert oder ausgebeutet werden.

2. Altersgruppen und Voraussetzungen

Altersgruppe Rechtsrahmen Zentrale Bedingungen
Unter 13 Jahren Arbeiten ist grundsätzlich verboten (Ausnahme: sehr, sehr leichte Tätigkeiten wie das Austragen von Zeitungen)* Ausnahmen erfordern eine besondere gesetzliche Regelung oder eine ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Behörde.
13–14 Jahre Kinderarbeitsschutzverordnung • Bis zu 2 Stunden/Tag an Schultagen, bis zu 5 Tage/Woche
    • Nur nach Ende des Unterrichts und spätestens bis 18:00 Uhr; in den Ferien bis zu 8 Stunden/Tag
    • Nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten (Jobmensa)
15–17 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz (§§ 8–10 JArbSchG) • Bis zu 8 Stunden/Tag und 40 Stunden/Woche (in Ausgleichsfällen bis zu 8,5 Stunden möglich) (Arbeitsrechte)
    • Arbeitszeit zwischen 06:00 und 20:00 Uhr (mit wenigen, gesetzlich geregelten Ausnahmen) (Betriebsrat)

3. Ruhezeiten und Pausen

Pausenregelungen nach JArbSchG § 11:

  • Bei 4,5–6 Stunden Arbeit ⇒ Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause

  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeit ⇒ Anspruch auf mindestens 60 Minuten Pause

Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von 12 zusammenhängenden Stunden liegen.

Wochenendarbeit:
Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Jugendlichen an Samstagen und Sonntagen nicht erlaubt, mit wenigen Ausnahmen (z. B. im Gesundheitswesen, in der Gastronomie, in der Landwirtschaft oder bei besonderen Veranstaltungen).

4. Zulässige Tätigkeiten

Erlaubt sind einfache und leichte Tätigkeiten, die die körperliche und geistige Entwicklung sowie die schulische Leistung nicht beeinträchtigen, zum Beispiel:

  • Austragen von Zeitungen und Werbeprospekten

  • Leichte landwirtschaftliche Arbeiten (z. B. Ernten von Obst/Gemüse)

  • Kinderbetreuung / Babysitting

  • Mithilfe in Bibliotheken oder Büros (Sortieren von Unterlagen)

  • Tätigkeiten in Cafés oder im Einzelhandel (z. B. Auffüllen von Regalen, Kasse in kleinem Umfang)

Verboten sind insbesondere:

  • Gefährliche oder stark körperlich belastende Arbeiten

  • Umgang mit schweren Maschinen oder gefährlichen Arbeitsgeräten

  • Tätigkeiten auf Baustellen mit hoher körperlicher Belastung

  • Arbeiten mit gefährlichen Chemikalien oder gesundheitsgefährdenden Stoffen

5. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern

Kurzfristige Beschäftigung / Ferienjob (Ferienjob / kurzfristige Beschäftigung)

  • Dauer ≤ 3 Monate oder ≤ 70 Arbeitstage pro Jahr ⇒ in der Regel befreit von Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und weiteren Sozialversicherungsbeiträgen, unabhängig von der Höhe des Verdienstes.

Minijob (für Minderjährige ab 15 Jahren mit Verdienst ≤ 556 € im Monat)

  • Derdie Arbeitnehmerin ist von den meisten Sozialversicherungsbeiträgen befreit; es besteht eine freiwillige Rentenversicherungsbeteiligung von 3,6 %.

  • Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge (insgesamt ca. 31 %) an die Sozialversicherungsträger (Arbeitsrechte).

Steuern:
Die Lohnsteuer wird in der Regel zunächst einbehalten. Liegt das Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (12 096 € im Jahr 2025), kann die einbehaltene Steuer im Rahmen einer Einkommensteuererklärung ganz oder teilweise zurückerstattet werden.

6. Pflichten des Arbeitgebers und Verfahren

  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten für Jugendliche unter 15 Jahren.

  • Schriftlicher Arbeitsvertrag innerhalb des ersten Monats, der Arbeitszeiten, Lohn und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses festhält.

  • Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten gemäß JArbSchG bzw. Kinderarbeitsschutzverordnung.

  • Dokumentation: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten und Lohnzahlungen dokumentieren und diese Nachweise mindestens 5 Jahre aufbewahren.

  • Unfallversicherung: Anmeldung des Betriebs bzw. der Beschäftigten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

7. Tipps für Schüler und Eltern

  • Wählt eine Tätigkeit, die sich gut mit dem Stundenplan vereinbaren lässt; insbesondere sollten Prüfungsphasen und Projektarbeiten nicht beeinträchtigt werden.

  • Achtet genau auf die Gesamtzahl der Arbeitsstunden, um keine gesetzlichen Grenzen zu überschreiten und nicht unbeabsichtigt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu begründen.

  • Führt eine klare Absprache mit dem Arbeitgeber über maximale Arbeitsstunden, Pausenregelungen und Einsatzzeiten.

  • Bewahrt alle Unterlagen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Versicherungsnachweise) sorgfältig auf, um eure Rechte im Streitfall nachweisen zu können.

  • Haltet die vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten ein und respektiert die Grenze von 18:00 Uhr für unter 15-Jährige.

Fazit:
Schülerjobs in Deutschland unterliegen einem strengen gesetzlichen Rahmen, der Minderjährige schützen soll. Alter, zulässige Arbeitszeiten, erlaubte Tätigkeiten und Ausnahmen bei den Sozialversicherungsbeiträgen sind klar geregelt.
Wenn Schüler*innen, Eltern und Arbeitgeber diese Vorschriften beachten und die notwendigen Einwilligungen einholen, können Jugendliche zusätzliches Geld verdienen, ohne ihre Gesundheit oder schulische Leistungen zu gefährden.


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