Überführung eines Verstorbenen auf dem Landweg über Polen
Grenzvorschriften für den Transport Verstorbener von Deutschland in Zielländer auf dem Straßenweg
Die Überführung eines Verstorbenen auf dem Landweg von Deutschland in Länder wie Syrien, Irak, die Türkei oder Staaten des Balkans ist für manche Familien eine bevorzugte Option – etwa weil die Kosten im Vergleich zum Lufttransport geringer sind oder weil ein Transport per Flugzeug aus außergewöhnlichen Gründen nicht möglich ist.
Da Polen auf dieser Route ein zentrales Transitland ist, ist es wichtig, die rechtlichen und logistischen Anforderungen für die Grenzüberquerung mit einem Leichnam über polnisches Staatsgebiet zu kennen.
Welche grundlegenden Voraussetzungen gelten für den Landtransport eines Verstorbenen über Polen?
Leichenpass (Leichenpass):
Ein offizielles Dokument, das vom zuständigen Gesundheitsamt (Gesundheitsamt) in Deutschland ausgestellt wird. Es bestätigt, dass der Verstorbene nach den hygienischen Vorschriften vorbereitet wurde und zur Ausfuhr ins Ausland freigegeben ist.
Amtliche Sterbeurkunde (Sterbeurkunde):
Sie sollte ins Polnische oder Englische übersetzt werden und muss mit den entsprechenden Siegeln des Standesamts (Standesamt) versehen sein.
Bescheinigung über die hygienische Versiegelung des Sarges (Versiegelungsbescheinigung):
Diese bestätigt, dass der Sarg nach europäischen Gesundheits- und Hygieneanforderungen verschlossen wurde und von ihm kein Risiko ausgeht.
Erklärung des Überführungsunternehmens (Überführungsunternehmen):
Ein Schreiben der beauftragten Bestattungs- oder Überführungsfirma, in dem u. a. aufgeführt wird:
die geplante Route (Route),
die Art des Fahrzeugs,
die Anzahl und Namen der Begleitpersonen des Verstorbenen.
Für den internationalen Transport geeigneter Sarg:
In der Praxis häufig ein Zinksarg (Zinksarg), also ein innen mit Zink ausgeschlagener und luftdicht verschlossener Metallsarg,
oder ein stabiler Holzsarg mit einem innenliegenden, auslaufsicheren, ggf. wärmeisolierten Kunststoff-Leichensack.
Der Sarg muss vor der Abfahrt vom Gesundheitsamt (Gesundheitsamt) kontrolliert und offiziell versiegelt (versiegelt) werden.
Zollfreigabe (Zollfreigabe):
Mitunter wird bei Transit über Polen in Richtung eines Nicht-EU-Staates (z. B. Ukraine, Türkei) eine zollrechtliche Durchfuhrbescheinigung verlangt. Diese bestätigt den Zollbehörden, dass sich im Sarg keine verbotenen Güter oder zollrechtlichen Verstöße befinden.
Besondere Anforderungen der polnischen Behörden
| Polnische Behörde | Erforderliche Unterlagen |
|---|---|
| Grenzschutz (Straż Graniczna) | Leichenpass, Sterbeurkunde, Angaben zu den Begleitpersonen |
| Zollbehörde (Służba Celna) | Zoll-Durchfuhrunterlagen, Nachweis über den versiegelten Sarg |
| Polnisches Gesundheitsministerium | In besonderen Fällen (z. B. bei ansteckenden Krankheiten oder Notfällen) zusätzlicher Gesundheitsbericht der deutschen Seite |
Ist eine besondere Transitbescheinigung (Transitbescheinigung) nötig?
In den meisten Fällen verlangt Polen keine gesonderte Transitgenehmigung, sofern:
die deutschen Dokumente vollständig und korrekt sind (insbesondere Leichenpass + Gesundheitszeugnis),
das Überführungsunternehmen in Deutschland oder einem anderen EU-Staat ordnungsgemäß registriert ist,
die Reiseroute klar und nachvollziehbar ist (z. B. Deutschland > Polen > Ukraine).
Dennoch empfehlen einige Bestattungsunternehmen, über das polnische Konsulat eine formelle Transitbestätigung einzuholen, um mögliche Verzögerungen an der Grenze – insbesondere bei Nachtfahrten oder an Feiertagen – zu vermeiden.
Wichtige logistische Hinweise:
Es ist ratsam, mit einem Unternehmen zusammenzuarbeiten, das bereits Erfahrung mit internationalen Überführungen auf dem Landweg hat.
Bei größeren Trauerkonvois oder mehreren Fahrzeugen sollte der polnische Grenzschutz vorab informiert werden.
Einige Staaten hinter Polen (z. B. die Ukraine) können zusätzlich eine Bescheinigung über das Nichtvorliegen ansteckender Krankheiten („Nicht-Infektionsbescheinigung“) von einem anerkannten deutschen Krankenhaus verlangen.
Fazit
Die Überführung eines Verstorbenen auf dem Landweg über Polen von Deutschland in andere Zielländer erfordert eine sorgfältige Vorbereitung der medizinischen, zollrechtlichen und logistischen Unterlagen im Einklang mit den Vorschriften der EU und des polnischen Rechts.
Eine frühzeitige Abstimmung mit einem erfahrenen Überführungsunternehmen und die vollständige Vorlage aller Dokumente helfen, Verzögerungen oder Zurückweisungen an der Grenze zu vermeiden und gewährleisten, dass dem Verstorbenen auf seiner letzten Reise in die Heimat mit Würde und Respekt begegnet wird.
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