Barrierefreiheit für Kunden im Rollstuhl – Förderung bis 5.000 €

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-29 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Barrierefreiheit in Geschäften

Maßnahmen:

  • Eingang ohne Stufen → Rampen oder automatische Türen

  • Rollstuhlgerechte Toilette → 1,5 m Wendefläche, Haltegriffe, niedrige Toilette

  • Breite Gänge → mindestens 1,20 m für Rollstuhl oder Rollator

  • Komfortabler Wartebereich → feste Stühle, keine visuellen Störungen

  • Verständliche Beschilderung / Braille-Schilder → Unterstützung für Sehbehinderte

  • Kommunikationsmöglichkeiten für Hörgeschädigte → klare Hintergrundgestaltung an Kassen oder deutliche Sprachsysteme

Förderprogramme:

  1. Förderprogramm Barrierefreiheit (KfW/Land) → Zuschuss bis 6.250 € (KfW 455-B, derzeit pausiert)

  2. Barrierefreie Betriebe (Integrationsamt/Inklusionsförderung) → 2.000–5.000 € je nach Bundesland

  3. Landesprogramme (NRW, Bayern, Hamburg) → Förderung für Rampen, Toilettenumbau, Tür-/Gangverbreiterung

  4. Aktion Mensch → bis zu 100 % Kostenübernahme, Antrag mit Projektbeschreibung erforderlich

Erforderliche Unterlagen:

  • Projektbeschreibung (Vorher-Nachher, Fotos/Pläne)

  • Kostenvoranschlag (Handwerker/Firma)

  • Dokumentation Ist-Zustand (Fotos)

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

  • Finanzdaten (bei kleinen Betrieben <10 Mitarbeiter)

Antragstellung:

  • Bei IHK oder HWK

  • Beim Integrationsamt oder kommunalem Sozialamt

  • Online: www.kfw.de, www.aktion-mensch.de, Landesministerien für Arbeit/Soziales

 

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