Kinderreisepass und Alleinreise des Kindes mit nur einem Elternteil

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-21 Blog-Kategorie: Kinder - الأطفال

Was ist ein Kinderreisepass?

Ein Kinderreisepass ist:

  • ein deutscher Reisepass, der speziell für Kinder unter 12 Jahren ausgestellt wird

  • gedacht für Reisen innerhalb der EU und in einige weitere Staaten

  • er enthält ein Passfoto, Personaldaten des Kindes und hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer

Wichtiger Hinweis:
Der Kinderreisepass wird seit 2024 schrittweise abgeschafft. Für viele Reisen – vor allem in Länder außerhalb Europas – wird zunehmend ein biometrischer Reisepass (Reisepass) verlangt. Eltern sollten sich daher frühzeitig beim Einwohnermeldeamt / Bürgeramt oder beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren.


Darf ein Elternteil allein mit dem Kind reisen?

Grundsätzlich ja, ein Elternteil kann allein mit dem Kind reisen – allerdings gibt es dabei wichtige Punkte zu beachten, vor allem wenn:

  • die Eltern nicht verheiratet sind

  • die Eltern getrennt leben oder geschieden sind

  • die Eltern gemeinsames Sorgerecht (gemeinsames Sorgerecht / gemeinsames Sorgerecht) haben

In diesen Fällen wird bei Auslandsreisen oft genauer geprüft, ob der mitreisende Elternteil tatsächlich zum Reisen berechtigt ist.


Welche Unterlagen werden bei einer Reise benötigt?

Wenn ein Kind nur mit einem Elternteil reist – egal ob innerhalb Deutschlands, innerhalb der EU oder in ein Drittland:

  • ein gültiger Kinderreisepass oder Reisepass des Kindes

  • eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils

Diese Erklärung wird häufig bezeichnet als:

  • „Reisevollmacht“ oder

  • „Einverständniserklärung“

Darin bestätigt der nicht mitreisende Elternteil, dass er mit der Reise des Kindes mit dem anderen Elternteil einverstanden ist.


Inhalt einer Reisevollmacht (Einverständniserklärung)

In einer Reisevollmacht sollten idealerweise folgende Angaben stehen:

  • Name und Geburtsdatum des Kindes

  • Daten des mitreisenden Elternteils (Name, Anschrift, ggf. Pass- oder Ausweisnummer)

  • Daten des anderen Elternteils (Name, Anschrift) + Unterschrift

  • Reisedaten (Zeitraum der Reise, Hin- und Rückreisedatum)

  • Reiseziel (Land, ggf. Stadt / Urlaubsort)

  • Passnummer des Kinderreisepasses / Reisepasses des Kindes

  • häufig sinnvoll: eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses des nicht mitreisenden Elternteils als Identitätsnachweis

Es ist empfehlenswert, die Vollmacht entweder:

  • handschriftlich unterschrieben mitzuführen (Original),

  • und zusätzlich eine Kopie des Ausweises des anderen Elternteils dabeizuhaben.

Eine beglaubigte oder notariell bestätigte Vollmacht ist meist nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber bei Reisen in bestimmte Drittstaaten sinnvoll sein.


Verlangen alle Länder diese Vollmacht?

  • Innerhalb der Europäischen Union:
    Die Einverständniserklärung wird selten aktiv kontrolliert, aber sie ist dringend zu empfehlen, insbesondere bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern.

  • Außerhalb der EU:
    Viele Staaten (z. B. Türkei, Ägypten, USA, Marokko und andere) können bei der Ein- oder Ausreise eine solche Vollmacht verlangen.

Auch Fluggesellschaften können bei Reisen mit Minderjährigen, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine Reisevollmacht sehen wollen, bevor das Kind an Bord gelassen wird.


Was passiert ohne Einwilligung des anderen Elternteils?

  • Wenn ein Elternteil alleiniges Sorgerecht (alleiniges Sorgerecht) hat, sollte er immer einen offiziellen Nachweis über dieses Sorgerecht dabeihaben (z. B. Gerichtsbeschluss, Sorgerechtsurkunde).

  • Gibt es kein gemeinsames Sorgerecht, aber auch keinen Nachweis, kann dies an der Grenze oder beim Check-in zu Nachfragen und Verzögerungen führen.

  • Im schlimmsten Fall kann die Bundespolizei oder die ausländische Grenzbehörde den Ausreise- oder Einreisevorgang stoppen, bis die Situation geklärt ist.


Praktische Übersicht

Reisesituation Was sollte vorliegen?
Reise eines Kindes nur mit einem Elternteil Gültiger Kinderreisepass / Reisepass + schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils
Elternteil mit alleinigem Sorgerecht Offizieller Nachweis des Sorgerechts (z. B. Gerichtsbeschluss, Urkunde)
Reise in Staaten außerhalb der EU Möglichst beglaubigte Reisevollmacht + Kopie des Ausweises des anderen Elternteils mitführen

Das Redaktionsteam dieser Webseite achtet darauf, durch sorgfältige Recherche und das Heranziehen verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig beziehungsweise nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachten Sie die in diesem Artikel enthaltenen Informationen als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Behörden (z. B. Passbehörde, Bundespolizei, Auswärtiges Amt oder die Botschaft des Ziellandes).

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