Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (1/11): Berechnung und Sicherung der Liquidität

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-03 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Was ist die Sondervorauszahlung 1/11?

Die Sondervorauszahlung 1/11 ist eine besondere Vorauszahlung auf die Umsatzsteuer (Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung).
Sie wird von Unternehmen verlangt, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben und eine Befreiung von der monatlichen Einzelvorauszahlung durch eine Dauerfristverlängerung erhalten möchten.

Zweck der Sondervorauszahlung

Der Zweck der Sondervorauszahlung besteht darin, den Abgabetermin der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat zu verschieben.
Das bedeutet zum Beispiel: Die Voranmeldung für Januar wird nicht im Februar, sondern erst im März abgegeben – allerdings unter der Bedingung, dass im Februar vorab 1/11 der Jahresumsatzsteuer als Sondervorauszahlung gezahlt wird.

Wie wird der Betrag berechnet?

Die Sondervorauszahlung wird wie folgt berechnet:

Sondervorauszahlung = (im Vorjahr gezahlte Umsatzsteuer) ÷ 11

Praxisbeispiel:

Vorjahr Gesamte Umsatzsteuer
2024 11.000 €

Sondervorauszahlung 2025

11.000 € ÷ 11 = 1.000 €

Diese 1.000 € werden im Februar 2025 als Sondervorauszahlung an das Finanzamt überwiesen.
Später wird dieser Betrag mit den Voranmeldungen der folgenden Monate verrechnet – in der Praxis meist mit der Dezember-Voranmeldung.

Terminübersicht

Schritt Fälligkeit
Abgabe des Antrags auf Dauerfristverlängerung + Berechnung der Sondervorauszahlung Bis zum 10. Februar
Zahlung der Sondervorauszahlung an das Finanzamt Ebenfalls bis zum 10. Februar
Verrechnung oder Erstattung des Betrags (oft mit der Dezember-Umsatzsteuer) Im Dezember desselben Jahres

Finanzplanung und Liquiditätssicherung

Herausforderung Lösung
Liquiditätsengpass im Februar Den Betrag rechtzeitig auf einem separaten Sparkonto oder Rücklagenkonto bereitstellen
Betrag ist sehr hoch? Beim Finanzamt in Ausnahmefällen Ratenzahlung (Ratenzahlung) beantragen
Unternehmen gerade neu gegründet? Eine geschätzte Bemessungsgrundlage (Schätzung) angeben oder einen symbolischen Betrag, z. B. 100 €, verwenden

Wie erfolgt die Beantragung?

  • ELSTER-Portal öffnen

  • In das Formular „Antrag auf Dauerfristverlängerung mit Sondervorauszahlung“ wechseln

  • Feld mit der Umsatzsteuer des Vorjahres ausfüllen → der Betrag von 1/11 wird automatisch berechnet

  • Den Antrag elektronisch spätestens bis zum 10. Februar übermitteln

Hinweise

  • Die Sondervorauszahlung ist nicht verpflichtend – sie wird nur benötigt, wenn du die Fristverlängerung (Dauerfristverlängerung) nutzen möchtest.

  • Wenn du dein Unternehmen (Geschäft) später aufgibst oder sich die Art der Abgabe der Umsatzsteuer (z. B. von monatlich auf vierteljährlich) ändert, kannst du die Erstattung der zu viel gezahlten Sondervorauszahlung beim Finanzamt beantragen.

Das Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, durch sorgfältige Recherche und die Nutzung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben sich als nicht vollständig gesichert erweisen. Die in den Artikeln enthaltenen Informationen sind daher als erste, unverbindliche Orientierung zu verstehen. Für rechtlich verbindliche und abschließende Auskünfte wende dich bitte immer an die zuständigen Behörden oder qualifizierte Fachstellen.

Was ist die Sondervorauszahlung 1/11?
Die Sondervorauszahlung 1/11 ist eine besondere Vorauszahlung auf die Umsatzsteuer (Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung).Sie wird von Unternehmen verlangt, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben und eine Befreiung von der monatlichen Einzelvorauszahlung durch eine Dauerfristverlängerung erhalten möchten.
Zweck der Sondervorauszahlung
Der Zweck der Sondervorauszahlung besteht darin, den Abgabetermin der monatlichen Umsatzsteuer-Voran...

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