Was ist Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld ist eine Geldleistung, die schwangeren Arbeitnehmerinnen während der Mutterschutzfrist gezahlt wird.
Diese Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt – in einigen besonderen Fällen 12 Wochen nach der Geburt (z. B. bei Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt).
Anspruch besteht in der Regel, wenn:
Sie abhängig beschäftigt sind (egal ob Vollzeit oder Teilzeit), und
in einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
Zahlungsstellen:
ein Teil kommt von der gesetzlichen Krankenkasse,
der andere Teil (Arbeitgeberzuschuss) kommt vom Arbeitgeber.
Sie erhalten kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Stattdessen können sie einmalig eine Pauschale von 210 Euro vom zuständigen Bundesamt (Bundesversicherungsamt) bekommen.
Diese Zahlung erfolgt nur einmal für die gesamte Mutterschutzfrist.
Wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und den Tarif mit Anspruch auf Krankengeld gewählt haben,
→ haben sie grundsätzlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Wenn sie diesen Krankengeld-Zusatz nicht haben,
→ erhalten sie kein Mutterschaftsgeld.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Tag.
Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen diesem Betrag und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt vor Beginn der Schwangerschaft.
Das bedeutet:
In der Summe erhält die Frau während der Mutterschutzfrist nahezu ihr volles Netto-Einkommen.
Mutterschaftsgeld wird in der Regel für folgenden Zeitraum gezahlt:
6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin
8 Wochen nach der Geburt
In bestimmten Fällen verlängert sich die Zeit nach der Geburt auf 12 Wochen, zum Beispiel bei:
Geburt von Zwillingen oder Mehrlingen
Frühgeburt
Geburt eines Kindes mit Behinderung
Schwangerschaftsbescheinigung von der Frauenärztin / dem Frauenarzt
(Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin)
Antragsformular für Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse
Einkommens- bzw. Arbeitgeberbescheinigung, um das durchschnittliche Gehalt vor der Schwangerschaft zu ermitteln
Das Mutterschaftsgeld hebt den Anspruch auf Elterngeld nicht auf,
wird aber in der Regel auf die Bezugsdauer des Elterngelds angerechnet.
Mutterschaftsgeld und Krankengeld können nicht gleichzeitig bezogen werden.
Frauen mit befristeten Verträgen oder Teilzeitbeschäftigung erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe ihres tatsächlichen Einkommens – also entsprechend ihres durchschnittlichen Nettoverdienstes.
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