Kann ein Arbeitnehmer eine andere Steuerklasse als seine Ehefrau wählen?

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-05 Blog-Kategorie: Steuer - الضرائب

Verfügbare Optionen für Ehepaare

Bei einer Eheschließung dürfen Ehepaare gesetzlich eine der folgenden drei Steuerklassen-Kombinationen wählen:

  1. Steuerklasse 4 / 4 (für beide Ehepartner)

  • Wird genutzt, wenn die Einkommen der Ehepartner ungefähr gleich hoch sind.

  • Von beiden wird ungefähr der gleiche Steuersatz einbehalten.

  1. Steuerklasse 3 / 5

  • Wird genutzt, wenn das Einkommen eines Ehepartners deutlich höher ist als das des anderen.

  • Der Ehepartner mit dem höheren Einkommen erhält Steuerklasse 3 (weniger Steuer), der andere Steuerklasse 5 (mehr Steuer).

  1. Steuerklasse 4 / 4 mit Faktor

  • Eine genauere Variante, bei der ein Faktor (Faktor-Verfahren) berechnet wird, um die Steuerlast entsprechend dem Einkommen beider Partner gerechter zu verteilen.

  • Wird empfohlen, um Nachzahlungen bei der Steuererklärung möglichst zu vermeiden.

Nicht möglich:

Ehepaare können keine steuerlich unzulässigen Kombinationen wählen, zum Beispiel:

  • Ein Ehepartner in Steuerklasse 3 und der andere in 4

  • Ein Ehepartner in Steuerklasse 1 und der andere in 3 (Ausnahme: sie sind geschieden oder dauerhaft getrennt lebend)

  • Ein Ehepartner arbeitet, der andere hat kein Einkommen und möchte in Steuerklasse 1 bleiben (in diesem Fall ist ein Wechsel zu 3/5 oder 4/4 erforderlich)

Hinweise:

  • Beide Ehepartner müssen sich gemeinsam auf eine Kombination einigen und das entsprechende Formular gemeinsam unterschreiben.

  • Die Änderung wird beim Finanzamt eingereicht und ist in der Regel nur einmal pro Jahr bis spätestens 30. November möglich.

  • In besonderen Fällen ist eine Anpassung der Steuerklasse auch unterjährig möglich, z. B. bei Heirat, Scheidung, Tod oder Geburt eines Kindes.

Tipp:

Wenn ein Ehepartner gar kein Einkommen hat (0 € Einkommen), ist es finanziell oft am sinnvollsten, für den berufstätigen Ehepartner die Steuerklasse 3 zu wählen, um ein höheres monatliches Netto-Gehalt zu erhalten.

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