Darf man ein Gewerbe in der Wohnung betreiben? Ja, aber unter Bedingungen:
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Nur Bürotätigkeiten (Online-Shop, Buchhaltung, Beratung)
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Keine ständigen Kundenbesuche
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Keine baulichen Veränderungen
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Keine Belästigung der Nachbarn (Lärm, Gerüche)
Braucht man die Zustimmung des Vermieters? Ja, zwingend erforderlich für die Gewerbeanmeldung. Mietverträge sind für Wohnzwecke gedacht, daher ist eine schriftliche Genehmigung nötig.
Beispiel-Formulierung: „Hiermit erteile ich, [Name des Vermieters], als Vermieter der Wohnung in [Adresse], die Genehmigung, dass der Mieter [Name] unter dieser Adresse ein Kleingewerbe betreiben und beim Gewerbeamt anmelden darf.“
Folgen ohne Zustimmung:
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Ablehnung durch Bürgeramt
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Vertragsverletzung → Abmahnung oder Kündigung
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Finanzamt kann Nachweis verlangen
Ausnahmen (riskant):
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Freelancer nur mit Laptop → je nach Bundesland
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Gewerbe ohne Kundenverkehr → rechtlich unsicher
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Virtuelle Adresse über Anbieter → keine Zustimmung nötig