Leitfaden: Arbeiten im Ruhestand in Deutschland (2025)
Überblick über Arbeit neben der Rente
Rentner*innen in Deutschland können ihr Einkommen durch einen Hinzuverdienst erhöhen, ohne dass ihre reguläre Altersrente automatisch gekürzt wird. Das hängt jedoch von der Art der Rente und der persönlichen Situation ab:
Regelaltersrente (normale Altersrente):
Nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr; es kann beliebig viel hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird (Minijob Magazin, Lohnsteuer kompakt).
Frührentner (vorzeitige Altersrente):
Früher galten jährliche Hinzuverdienstgrenzen (z. B. 46 060 € im Jahr 2022), diese wurden aber ab dem 1. Januar 2023 aufgehoben, sodass der Hinzuverdienst nun ebenfalls unbegrenzt möglich ist (Deutsche Rentenversicherung).
Hinterbliebenenrenten (z. B. Witwen-/Witwerrente, Waisenrente – Hinterbliebenenrente):
Hier gelten Freibeträge; meist ist ein zusätzlicher Verdienst bis zu einer bestimmten Höhe möglich (z. B. Minijob ≤ 556 € monatlich), ohne dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird (minijob-zentrale.de).
Mögliche Arbeitsformen
Minijob
Fester Verdienst von ≤ 556 € im Monat; bei Beziehern einer Regelaltersrente wird die Rente dadurch nicht gekürzt.
Für Frührentnerinnen und Bezieherinnen von Hinterbliebenenrenten gelten besondere Regeln – hier ist im Zweifel eine Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung sinnvoll (minijob-zentrale.de).
Es können mehrere Minijobs kombiniert werden, solange die Gesamtsumme 556 € pro Monat nicht übersteigt.
Kurzfristige Beschäftigung (Kurzfristige Beschäftigung)
Zeitlich begrenzte Tätigkeit von ≤ 3 Monaten oder ≤ 70 Arbeitstagen pro Jahr.
Keine Einkommensgrenze, jedoch ist die Beschäftigung sozialversicherungsfrei (für alle Rentenarten).
Normale Teilzeitbeschäftigung
Nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze gibt es von Seiten der Rentenversicherung keine Einkommensgrenzen mehr.
Es gelten aber weiterhin die allgemeinen steuerlichen Pflichten (Einkommensteuer).
Sozialversicherungen
Minijob:
Der Arbeitgeber zahlt pauschal etwa 31 % (für Rentenversicherung, Krankenversicherung und pauschale Steuer).
Rentner*innen können freiwillig 3,6 % Rentenversicherungsbeitrag zahlen, um ihre Rente für die Zukunft noch leicht zu erhöhen (Minijob Magazin).
Kurzfristige Beschäftigung:
Vollständig befreit von Beiträgen zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, da der Verdienst als kurzfristiges Nebeneinkommen gilt.
Steuern und Steuererklärung
Besteuerung des Hinzuverdienstes:
Auch wenn die Rente selbst nicht gekürzt wird, ist der zusätzliche Verdienst steuerpflichtig und muss in der jährlichen Steuererklärung (Steuererklärung) angegeben werden, sobald das gesamte Jahreseinkommen den Grundfreibetrag (12 096 € in 2025) übersteigt (Lohnsteuer kompakt).
Minijob:
Bei einem Verdienst von ≤ 556 € pro Monat wird in der Regel eine pauschale Steuer von 2 % einbehalten.
Damit gilt der Minijob als steuer- und sozialversicherungsrechtlich abgegolten, d. h. es fallen keine weiteren Lohnsteuern oder Sozialabgaben an.
Freiwilliges Engagement (Ehrenamt)
Rentner*innen können ein Ehrenamt ausüben und gleichzeitig ihre Rente beziehen, ohne dass die Einnahmen aus dem Ehrenamt als Hinzuverdienst gewertet werden:
Ehrenamtspauschale:
Bis zu 840 € pro Jahr aus Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind steuer- und sozialversicherungsfrei (vereinswelt.de).
Übungsleiterpauschale:
Bis zu 3 000 € pro Jahr für Übungsleiterinnen, Trainerinnen oder Betreuer*innen in Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen sind steuer- und beitragsfrei (DEUTSCHES EHRENAMT).
Es ist möglich, einen Minijob mit der Übungsleiterpauschale zu kombinieren und damit ein steuer- und abgabenfreies Einkommen von insgesamt bis zu 9 672 € pro Jahr zu erzielen
(6 672 € aus Minijob = 556 € × 12 Monate + 3 000 € aus Übungsleiterpauschale) (Gestalterbank Blog).
Schritte für den Einstieg
Art der Rente klären:
Im Rentenbescheid nachsehen, ob es sich um eine Regelaltersrente, Frührente oder Hinterbliebenenrente handelt, und bei Bedarf die Deutsche Rentenversicherung zu Hinzuverdienstgrenzen kontaktieren.
Arbeitsmodell auswählen:
Entscheidung zwischen Minijob, kurzfristiger Beschäftigung, Teilzeitjob oder Ehrenamt je nach finanzieller und persönlicher Situation.
Schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen:
Vereinbarung über Lohn, Arbeitszeit, Aufgaben und ggf. Befristung.
Anmeldung bei den zuständigen Stellen:
Minijob-Zentrale für geringfügige Beschäftigungen.
Berufsgenossenschaft für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Einkommen im Blick behalten:
Das Jahreseinkommen regelmäßig kontrollieren und in der Steuererklärung korrekt angeben, um Nachzahlungen oder Bußgelder zu vermeiden.
Fazit
Arbeiten im Ruhestand bietet die Möglichkeit, das Einkommen zu erhöhen und gleichzeitig aktiv und sozial eingebunden zu bleiben – ohne die reguläre Rente zu verlieren.
Entscheidend ist, die eigene Rentenart zu kennen, das passende Arbeitsmodell zu wählen und die gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben zu beachten. So lässt sich der Ruhestand finanziell wie auch persönlich optimal gestalten.
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