Kann man gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen?

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-05 Blog-Kategorie: Steuer - الضرائب

Kann man Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?

Ja, du kannst einen Einspruch (Einspruch) beim Finanzamt einlegen – und zwar in folgenden Fällen:


Häufige Gründe für einen Einspruch

Typische Beispiele für Einspruchsgründe sind u. a.:

  • Abzüge oder Ausgaben wurden nicht berücksichtigt, obwohl du sie erklärt hast

  • Ein zusätzliches Einkommen wurde falsch oder zu hoch angesetzt

  • Familien- oder Kinderangaben (Kinderfreibetrag, Anzahl der Kinder usw.) sind falsch

  • Es wurde ein falsches Säumniszuschlag, Zinsen oder eine unrichtige Strafe festgesetzt

  • Es haben sich Steuergesetze geändert oder es gibt neue Gerichtsentscheidungen, die deinen Fall betreffen


Frist: Bis wann muss der Einspruch eingehen?

  • Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen.

  • Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem du den Bescheid tatsächlich erhalten hast (nicht ab Ausstellungsdatum).

  • Am besten schickst du den Einspruch

    • per Einschreiben (Einschreiben/Rückschein) oder

    • elektronisch über ELSTER.


Wie legst du Einspruch ein?

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen (Brief, Fax oder elektronisch über ELSTER).

Inhalt des Schreibens (Musterbrief):

Finanzamt [Name deiner Stadt]
[Adresse des Finanzamts]

Betreff: Einspruch gegen den Steuerbescheid vom [Datum des Bescheids]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.

Begründung:
[Hier den Grund genau angeben – z. B.: „Die geltend gemachten Werbungskosten wurden nicht berücksichtigt“ oder „Der Kinderfreibetrag wurde falsch angesetzt“.]

Ich bitte um Überprüfung und Korrektur des Bescheids.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]
[Deine Anschrift]

[Unterschrift bei Versand per Post]


Muss man neue Unterlagen einreichen?

In vielen Fällen: Ja.

Beispiele:

  • Quittungen, Rechnungen und Belege

  • Verträge (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Unterhaltsvertrag …)

  • Bescheinigungen (z. B. Studienbescheinigung, Pflegegrad usw.)

Du kannst diese Unterlagen:

  • direkt mit dem Einspruch mitschicken oder

  • auf Aufforderung des Finanzamts nachreichen (Nachreichung).


Was passiert nach dem Einspruch?

Nach Eingang deines Einspruchs:

  1. Prüft das Finanzamt deinen Fall erneut.

  2. Es kann dich um weitere Informationen oder Unterlagen bitten.

  3. Danach ergeht einer der folgenden Bescheide:

  • „Bescheid wird geändert“ – dein Einspruch war ganz oder teilweise erfolgreich, der Steuerbescheid wird korrigiert.

  • „Einspruch wird abgelehnt“ – dein Einspruch wird zurückgewiesen, meist mit schriftlicher Begründung.

Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kannst du innerhalb eines weiteren Monats Klage beim:

  • Finanzgericht einreichen.


Wichtige Hinweise

  • Du kannst beim Finanzamt eine „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen, wenn du den geforderten Betrag eigentlich sofort zahlen müsstest, aber Einspruch eingelegt hast und den Betrag zunächst nicht zahlen willst oder kannst.

  • Wenn der Einspruch offensichtlich unbegründet ist, kann er ohne weitere Prüfung abgelehnt werden; in seltenen Fällen können dir auch Kosten entstehen (z. B. vor dem Finanzgericht).


Wichtige Fachbegriffe

Deutscher Begriff Bedeutung auf Deutsch
Steuerbescheid Steuerbescheid / Einkommenssteuer-Bescheid
Einspruch formeller Widerspruch gegen den Bescheid
Finanzamt örtliches Finanzamt / Steuerbehörde
Aktenzeichen Steuer- oder Vorgangsnummer
Aussetzung der Vollziehung vorläufige Aussetzung der Zahlungspflicht
Finanzgericht Gericht für Steuer- und Finanzsachen

Zusammenfassung

  • Du kannst gegen deinen Steuerbescheid innerhalb von einem Monat nach Erhalt Einspruch einlegen.

  • Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und einen klaren Grund haben – idealerweise mit Belegen.

  • Das Finanzamt kann den Bescheid ändern oder den Einspruch ablehnen.

  • Bei Ablehnung kannst du vor das Finanzgericht ziehen.

  • Halte unbedingt die Fristen ein und dokumentiere deine Kommunikation mit dem Finanzamt (z. B. Einschreiben, ELSTER-Sendeprotokoll).

Das Redaktionsteam unserer Website legt großen Wert darauf, durch sorgfältige Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachte die Informationen in unseren Artikeln als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte immer an die zuständigen Behörden oder Steuerberater.

Das könnte Ihnen auch gefallen

Entdecken Sie weitere Blogbeiträge und Artikel.