Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Was für kleine Händler wichtig ist

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-01 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Was ist das GWB in Kürze?

Das GWB ist das deutsche Gesetz zur Regelung des Wettbewerbs und wird oft auch als „Antitrust-Gesetz“ bezeichnet.
Sein Ziel ist es,

  • Monopole zu verhindern,

  • Preisabsprachen zu unterbinden,

  • den Missbrauch von Marktmacht zu stoppen

  • und Absprachen / Absprachen zwischen Unternehmen zu verbieten.


5 wichtige Punkte für kleine Händler

1. Verbot von Preisabsprachen

Du darfst dich nicht mit anderen Händlern darauf einigen, einen festen Preis zu verlangen (z. B. immer 5 Euro).
Selbst auf dem Wochenmarkt oder unter Nachbarn gilt: Jede bewusste, formelle Preisabsprache ist verboten.

Wenn du und ein anderer Händler beschließt, denselben Preis zu verlangen, nur um Konkurrenz zu vermeiden, verstößt du gegen das GWB.


2. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Ein Unternehmen mit starker Marktmacht (auch nur lokal) darf kleinere Wettbewerber nicht gezielt verdrängen.

Beispiel:
Ein großer Laden senkt seine Preise extrem nur vorübergehend, um einen neuen kleinen Laden aus dem Markt zu drängen, und erhöht sie danach wieder.

Du bist vor solchen Verhaltensweisen geschützt – und kannst beim Bundeskartellamt eine Beschwerde einreichen.


3. Diskriminierungsverbot bei der Belieferung

Ein Lieferant darf dir nicht einfach grundlos deutlich schlechtere Preise geben als deinen Konkurrenten – bei gleicher Menge und gleichen Bedingungen.

Wenn du das Gefühl hast, dass ein Lieferant dich wegen deiner geringen Größe benachteiligt, kannst du eine rechtliche Begründung verlangen.


4. Verbot unlauterer Behinderungen

Ein großer Händler darf dich nicht unfair behindern, zum Beispiel durch:

  • das Verbreiten falscher Gerüchte über dich,

  • gezieltes Stören oder Blockieren deines Geschäfts.

Irreführende Werbung, die dich direkt angreift oder schlecht darstellt, kann einen Verstoß darstellen.

Das GWB schützt dich sogar, wenn etwa

  • dein Werbeschild absichtlich beschädigt oder entfernt wird,

  • oder deine Google-Seite mit offensichtlich gefälschten Negativbewertungen angegriffen wird.


5. Fusionskontrolle

Dieser Bereich betrifft dich als kleinen Händler meistens nur indirekt, kann aber wichtig werden, wenn du z. B. ein Joint Venture mit einem anderen Händler eingehst.

Bestimmte Zusammenschlüsse oder Übernahmen müssen gemeldet werden, wenn bestimmte Umsatzschwellen erreicht werden.


Wann kannst du dich an die Behörden wenden?

Du kannst dich an das Bundeskartellamt (Bundesbehörde für Kartell- und Wettbewerbssachen) wenden, wenn:

  • dein Geschäft gezielt behindert wird,

  • eine offensichtliche Preisdiskriminierung vorliegt,

  • du einen Missbrauch von Marktmacht, ein Kartell oder Absprachen beobachtest, die den lokalen Markt schädigen.

Website:
https://www.bundeskartellamt.de


Kurzfassung – Fragen & Antworten

  • Gilt das GWB auch für kleine Händler?
    Ja – sowohl als Schutz für dich als auch als Grenze gegen unfaire Praktiken.

  • Brauche ich einen Anwalt, um eine Beschwerde einzureichen?
    Nicht unbedingt – du kannst online direkt eine Beschwerde einreichen.

  • Werde ich bestraft, wenn ich ein sehr starkes Angebot mache?
    Nein – solange kein unzulässiger Zweck dahintersteht (z. B. gezieltes, zeitweises Dumping, nur um Wettbewerber zu verdrängen).


Das Autor*innen- und Redaktionsteam der Website achtet darauf, durch intensive Recherche und die Nutzung mehrerer Quellen möglichst korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht abschließend gesichert sein. Bitte betrachte die Informationen daher als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte immer an die zuständigen Behörden und Fachstellen.

Das könnte Ihnen auch gefallen

Entdecken Sie weitere Blogbeiträge und Artikel.