Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und EORI-Nummer

Erstens: Die drei wichtigsten Punkte, die du bei der Einfuhr kennen musst

Punkt Erklärung
Zoll (الجمارك) Zollabgaben auf Waren je nach Art; sie werden als Prozentsatz vom Warenwert berechnet.
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) Einfuhrumsatzsteuer (ähnlich der Mehrwertsteuer/VAT) mit einem Satz von 19 % oder 7 %.
EORI-Nummer Zentrales, europäisches Registrierungs- und Identifikations­nummernsystem für Wirtschaftsbeteiligte; erforderlich für die Zollabfertigung.

1. EORI-Nummer – Economic Operators’ Registration and Identification

Was ist das?
Eine Identifikationsnummer, die jeder Importeur oder Exporteur innerhalb der Europäischen Union haben muss.

Ist sie verpflichtend?
Ja. Du kannst keine außereuropäische Sendung zollrechtlich abfertigen lassen, ohne eine EORI-Nummer zu besitzen.

Wie bekommst du sie?

  • Über die Webseite der deutschen Zollverwaltung:
    https://www.zoll.de

  • Antragstellung online oder über das Formular 0870a (PDF)

  • Die Bearbeitung ist kostenlos und dauert in der Regel 3–5 Arbeitstage.


2. Zoll – die eigentlichen Zollabgaben

Die Zollabgaben werden berechnet auf Grundlage von:

  • HS-Code (zolltarifliche Warennummer)
    → legt die Art des Produkts exakt fest.

  • Ursprungsland der Ware
    → einige Länder haben Präferenzabkommen mit der EU.

  • CIF-Wert, also die Summe aus:

    • Warenwert

    • Frachtkosten (Versand)

    • Versicherung

Je nach Produkt wird ein bestimmter Zollsatz angewendet (z. B. zwischen 0 % und 12 %).

Wie erfährst du den exakten Zollsatz?

Über die europäische Datenbank TARIC:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric


3. Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Punkt Details
Regelsteuersatz 19 % (wie die normale Umsatzsteuer im Inland).
Ermäßigter Satz 7 % für bestimmte Waren (z. B. Bücher, bestimmte Lebensmittel).
Bemessungsgrundlage Warenwert plus Zoll plus Fracht- und Versicherungskosten.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Zollabfertigung fällig.
Wenn du als Unternehmer tätig bist, kannst du sie später im Rahmen des Vorsteuerabzugs über deine Steuererklärung wieder geltend machen.


Beispielrechnung für die Einfuhrkosten

Position Betrag (€)
Warenwert (Invoice) 5.000 €
Fracht und Versicherung 500 €
CIF-Gesamtwert 5.500 €
Zoll (z. B. 5 %) 275 €
EUSt (19 % von 5.775 €) 1.097,25 €
Summe, die beim Zoll zu zahlen ist = 275 € + 1.097,25 € = 1.372,25 €

Benötigte Unterlagen für die Sendung

In der Praxis werden häufig folgende Dokumente verlangt:

  • Commercial Invoice (Handelsrechnung)

  • Packing List (Packliste)

  • Frachtbrief (Airway Bill / Bill of Lading)

  • Ursprungszeugnis (Certificate of Origin – besonders wichtig, wenn ein Präferenzzollsatz beantragt wird)

  • EORI-Nummer

  • Anmeldung über ATLAS (in der Regel über einen Zollagenten oder Spediteur)


Wichtige Hinweise und Warnungen

Warnung Erläuterung
Führe die Zollabfertigung nicht alleine durch, wenn du unerfahren bist. Nutze besser einen Zollagenten oder Spediteur.
Gib niemals bewusst falsche oder zu niedrige Warenwerte an. Dies kann zu Bußgeldern, Nachforderungen und zur Zurückweisung der Verzollung führen.
Achte auf verbotene oder beschränkt einfuhrfähige Waren. Zum Beispiel bestimmte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder chemische Stoffe.

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