Barrierefreiheit in Geschäften
Maßnahmen:
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Eingang ohne Stufen → Rampen oder automatische Türen
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Rollstuhlgerechte Toilette → 1,5 m Wendefläche, Haltegriffe, niedrige Toilette
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Breite Gänge → mindestens 1,20 m für Rollstuhl oder Rollator
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Komfortabler Wartebereich → feste Stühle, keine visuellen Störungen
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Verständliche Beschilderung / Braille-Schilder → Unterstützung für Sehbehinderte
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Kommunikationsmöglichkeiten für Hörgeschädigte → klare Hintergrundgestaltung an Kassen oder deutliche Sprachsysteme
Förderprogramme:
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Förderprogramm Barrierefreiheit (KfW/Land) → Zuschuss bis 6.250 € (KfW 455-B, derzeit pausiert)
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Barrierefreie Betriebe (Integrationsamt/Inklusionsförderung) → 2.000–5.000 € je nach Bundesland
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Landesprogramme (NRW, Bayern, Hamburg) → Förderung für Rampen, Toilettenumbau, Tür-/Gangverbreiterung
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Aktion Mensch → bis zu 100 % Kostenübernahme, Antrag mit Projektbeschreibung erforderlich
Erforderliche Unterlagen:
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Projektbeschreibung (Vorher-Nachher, Fotos/Pläne)
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Kostenvoranschlag (Handwerker/Firma)
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Dokumentation Ist-Zustand (Fotos)
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Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
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Finanzdaten (bei kleinen Betrieben <10 Mitarbeiter)
Antragstellung:
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Bei IHK oder HWK
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Beim Integrationsamt oder kommunalem Sozialamt
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Online: www.kfw.de, www.aktion-mensch.de, Landesministerien für Arbeit/Soziales