Wann braucht man die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)? Fast immer, wenn man einen Auszubildenden mit offiziellem Ausbildungsvertrag nach § 28 BBiG ausbilden möchte.
Wer darf in Deutschland ausbilden?
Der Beruf muss ein anerkannter Ausbildungsberuf sein (z. B. Verkäufer/in, Friseur/in, Kaufmann im Einzelhandel).
Der Betrieb muss ausbildungsberechtigt sein (geeignete Aufgaben, Ausstattung, qualifizierte Betreuung).
Es muss ein Ausbilder vorhanden sein, der:
die AEVO-Prüfung bestanden hat (AdA-Schein), oder
im Handwerk einen Meisterbrief besitzt (dann AEVO automatisch anerkannt).
Wann braucht man keine AEVO?
Wenn ein anderer AEVO-Träger im Betrieb offiziell verantwortlich ist.
Wenn man im Handwerk Meister ist (Meisterbrief).
Details zur AEVO-Prüfung:
Offizieller Name: Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
Zuständig: IHK oder HWK
Inhalte: Planung – Vorbereitung – Durchführung – Abschluss
Prüfung: schriftlich (Multiple Choice) + praktisch (Präsentation + Fachgespräch)
Dauer: Vorbereitungskurs meist 3–5 Wochen (auch online möglich)
Kosten: 450–750 € je nach Stadt
Ergebnis: AdA-Schein, lebenslang gültig
Kurzüberblick:
Kleiner Ladeninhaber, der selbst ausbildet → AEVO nötig
Mitarbeiter mit AEVO vorhanden → ausreichend
Handwerksmeister → automatisch befreit
Tätigkeit ohne Ausbildungsordnung → nicht relevant