Leitfaden zum Minijob in Deutschland für das Jahr 2025

Leitfaden zum Minijob in Deutschland 2025


1. Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit niedrigem Einkommen oder kurzer Dauer, die einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag nicht überschreitet (§ 8 SGB IV).

Ziel dieses Modells ist es, flexible Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und gleichzeitig die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verfahren für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinfachen. (minijob-zentrale.de)


2. Die wichtigsten Arten

Art Definition Dauer/Einkommen
Minijob auf Entgeltbasis (geringfügig entlohnt) Laufendes Arbeitsverhältnis, bei dem das monatliche Entgelt den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreitet Monatliche Verdienstgrenze 2025: 556 €
Kurzfristiger Minijob (kurzfristige Beschäftigung) Saisonale oder zeitlich begrenzte Arbeit, die höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert Keine Verdienstgrenze, aber Voraussetzung: darf nicht die „übliche Haupttätigkeit“ darstellen

(Minijob Magazin, kbs.de)


3. Verdienstgrenze 2025

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verdienstgrenze an den gesetzlichen Mindestlohn (12,82 €/Stunde) gekoppelt.

  • Anhebung von 538 € auf 556 € monatlich

  • Das entspricht 6.672 € im Jahr

  • Praktisch sind das bei Mindestlohn etwa 43 Stunden im Monat (also rund 10 Stunden pro Woche)

(Die Techniker, Haufe.de News und Fachwissen)


4. Sozialabgaben und Steuern

Zahler Krankenversicherung¹ Rentenversicherung Steuern Gesamtbelastung Arbeitgeber²
Arbeitgeber (gewerblich) 13 % 15 % 2 % Pauschsteuer Bis ca. 31,47 %
Arbeitnehmer 3,6 % (Befreiung möglich)

¹ Es fällt kein Krankenkassenbeitrag an, wenn der Arbeitnehmer in einem anderen EU-Staat krankenversichert ist oder über die Familienversicherung abgesichert wird.

² Zusätzlich kommen ab 2025 hinzu:

  • ca. 1,1–1,3 % Umlage U1 (Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)

  • 0,22 % Umlage U2 (Erstattung bei Mutterschaft)

(Minijob Magazin, minijob-zentrale.de)

Hinweis:
Bei haushaltsnahen Minijobs im Haushaltsscheck-Verfahren sind die Sätze deutlich niedriger: die Gesamtbelastung des privaten Arbeitgebers liegt bei rund 14,9 %. (Minijob Magazin, minijob-zentrale.de)


5. Grundrechte der Minijobber

Auch Minijobber haben arbeitsrechtlich fast die gleichen Rechte wie regulär Beschäftigte:

  • Mindestlohn: mindestens 12,82 €/Stunde, auch im Minijob – weniger ist unzulässig.

  • Bezahlter Urlaub: nach dem Bundesurlaubsgesetz, anteilig entsprechend der Arbeitstage/Stunden.

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: nach 4-wöchiger ununterbrochener Beschäftigung.

  • Unfallversicherung: Pflichtversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft.

  • Lohnabrechnung & Nachweis: schriftlicher Arbeitsvertrag bzw. Nachweis der Arbeitsbedingungen innerhalb eines Monats (Nachweisgesetz) plus monatliche Entgeltabrechnung.

(Die Techniker)


6. Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist u. a. zu Folgendem verpflichtet:

  • Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Minijob-Zentrale vor Arbeitsbeginn.

  • Monatliche Meldung und Abführung der pauschalen Beiträge über den Beitragsnachweis.

  • Aufbewahrung der Unterlagen (Arbeitszeiten, Lohnabrechnungen etc.) mindestens 5 Jahre.

  • Meldung bei Überschreiten der Grenze: Wird die Verdienstgrenze regelmäßig überschritten, ist die Beschäftigung als Midijob oder reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu behandeln.

(kbs.de, Minijob Magazin)


7. Wann wird aus einem Minijob ein Midijob?

Wird die 556-€-Grenze dauerhaft überschritten, fällt die Beschäftigung in den sog. Übergangsbereich (Midijob).

Für 2025 gilt:

  • Übergangsbereich von 557 € bis 2.000 € monatlich

  • Sozialversicherungsbeiträge steigen in diesem Bereich gleitend an

  • Der Arbeitgeber zahlt annähernd den vollen Anteil, der Arbeitnehmer erhält jedoch einen Beitragsrabatt, bis er sich der vollen Beitragslast am oberen Rand annähert


8. Vorteile und Nachteile im Überblick

Vorteile:

  • Hohe Flexibilität bei Arbeitszeiten – ideal für Studierende, Eltern, Rentner

  • Für Arbeitnehmer meist nahezu steuerfrei, solange keine weiteren hohen Einkommen vorliegen

  • Für kleine Betriebe und Privathaushalte überschaubare, kalkulierbare Lohnnebenkosten

Nachteile:

  • Begrenzter sozialer Schutz (kein eigenes Arbeitslosen- oder Pflegeversicherungsrecht aus dem Minijob).

  • Durch den steigenden Mindestlohn sind weniger Stunden im Rahmen der Verdienstgrenze möglich – manche Arbeitgeber reduzieren daher die Einsatzzeiten.

  • Zeiten ohne eigenen Rentenbeitrag (bei Befreiung von der Rentenversicherung) zählen nur eingeschränkt für die spätere Rente.


9. Häufige Fragen (FAQ)

Frage Kurzantwort
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben? Ja, erlaubt – aber die Summe aller Minijob-Einkommen darf 556 €/Monat nicht überschreiten, sonst wird es sozialversicherungspflichtig.
Was, wenn ich die Grenze nur ausnahmsweise überschreite? Einzelne, begründete Ausnahmen (z. B. Einmalzahlungen, Überstunden, Sonderprämien) sind möglich. Bei wiederholtem und deutlichem Überschreiten wird die Beschäftigung als Midijob/Normaljob eingestuft.
Reicht ein Minijob für einen Aufenthaltstitel? In der Regel nein. Ein Minijob allein begründet keinen eigenständigen Aufenthaltstitel; für die Sicherung des Lebensunterhalts ist ein höheres Einkommen bzw. eine andere Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Fazit

Der Minijob ist ein praktisches Instrument für Studierende, Eltern, Rentner und Kleinbetriebe, die flexible Arbeitsmodelle mit überschaubarem bürokratischem Aufwand suchen.

Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12,82 € und der Verdienstgrenze auf 556 € pro Monat sinkt allerdings die maximal mögliche Stundenzahl, was eine genaue Planung von Arbeitszeiten und Lohnkosten erforderlich macht.

Achte stets darauf:

  • die Beschäftigung korrekt bei der Minijob-Zentrale anzumelden,

  • die gesetzliche Verdienstgrenze einzuhalten,

  • und trotz der Vorteile bei Abgaben nicht auf grundlegende Arbeitnehmerrechte zu verzichten.


Das Redaktionsteam der Website ist bemüht, durch umfassende Recherche und die Nutzung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht gesichert sein. Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen sind daher als erste Orientierung zu verstehen; wende dich für verbindliche und aktuelle Auskünfte bitte stets an die zuständigen Behörden und Fachstellen.


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