Erstens: Was ist mit Außenwerbung gemeint?
Zur Außenwerbung zählen unter anderem:
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Schilder über der Ladenfront (Firmenschild)
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Vertikale oder seitlich angebrachte Schilder (Ausleger)
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Außenbeleuchtung
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Aufkleber / Plakate auf Schaufenstern
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Elektronische Anzeigedisplays oder Bildschirme
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Mobile Schilder vor dem Laden (Kundenstopper)
Brauche ich eine Genehmigung (Genehmigungspflicht)?
| Art der Werbung | Genehmigung erforderlich? |
|---|---|
| Einfaches Schild ohne Beleuchtung | Häufig ja |
| Leuchtreklame / beleuchtetes Schild | Immer |
| Digitale Reklame / LED-Bildschirm | Immer, mit besonderen Auflagen |
| Kundenstopper (Bodenschild vor dem Laden) | Manchmal (je nach Stadt) |
| Aufkleber nur innen hinter der Scheibe | Meist nein |
Goldene Regel:
Sobald die Werbung von außen sichtbar ist, braucht sie sehr wahrscheinlich eine Genehmigung.
Schritte zur Genehmigung von Außenwerbung (Genehmigung für Außenwerbung)
1. Zuständige Behörde
Je nach Stadt kann zuständig sein:
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das Bauamt
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das Ordnungsamt
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oder das Amt für Stadtbildpflege deiner Gemeinde
In größeren Städten gibt es oft eine eigene Abteilung für Außenwerbung / Werbeanlagen.
2. Erforderliche Unterlagen
In der Regel brauchst du:
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Offiziellen Antrag (Antrag auf Genehmigung für Werbeanlage)
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Lageplan mit genauer Position der Werbeanlage
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Entwurf / Gestaltung der Werbung (Maßstab, Form, Farben, Beleuchtung)
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Fotos des Gebäudes (vorher / nachher)
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Zustimmung des Eigentümers, wenn du nicht selbst Eigentümer des Gebäudes bist
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Bei Geschäften in denkmalgeschützten Gebäuden (Denkmalschutz): zusätzliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde
3. Was prüft die Gemeinde?
Die Stadt / Gemeinde kontrolliert zum Beispiel:
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Passt die Werbung zur Stadtbildsatzung (Gestaltungssatzung für das Stadtbild)?
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Sind Größe und Form für die Straße und das Gebäude angemessen?
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Wird Verkehrssicherheit oder Fußgängersicherheit beeinträchtigt?
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Entsteht durch die Beleuchtung Lichtverschmutzung / Blendwirkung?
4. Verstöße und Konsequenzen
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Das Anbringen einer Werbeanlage ohne Genehmigung gilt als Ordnungswidrigkeit.
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Die Behörde kann dich verpflichten, die Anlage wieder zu entfernen und zusätzlich eine Geldbuße verhängen (manchmal bis zu 5.000 €).
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In manchen Fällen kann dir die Stadt später auch weitere Werbeanlagen untersagen oder zusätzliche Auflagen erteilen.
5. Kosten
| Posten | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Kommunale Genehmigungsgebühr | 50 – 300 € (je nach Stadt) |
| Planung / Zeichnung / Antrag durch Architekt o. Ingenieur | 100 – 500 € (falls erforderlich) |
Besondere Hinweise
Einige Städte haben eine eigene „Werbeanlagensatzung“, in der genau geregelt ist:
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Zulässige Maße der Werbeanlagen
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Abstände zum Gehweg / zur Grundstücksgrenze
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Art der Beleuchtung (z. B. keine blinkenden LEDs in Wohngebieten)
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Erlaubte Farben und Schriftarten in historischen Altstädten oder besonderen Schutzzonen
Praktisches Beispiel
In Städten wie Hamburg oder München gilt häufig:
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Jede von der Straße aus sichtbare Werbeanlage ist genehmigungspflichtig.
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Beleuchtete Werbung benötigt oft zusätzliche umwelt- oder immissionsschutzrechtliche Zustimmung.
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In bestimmten Zonen ist Werbung oberhalb eines bestimmten Stockwerks (z. B. über dem Erdgeschoss) verboten.
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