Kühlkette: Spezifikationen für Fleisch- und Käse-Kühltheken

1. Was bedeutet „Kühlkette“?

Kühlkette = durchgehende, ununterbrochene Kühlung von der Produktion bis zum Endverbraucher.

Im Einzelhandel bedeutet das konkret:

  • Lagerung der Produkte bei vorgeschriebenen Temperaturen

  • Transport ohne Unterbrechung der Kühlung

  • Präsentation in Kühlmöbeln, die dieselben Temperaturvorgaben einhalten


2. Gesetzliche Temperaturen je nach Produktart

Produktart Maximal zulässige Temperatur laut § 17 LMHV
Frischfleisch +4 °C oder kälter
Weichkäse (z. B. Brie, Camembert) +4 bis +7 °C
Hartkäse (z. B. Gouda, Emmentaler) Bis ca. +10 °C (je nach Produkt)
Hackfleisch Maximal +2 °C!
Frischer Fisch Zwischen 0 und +2 °C – häufig auf Eis
Verarbeitete Fleischerzeugnisse (Wurstwaren) In der Regel +4 °C

3. Anforderungen an Kühltheken (Verkaufskühlmöbel)

Grundanforderungen:

Kriterium Anforderung
Kühlbereich Muss zuverlässig ca. +2 bis +7 °C halten können
Digitales Thermometer Gut sichtbar, regelmäßige (automatische oder manuelle) Kontrolle
Kühllisten Tägliche Dokumentation der Temperaturwerte
Schutz vor direktem Zugriff Glasscheibe oder geeignete Barriere zwischen Ware und Kundschaft
Gute Luftzirkulation Vermeidung von „warmen Inseln“ in der Theke
Leichte Reinigung Flächen aus Edelstahl oder anderen hygienischen Materialien

4. Was prüft die Lebensmittelaufsicht bei einer unangekündigten Kontrolle?

Kontrollpunkt Verpflichtend?
Kühlgerät zeigt max. +4 °C (je nach Produkt) Ja
Schriftliche oder digitale Temperaturaufzeichnungen Ja, täglich
Unabhängiges Kontrollthermometer Dringend empfohlen
Sauberkeit von Kühlmöbeln und Arbeitsflächen Ja
Trennung von rohem Fleisch und verzehrfertigen Lebensmitteln Ja

5. Geeignete Arten von Verkaufskühlgeräten

Kühlgerät Geeignet für Preisrahmen (neu)
Kühltheke mit Glasaufsatz Fleisch, Käse, Salate ca. 1.500 – 4.000 €
Tiefkühltruhe Tiefgefrorenes Fleisch ca. 500 – 1.500 €
Kühlschrank mit Glastür Verpackte Produkte / Getränke ca. 300 – 1.000 €

Bekannte Marken in Deutschland: Liebherr, NordCap, TEFCOLD, Bartscher


6. Praktische Tipps

  • In jedem Kühlgerät ein digitales Thermometer platzieren und die Werte täglich dokumentieren (Aufbewahrung z. B. 6 Monate).

  • Kühlmöbel beim Einräumen nicht zu lange offen lassen.

  • Für rohes Fleisch eine separate Kühlung vorsehen – niemals zusammen mit Käse, Aufschnitt oder Salaten lagern.

  • Sich nicht nur auf das eingebaute Gerätethermometer verlassen – zusätzlich regelmäßig mit einem unabhängigen Thermometer gegenprüfen.


Das Redaktionsteam der Website bemüht sich, durch sorgfältige Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch sind Fehler oder Unklarheiten nicht ausgeschlossen. Bitte betrachte diesen Text als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte an zuständige Behörden oder Fachleute (Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt, Hygienefachberatung).


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