Alles, was du über das Verbot von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen (§ 86a StGB) und die Strafe in Deutschland wissen musst
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich Deutschland strikt dazu verpflichtet, jede Rückkehr nationalsozialistischer Ideologien und deren Propaganda zu verhindern. Als Teil dieses Selbstverständnisses wurde in das Strafgesetzbuch die Vorschrift § 86a StGB aufgenommen, die die Verwendung und Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – insbesondere des NS-Regimes – verbietet.
Was ist mit § 86a StGB gemeint?
§ 86a des deutschen Strafgesetzbuches (Strafgesetzbuch, StGB) stellt unter Strafe:
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die Verwendung, Verbreitung oder das öffentliche Zeigen von Kennzeichen von Parteien oder Organisationen, die wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten wurden,
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sowie die Werbung für diese Kennzeichen in jeder Form – sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet.
Welche Kennzeichen sind verboten?
Dazu gehören insbesondere Symbole mit Bezug zum Nationalsozialismus, zum Beispiel:
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das Hakenkreuz,
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der sogenannte Hitlergruß,
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Kennzeichen der nationalsozialistischen SS-Verbände,
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Fahnen, Abzeichen, Parolen oder sonstige Zeichen, die der Verherrlichung des NS-Regimes dienen oder seine Ideologie verbreiten sollen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, die Verwendung solcher Kennzeichen ist in bestimmten, eng begrenzten Kontexten erlaubt, etwa:
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zu Bildungs- und Aufklärungszwecken, z. B. in Museen, Ausstellungen oder Schulbüchern,
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in der Kunst, wenn sie einem kritischen oder aufklärenden Zweck dient,
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in Medien- und Presseberichten, soweit sie der Information und Dokumentation dienen.
Welche Strafe droht?
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Der Verstoß gegen § 86a StGB kann mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
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Gegenstände und Materialien, die solche Kennzeichen tragen, können eingezogen bzw. beschlagnahmt werden.
Beispiele für Verstöße
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Das Tragen von Kleidung mit Hakenkreuz-Symbolik bei einer Demonstration oder an öffentlichen Orten.
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Das Anbringen von Fahnen oder Aufklebern mit NS-Symbolen im öffentlichen Raum.
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Das Veröffentlichen von Bildern oder Inhalten mit solchen Kennzeichen in sozialen Medien zu Propaganda- oder Hetzzwecken.
Wie solltest du dich verhalten, wenn du einen Verstoß beobachtest?
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Meldung bei der Polizei
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Notrufnummer: 110.
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Dokumentation des Vorfalls
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Wenn sicher und rechtlich zulässig: Fotos oder Videoaufnahmen machen.
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Ort, Zeit und mögliche Zeugen möglichst genau notieren.
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Keine direkte Konfrontation
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Überlasse das Einschreiten der Polizei, um dich nicht selbst in Gefahr zu bringen.
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Was ist das Ziel dieses Verbots?
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Schutz der Demokratie: Verhindern, dass verfassungsfeindliche und menschenverachtende Ideologien wieder Fuß fassen.
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Schutz der Opfer: Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus und rassistischer Gewalt.
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Sicherung des gesellschaftlichen Friedens: Eindämmung von Hasspropaganda und Hetze.
Fazit
Das Verbot von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen in Deutschland ist Ausdruck einer historischen und moralischen Verantwortung: Die Wiederholung der Verbrechen der Vergangenheit soll verhindert und die Werte der demokratischen Gesellschaft sollen geschützt werden. Wenn du einen Verstoß wahrnimmst, denke daran: Das Gesetz steht auf deiner Seite – und durch eine Meldung statt Schweigen kannst du aktiv zum Schutz dieser Werte beitragen.
Wichtige deutsche Begriffe
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Strafgesetzbuch (StGB): Gesetzbuch des deutschen Strafrechts
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§ 86a StGB: Vorschrift über das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
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Hakenkreuz: Nationalsozialistisches Symbol (Hauptzeichen der NSDAP)
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Hitlergruß: Nationalsozialistischer Gruß
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Verfassungswidrig: Gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet
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