Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitern

 

Wann braucht man die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)? Fast immer, wenn man einen Auszubildenden mit offiziellem Ausbildungsvertrag nach § 28 BBiG ausbilden möchte.

Wer darf in Deutschland ausbilden?

  1. Der Beruf muss ein anerkannter Ausbildungsberuf sein (z. B. Verkäufer/in, Friseur/in, Kaufmann im Einzelhandel).

  2. Der Betrieb muss ausbildungsberechtigt sein (geeignete Aufgaben, Ausstattung, qualifizierte Betreuung).

  3. Es muss ein Ausbilder vorhanden sein, der:

    • die AEVO-Prüfung bestanden hat (AdA-Schein), oder

    • im Handwerk einen Meisterbrief besitzt (dann AEVO automatisch anerkannt).

Wann braucht man keine AEVO?

  • Wenn ein anderer AEVO-Träger im Betrieb offiziell verantwortlich ist.

  • Wenn man im Handwerk Meister ist (Meisterbrief).

Details zur AEVO-Prüfung:

  • Offizieller Name: Ausbildereignungsprüfung nach AEVO

  • Zuständig: IHK oder HWK

  • Inhalte: Planung – Vorbereitung – Durchführung – Abschluss

  • Prüfung: schriftlich (Multiple Choice) + praktisch (Präsentation + Fachgespräch)

  • Dauer: Vorbereitungskurs meist 3–5 Wochen (auch online möglich)

  • Kosten: 450–750 € je nach Stadt

  • Ergebnis: AdA-Schein, lebenslang gültig

Kurzüberblick:

  • Kleiner Ladeninhaber, der selbst ausbildet → AEVO nötig

  • Mitarbeiter mit AEVO vorhanden → ausreichend

  • Handwerksmeister → automatisch befreit

  • Tätigkeit ohne Ausbildungsordnung → nicht relevant


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