Ehe mit mehr als einer Frau gleichzeitig in Deutschland
Rechtslage, Konsequenzen und (nicht vorhandene) Ausnahmen
Die Ehe mit mehr als einer Frau zur selben Zeit – im islamischen Recht als „Polygamie“ oder „Mehrehe“ bekannt – ist in einigen Staaten aus religiösen oder kulturellen Gründen zulässig.
In Deutschland jedoch, dessen Zivilrecht auf den Grundsätzen der Gleichberechtigung und Säkularität beruht, ist diese Form der Ehe ausdrücklich verboten und wird als Verstoß gegen die Rechtsordnung behandelt.
In diesem Beitrag beleuchten wir die Rechtslage zur Mehrehe in Deutschland, die sich daraus ergebenden Konsequenzen und den Unterschied zwischen einer im Ausland geschlossenen polygamen Ehe und der in Deutschland anerkannten Ehe.
Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) gilt:
Niemand darf gleichzeitig in mehr als einer Ehe verheiratet sein.
Jeder Versuch, eine zweite Ehe zu schließen, solange eine erste Ehe noch besteht, ist nichtig und wird rechtlich nicht anerkannt.
Der einschlägige Paragraph lautet:
§ 1306 BGB – Verbot der Doppelehe
„Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn bereits eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.“
Wird Polygamie in Deutschland bestraft?
Ja, aber differenziert:
Der Abschluss einer zweiten Eheschließung innerhalb Deutschlands, während eine erste Ehe fortbesteht, ist rechtlich unwirksam.
Eine solche Ehe wird nicht beim Standesamt registriert und entfaltet keine zivilrechtlichen Wirkungen.
Kommt es im Zusammenhang mit einer (vermeintlichen) zweiten Ehe zu Täuschung oder bewusst falschen Angaben gegenüber Behörden, kann dies strafrechtliche Folgen haben, z. B. wegen Urkundenfälschung, Betrugs oder Falschangaben gegenüber Ausländerbehörden.
Demgegenüber gilt:
Eine im Ausland wirksam geschlossene zweite Ehe wird in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt, wenn bereits eine in Deutschland anerkannte Ehe besteht.
Die betroffene Person gilt nach deutschem Recht weiterhin als mit nur einer Ehefrau verheiratet.
Was passiert, wenn die zweite Ehe in einem Land geschlossen wurde, in dem Polygamie erlaubt ist?
In solchen Fällen wendet Deutschland den Grundsatz des ordre public (deutsch: „öffentliche Ordnung“) an.
Dieser bedeutet:
„Eine ausländische Rechtslage oder Rechtsbeziehung wird in Deutschland nicht anerkannt, wenn sie in einem klaren Widerspruch zu den grundlegenden Prinzipien der deutschen Rechtsordnung steht.“
Daraus folgt:
Auch wenn die zweite Ehe im Herkunftsland (z. B. Syrien, Irak, Marokko u. a.) rechtlich wirksam und religiös legitim ist,
wird sie in Deutschland nicht anerkannt.
Im Ergebnis:
Die zweite Ehe bleibt für deutsche Behörden in Fragen des Aufenthaltsrechts, des Steuerrechts, der sozialen Sicherung oder des Erbrechts ohne Wirkung.
Welche rechtlichen Folgen hat Polygamie in Deutschland?
| Bereich | Rechtsfolge in Deutschland |
|---|---|
| Registrierung der Ehe | Zweite Ehe wird beim Standesamt nicht eingetragen |
| Aufenthalt & Staatsangehörigkeit | Familiennachzug ist nur für eine Ehefrau möglich |
| Steuern & Sozialversicherung | Es wird nur eine rechtlich anerkannte Partnerin berücksichtigt |
| Scheidung & Unterhalt | Unterhalts- und Scheidungsrechte bestehen nur zugunsten der ersten anerkannten Ehefrau |
| Erbrecht | Erbansprüche als Ehegattin hat nur die erstanerkannte Ehefrau nach deutschem Recht |
Gibt es Ausnahmen?
Nein.
