Wann braucht man die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)? Fast immer, wenn man einen Auszubildenden mit offiziellem Ausbildungsvertrag nach § 28 BBiG ausbilden möchte.
Wer darf in Deutschland ausbilden?
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Der Beruf muss ein anerkannter Ausbildungsberuf sein (z. B. Verkäufer/in, Friseur/in, Kaufmann im Einzelhandel).
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Der Betrieb muss ausbildungsberechtigt sein (geeignete Aufgaben, Ausstattung, qualifizierte Betreuung).
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Es muss ein Ausbilder vorhanden sein, der:
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die AEVO-Prüfung bestanden hat (AdA-Schein), oder
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im Handwerk einen Meisterbrief besitzt (dann AEVO automatisch anerkannt).
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Wann braucht man keine AEVO?
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Wenn ein anderer AEVO-Träger im Betrieb offiziell verantwortlich ist.
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Wenn man im Handwerk Meister ist (Meisterbrief).
Details zur AEVO-Prüfung:
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Offizieller Name: Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
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Zuständig: IHK oder HWK
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Inhalte: Planung – Vorbereitung – Durchführung – Abschluss
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Prüfung: schriftlich (Multiple Choice) + praktisch (Präsentation + Fachgespräch)
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Dauer: Vorbereitungskurs meist 3–5 Wochen (auch online möglich)
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Kosten: 450–750 € je nach Stadt
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Ergebnis: AdA-Schein, lebenslang gültig
Kurzüberblick:
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Kleiner Ladeninhaber, der selbst ausbildet → AEVO nötig
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Mitarbeiter mit AEVO vorhanden → ausreichend
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Handwerksmeister → automatisch befreit
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Tätigkeit ohne Ausbildungsordnung → nicht relevant