Was bedeutet eine formelle Ablehnung des Asylantrags (Formelle Ablehnung)?
Das ist eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wenn das Amt nicht in die inhaltliche Prüfung der Asylgründe einsteigt, sondern den Antrag aus rechtlichen formalen/ordnungssystematischen Gründen ablehnt, zum Beispiel:
1. Dublin-Fall (Dublin-Verfahren)
Wenn sich herausstellt, dass der Asylsuchende bereits in einem anderen europäischen Staat einen Antrag gestellt hat oder dort seine Fingerabdrücke registriert wurden, sieht Deutschland sich nicht als zuständigen Staat für das Asylverfahren.
In diesem Fall ergeht eine formelle Ablehnung, und die Person wird darüber informiert, dass sie innerhalb einer bestimmten Frist (oft 6 Monate) in diesen Staat zurückgeführt wird.
2. Wiederholter Antrag (Folgeantrag ohne neue Gründe)
Wenn jemand nach einer früheren Ablehnung erneut einen Asylantrag stellt, ohne neue wesentliche Gründe oder neue Beweise vorzulegen, lehnt das BAMF den Antrag formal ab, ohne die Gründe erneut inhaltlich zu prüfen.
3. Einreise aus einem „sicheren Drittstaat“
Wenn eine Person aus einem Staat nach Deutschland eingereist ist, den das deutsche Recht als „sicheren Drittstaat“ einstuft (z. B. Österreich, Frankreich, Schweden …), besteht nach Artikel 16a Grundgesetz kein Anspruch auf politisches Asyl.
Der Antrag wird dann formal abgelehnt, und die Person wird in diesen Staat zurückgeführt.
Was tun, wenn du eine formelle Ablehnung bekommen hast?
1. Den Grund genau verstehen
Lies den Bescheid sorgfältig oder hole dir Hilfe bei einem Anwalt oder einer Beratungsstelle (z. B. Pro Asyl oder Diakonie).
Stelle fest, ob es sich um Dublin, Folgeantrag oder sicheren Drittstaat handelt.
2. Klage (Klage) beim Verwaltungsgericht
In den meisten Fällen kann man innerhalb einer sehr kurzen Frist Klage erheben:
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7 Tage in Dublin- oder Drittstaat-Fällen.
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14 Tage in einigen Fällen von Folgeanträgen.
Mit der Klage beantragst du, dass das Gericht das BAMF verpflichtet, deine Gründe zu prüfen oder eine Abschiebung vorläufig zu stoppen.
Sehr wichtig: Im Dublin-Fall muss innerhalb derselben Frist zusätzlich ein Eilantrag gestellt werden, damit du nicht abgeschoben wirst, bevor das Gericht entscheidet.
3. Nicht warten, bis es zu spät ist
Wenn die Frist ohne Klage abläuft, wird die Entscheidung vollziehbar, und eine Abschiebung kann ohne weitere Vorwarnung erfolgen.
Deshalb sollte man sich sofort an einen Anwalt oder eine Beratungsstelle wenden.
4. Wenn eine echte Gefahr besteht: Neuer Antrag nur mit neuen Beweisen
Wenn die Klage scheitert, kann später ein Folgeantrag gestellt werden – aber nur, wenn:
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neue Gründe aufgetreten sind oder sich die Lage grundlegend geändert hat,
zum Beispiel: neuer Haftbefehl, neuer Krieg im Herkunftsland oder ein neuer individueller Gefährdungsnachweis.
Kann man gegen eine formelle Ablehnung erfolgreich vorgehen?
Ja, in manchen Fällen, zum Beispiel:
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wenn der Staat, in den du nach Dublin zurückgeschickt werden sollst, keine menschenwürdigen Bedingungen bietet (z. B. Griechenland oder teilweise Bulgarien),
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oder wenn mehr als 6 Monate verstrichen sind, ohne dass die Rückführung durchgeführt wurde: Dann wird Deutschland automatisch zuständig (nach dem Dublin-System).
Fazit
Eine formelle Ablehnung bedeutet nicht unbedingt, dass dein Fall schwach ist, sondern dass Deutschland sich rechtlich nicht zuständig für die Prüfung sieht. Trotzdem kannst du deine Rechte verteidigen – wenn du schnell handelst, deine rechtliche Situation genau verstehst und sofort rechtliche Beratung einholst.
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