Verkauf des Fahrzeugs eines Verstorbenen in Deutschland
Abmeldung, Bevollmächtigung der Erben und rechtliche Voraussetzungen beim Verkauf
Wenn der Eigentümer eines Autos in Deutschland verstirbt, gehört das Fahrzeug nicht nur zu den „gewöhnlichen“ persönlichen Gegenständen, sondern wird rechtlich als Teil des Nachlasses (Nachlass) behandelt.
Das bedeutet: Verkauf oder sogar Nutzung des Fahrzeugs unterliegen klaren rechtlichen Vorgaben – insbesondere zur Zulassung, Vertretung der Erben und zum Eigentumsnachweis.
In diesem Beitrag werden die rechtlichen und administrativen Schritte für den Verkauf eines Fahrzeugs aus dem Nachlass erklärt – mit Fokus auf Abmeldung (Abmeldung), Vollmachten der Erben und die erforderlichen Unterlagen.
1. Wem gehört das Auto nach dem Tod?
Nach § 1922 BGB geht das Eigentum am Fahrzeug automatisch auf die gesetzlichen Erben über. Aber:
Sie dürfen rechtlich erst dann über das Auto verfügen (verkaufen, abmelden usw.), wenn die Erbenstellung nachgewiesen ist.
Die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr auf den Namen des Verstorbenen ist nach dem Tod unzulässig.
2. Erforderliche Unterlagen zum Nachweis des Verfügungsrechts über das Fahrzeug
Bevor irgendein Schritt erfolgt, muss mindestens eines der folgenden Dokumente vorliegen:
Dokument – Zweck
Erbschein (Erbschein):
Rechtlicher Nachweis, dass die Person Erbe ist.
Notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll:
Falls vorhanden, kann dies ebenfalls die Erbenstellung belegen.
Vollmachten der übrigen Erben:
Notwendig, wenn nur ein Erbe das Fahrzeug verkaufen oder abmelden soll.
Sind mehrere Personen erbberechtigt, empfiehlt sich eine schriftliche gemeinsame Vollmacht (Vollmacht), mit der ein Erbe zur alleinigen Entscheidung bezüglich des Fahrzeugs ermächtigt wird.
3. Schritte der Abmeldung (Abmeldung des Fahrzeugs)
Der Erbe bzw. Bevollmächtigte muss:
Zur Kfz-Zulassungsstelle der Stadt bzw. des Landkreises gehen.
Folgende Unterlagen vorlegen:
Sterbeurkunde (Sterbeurkunde)
Erbschein oder notariell beglaubigtes Testament
Ausweis des Erben
Zulassungsbescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
Kennzeichen des Fahrzeugs (Kennzeichen)
Bestätigung über die Beendigung der Versicherung (bei elektronischer Versicherungsbestätigung meist automatisch)
Zahlung der Abmeldegebühr (in der Regel ca. 10–20 €)
Nach erfolgter Abmeldung stellt die Behörde eine Abmeldebescheinigung aus – diese kann später für Verkauf oder Export verwendet werden.
4. Verkauf des Fahrzeugs nach dem Tod – wie läuft das ab?
Nach der Abmeldung kann das Auto sowohl innerhalb Deutschlands als auch ins Ausland verkauft werden. Übliche Schritte:
Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrags (Kaufvertrag)
Vorlage eines Erbnachweises für den Käufer (z. B. Kopie des Erbscheins)
Empfehlung: Nutzung eines Musterkaufvertrags von ADAC oder TÜV zur Absicherung aller Parteien
Entgegennahme des Kaufpreises und schriftliche Dokumentation im Rahmen der Nachlassabwicklung
Soll das Fahrzeug an Bekannte oder ins Ausland verkauft werden, sind zusätzlich die Bedingungen für Export oder grenzüberschreitenden Transport zu prüfen.
5. Sollte das Fahrzeug zuerst auf den Erben umgemeldet werden?
Nicht unbedingt.
Wenn das Auto zeitnah nach dem Tod verkauft werden soll, reicht in der Regel:
Abmeldung
Verkauf „im Namen des Nachlasses“ (Nachlass), ohne vorherige Ummeldung auf den Erben.
Wenn sich der Verkauf jedoch verzögert oder der Erbe das Fahrzeug vorübergehend selbst nutzen möchte, ist nötig:
Offizielle Ummeldung des Fahrzeugs auf den Erben
Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung
Zahlung von Kfz-Steuer ab dem Zeitpunkt der Ummeldung
6. Was ist, wenn das Fahrzeug finanziert, geleast oder belastet ist?
Es muss geprüft werden, ob im Fahrzeugbrief eine Pfändung (Pfändung) oder ein Sicherungseigentum vermerkt ist.
Bei Finanzierung oder Leasing (Leasing / Finanzierung) ist der jeweilige Finanzierer zu informieren.
Ein Verkauf ist vor regulärer Vertragsbeendigung oder Vertragsübernahme durch den Erben (mit Zustimmung der Finanzierungsgesellschaft) in der Regel nicht zulässig.
Fazit
Der Verkauf eines Fahrzeugs aus dem Nachlass eines Verstorbenen in Deutschland setzt voraus:
Einen formellen Erbnachweis
Die Abmeldung des Fahrzeugs (Abmeldung)
Eine Vollmacht aller Erben, sofern es mehrere Erben gibt
Einen klaren Kaufvertrag und einen nachvollziehbaren Zahlungsnachweis
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben schützt die Erben vor späteren steuerlichen, versicherungsrechtlichen oder haftungsrechtlichen Problemen – und ist ein wichtiger Baustein einer geordneten Nachlassabwicklung.
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