Social-Media-Ads steuerlich absetzen: Welche Unterlagen werden dafür benötigt?

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-02 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Können Social-Media-Anzeigen steuerlich abgesetzt werden?

Ja. Nach § 4 Abs. 4 EStG gelten alle Aufwendungen, die einem betrieblichen Zweck dienen, als abzugsfähige Betriebsausgaben.


Plattformen, deren Werbung absetzbar ist

Plattform Hinweis
Meta (Facebook, Instagram) Bezahlte / gesponserte Anzeigen
YouTube Ads Über Google Ads geschaltete Werbung
TikTok Ads Über die Business-Plattform von TikTok
LinkedIn / XING Ads Anzeigen in beruflichen Netzwerken
Pinterest, Snapchat, Reddit u. a. weitere Social-Media-Plattformen

Welche Unterlagen brauchst du für den steuerlichen Abzug?

Unterlage Details
Offizielle Rechnung der Werbeplattform Muss deinen Unternehmensnamen, Adresse, Betrag, Leistungszeitraum und Rechnungsnummer enthalten
Nachvollziehbare Bankzahlung Zahlung idealerweise über dein Geschäftskonto (Geschäftskonto) – Barzahlungen oder „private“ Umwege möglichst vermeiden
Leistungsnachweis (Leistungsnachweis) Kampagnenbericht, Anzahl der Impressions/Views, Ergebnisse der Anzeige oder zumindest Screenshots, die zeigen, dass die Anzeige gelaufen ist
Interne Dokumentation zur Nutzung der Werbung Zum Beispiel Screenshot des beworbenen Posts, Kampagnenlink oder ein einfacher Marketingplan, aus dem der Zweck der Anzeige hervorgeht

Wichtige Hinweise

  • Die Werbung muss klar deinem Geschäft dienen, nicht deinem privaten Profil.

  • Wenn eine Kampagne gemischt privat und beruflich genutzt wird, sollten die Kosten realistisch aufgeteilt werden (z. B. 70 % beruflich, 30 % privat).

  • Bewahre alle Unterlagen mindestens 10 Jahre auf.


Typische Belege, die du für das Finanzamt bereithalten solltest

  • PDF-Rechnung von Facebook Ads oder Google Ads

  • Zahlungsnachweis aus dem Bankkonto

  • Screenshot der Kampagne / Anzeige

  • Kurze interne Notiz zum Kampagnenzweck (z. B. „Produktwerbung im März“)


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