Ansprüche auf Elternzeit für erwerbstätige verwitwete Mütter in Deutschland
Wie werden die Rechte im Falle des Verlustes des Ehepartners berechnet? Und ist eine Kombination mit Witwenrente und Elterngeld möglich?
Wenn eine berufstätige Mutter ihren Ehemann verliert und allein die Verantwortung für die Betreuung des Kindes trägt, vermischen sich Trauer und emotionale Belastung mit vielen rechtlichen und finanziellen Fragen. Eine der wichtigsten Fragen in dieser Situation lautet:
Behält die verwitwete Mutter weiterhin ihre Ansprüche auf Elternzeit (Elternzeit)? Und kann sie diese mit Witwenrente und Elterngeld kombinieren?
Die juristische Antwort lautet: Ja, allerdings unter Beachtung einiger besonderer Voraussetzungen.
Die Elternzeit ist ein unbezahlter Freistellungsanspruch von der Arbeit, der Mutter oder Vater zusteht, um das Kind nach der Geburt zu betreuen. Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und es besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
Die Dauer beträgt:
bis zu 3 Jahre pro Kind,
davon können bis zu 24 Monate in die Zeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes verlegt werden.
Die Elternzeit kann:
am Stück genommen
oder auf mehrere Abschnitte verteilt werden.
Ja, in vollem Umfang, wenn sie:
als Arbeitnehmerin beschäftigt ist – mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag, und
nach dem Tod des Ehemannes allein für die Betreuung des Kindes verantwortlich ist.
Es ist keine Voraussetzung, dass der Vater noch lebt, damit Elternzeit genommen werden kann.
Es genügt, dass:
das Kind in Deutschland geboren wurde oder
die Mutter ein Aufenthalts- und Arbeitsrecht in Deutschland besitzt.
Elterngeld ist eine monatliche finanzielle Leistung, die während der Elternzeit gezahlt wird, um den Einkommensausfall durch die Kinderbetreuung teilweise auszugleichen.
Die Höhe richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen vor der Geburt und beträgt in der Regel 65–100 % dieses Einkommens.
Es wird für 12 Monate gezahlt
oder für 14 Monate, wenn beide Elternteile sich beteiligen.
Im Fall einer verwitweten Mutter kann sie die vollständige Bezugsdauer alleine ausschöpfen, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn die verwitwete Mutter aufgrund des Todes ihres Ehemannes eine Witwenrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhält, steht dies dem Bezug von Elterngeld grundsätzlich nicht entgegen.
Allerdings gilt:
Ein Teil der Witwenrente wird als zusätzliches Einkommen gewertet
und kann das Elterngeld reduzieren, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden.
Die Elternzeit an sich wird dadurch nicht beeinflusst – sie ist ein eigenständiger arbeitsrechtlicher Anspruch und unabhängig von der finanziellen Situation.
Ja.
Von dem Zeitpunkt an, zu dem die Mutter Elternzeit beantragt, bis zum Ende dieser Elternzeit, genießt sie einen besonderen Kündigungsschutz gemäß § 18 BEEG.
Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig und bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde (in der Regel des zuständigen Amtes für Arbeitsschutz/Arbeit).
Schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber, dass sie Elternzeit nehmen möchte
– idealerweise mindestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Antrag auf Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle, mit folgenden Unterlagen:
Geburtsurkunde des Kindes
Sterbeurkunde des Ehemannes
Nachweise über das Einkommen vor der Geburt
ggf. weitere Formularanlagen der Elterngeldstelle
Antrag auf Witwenrente (falls noch nicht gestellt) bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
| Situation | Erläuterung |
|---|---|
| Arbeit in Teilzeit während der Elternzeit | Möglich, aber max. 30 Stunden pro Woche |
| Hohes Einkommen aus Witwenrente | Kann teilweise die Höhe des Elterngeldes reduzieren, nicht aber den Anspruch auf Elternzeit |
| Mutter ohne deutsche Staatsangehörigkeit | Elternzeit und Elterngeld sind möglich, sofern ein gültiger Aufenthaltstitel mit Arbeitsrecht oder Schutzstatus vorliegt |
Trotz des schweren Verlustes, den eine verwitwete Mutter erleidet, stellt das deutsche Recht sicher, dass sie ihr Kind betreuen kann, ohne ihre arbeitsrechtlichen und finanziellen Ansprüche zu verlieren.
Elternzeit, Elterngeld und Witwenrente können parallel in Anspruch genommen werden – jeweils nach ihren eigenen Regeln –, um zumindest ein Mindestmaß an finanzieller und sozialer Stabilität zu gewährleisten.
In einer solchen Lebenslage braucht die Mutter nicht nur menschliche Zuwendung, sondern auch rechtlich fundierte Unterstützung, um ihre Ansprüche sicher und vollständig geltend zu machen.
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