Können Social-Media-Anzeigen steuerlich abgesetzt werden?
Ja. Nach § 4 Abs. 4 EStG gelten alle Aufwendungen, die einem betrieblichen Zweck dienen, als abzugsfähige Betriebsausgaben.
Plattformen, deren Werbung absetzbar ist
| Plattform | Hinweis |
|---|---|
| Meta (Facebook, Instagram) | Bezahlte / gesponserte Anzeigen |
| YouTube Ads | Über Google Ads geschaltete Werbung |
| TikTok Ads | Über die Business-Plattform von TikTok |
| LinkedIn / XING Ads | Anzeigen in beruflichen Netzwerken |
| Pinterest, Snapchat, Reddit | u. a. weitere Social-Media-Plattformen |
Welche Unterlagen brauchst du für den steuerlichen Abzug?
| Unterlage | Details |
|---|---|
| Offizielle Rechnung der Werbeplattform | Muss deinen Unternehmensnamen, Adresse, Betrag, Leistungszeitraum und Rechnungsnummer enthalten |
| Nachvollziehbare Bankzahlung | Zahlung idealerweise über dein Geschäftskonto (Geschäftskonto) – Barzahlungen oder „private“ Umwege möglichst vermeiden |
| Leistungsnachweis (Leistungsnachweis) | Kampagnenbericht, Anzahl der Impressions/Views, Ergebnisse der Anzeige oder zumindest Screenshots, die zeigen, dass die Anzeige gelaufen ist |
| Interne Dokumentation zur Nutzung der Werbung | Zum Beispiel Screenshot des beworbenen Posts, Kampagnenlink oder ein einfacher Marketingplan, aus dem der Zweck der Anzeige hervorgeht |
Wichtige Hinweise
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Die Werbung muss klar deinem Geschäft dienen, nicht deinem privaten Profil.
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Wenn eine Kampagne gemischt privat und beruflich genutzt wird, sollten die Kosten realistisch aufgeteilt werden (z. B. 70 % beruflich, 30 % privat).
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Bewahre alle Unterlagen mindestens 10 Jahre auf.
Typische Belege, die du für das Finanzamt bereithalten solltest
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PDF-Rechnung von Facebook Ads oder Google Ads
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Zahlungsnachweis aus dem Bankkonto
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Screenshot der Kampagne / Anzeige
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Kurze interne Notiz zum Kampagnenzweck (z. B. „Produktwerbung im März“)
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