Das deutsche Recht erkennt keinerlei Ausnahmen für die Mehrehe an:
Weder religiöse Gründe (etwa Verweis auf islamisches Recht)
noch kulturelle Traditionen oder Herkunft aus einem Land mit zulässiger Polygamie
führen zu einer rechtlichen Anerkennung der zweiten (oder weiteren) Ehe.
Auch muslimische Paare, die in Deutschland volle Religionsfreiheit genießen, können eine zweite Ehe weder standesamtlich eintragen lassen noch deren Folgen (Unterhalt, Erbrecht, Familiennachzug usw.) rechtlich absichern.
Kann eine Person strafrechtlich belangt werden?
Allein die Tatsache, dass jemand in seinem Heimatland zwei Ehen eingegangen ist, führt in Deutschland nicht automatisch zu einer Strafe – solange er nicht versucht, diese zweite Ehe im deutschen System zu „nutzen“.
Strafrechtlich relevant wird es insbesondere dann, wenn:
gegenüber deutschen Behörden bewusst falsche Angaben gemacht werden,
oder die zweite Ehe dazu benutzt wird, unberechtigt Aufenthaltsrechte, Sozialleistungen oder Steuervorteile zu erlangen.
In solchen Fällen kommen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und des Strafgesetzbuches (StGB) zur Anwendung – etwa wegen Betrugs, Falschangaben oder Erschleichung von Leistungen.
Praxisbeispiel:
Ein syrischer Mann lebt in Deutschland und ist hier zivilrechtlich mit einer Ehefrau verheiratet.
Er reist nach Syrien, schließt dort nach islamischem Recht eine zweite Ehe und kehrt anschließend nach Deutschland zurück.
Nun möchte er einen Familiennachzug für die zweite Ehefrau beantragen.
Ergebnis in Deutschland:
Der Antrag auf Familiennachzug für die zweite Ehefrau wird abgelehnt.
Die Behörden betrachten ihn nur als mit einer Frau verheiratet – nämlich mit der in Deutschland anerkannten Ehefrau.
Die zweite Ehe kann weder beim Standesamt eingetragen noch in aufenthalts- oder sozialrechtlichen Fragen berücksichtigt werden.
Zusammenfassung auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Erlaubt das deutsche Recht Polygamie? | Nein, sie ist ausdrücklich verboten. |
| Was, wenn die zweite Ehe im Ausland geschlossen wurde? | Sie wird in Deutschland rechtlich nicht anerkannt. |
| Kann die zweite Ehe im Standesamt registriert werden? | Nein. |
| Werden Personen für Polygamie bestraft? | Nur, wenn Täuschung oder Falschangaben gegenüber Behörden vorliegen. |
| Besteht ein Recht auf Familiennachzug für die zweite Ehefrau? | Nein. |
Wichtige juristische Begriffe:
| Deutscher Begriff | Bedeutung auf Deutsch |
|---|---|
| Doppelehe | Mehrehe / Ehe mit zwei Partnern zugleich |
| Standesamt | Amt für Personenstand und Eheschließungen |
| Ordnung der öffentlichen Sicherheit | öffentliche Ordnung / ordre public |
| Ehefähigkeitszeugnis | Bescheinigung der Ehefähigkeit / Ehehindernisfreiheit |
| AufenthG (Aufenthaltsgesetz) | Deutsches Aufenthaltsgesetz (Regelung des Aufenthalts von Ausländern) |
Schlusswort:
Auch wenn Polygamie in manchen Kulturkreisen und Rechtsordnungen zulässig oder verbreitet ist, steht sie in einem klaren Widerspruch zum deutschen Zivilrecht.
In Deutschland ist die Mehrehe verboten, wird nicht anerkannt und entfaltet keine zivilrechtlichen Wirkungen – selbst dann nicht, wenn sie im Ausland wirksam geschlossen wurde.
Wer in Deutschland lebt, muss sich darüber im Klaren sein, dass die hiesigen Gesetze in Fragen von Ehe, Familiennachzug, Unterhalt und Erbrecht ausschließlich eine monogame Ehe als rechtlich geschützte Form der Partnerschaft akzeptieren.
Die Beachtung der nationalen Rechtsordnung ist daher eine Grundvoraussetzung für ein rechtssicheres und stabiles Leben in Deutschland.
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