Start-up-Förderung für Geflüchtete über das Programm EXIST und das IHK Welcome Center

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-26 Blog-Kategorie: Asyl

Zuerst: Darf ein Flüchtling in Deutschland ein Start-up gründen?

Ja, aber das hängt von der Art des Aufenthaltstitels ab:

Aufenthaltsstatus Unternehmensgründung möglich? Voraussetzungen / Bedingungen
Anerkannter Flüchtling oder subsidiärer Schutz (§ 25 Abs. 1 oder 2) Erlaubt In der Regel nahezu ohne Einschränkungen, mit Mitteilung an die Ausländerbehörde
Humanitärer Aufenthalt oder Duldung (Duldung, § 25 Abs. 5) Möglich mit Bedingungen Erfordert eine besondere und vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde
Asylbewerber mit noch laufendem Verfahren (Asylverfahren) Meist nicht erlaubt Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen und mit strenger Genehmigung

Was ist das Programm EXIST? Und wie profitieren Geflüchtete davon?

Definition des Programms:
EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft ist ein Förderprogramm des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWK) zur Unterstützung von Start-ups, die auf wissenschaftlichen, technischen oder digitalen Ideen basieren. Es wird häufig in Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen umgesetzt.

Was bietet EXIST?

  • Monatliche Förderung für Gründer (inkl. „Gehalt“ für 12 Monate)

  • Budget für Ausstattung, Training und Reisen

  • Akademische Betreuung durch die Hochschule

  • Rechtliche und marketingbezogene Begleitung während der Gründung

Wer kann sich bewerben?

  • Studierende, Absolventen und Forschende an deutschen Hochschulen

  • Geflüchtete mit akademischer Qualifikation können sich bewerben, wenn sie:

    • an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, oder

    • einen anerkannten Abschluss haben und eine Partnerhochschule finden (Hochschule als Projektträger)

    • eine unternehmerische Idee haben, die wirtschaftlich umsetzbar ist

Website des Programms:
https://www.exist.de

Wie hilft dir das Welcome Center der IHK?

Die Welcome Center in jedem Bundesland bieten gezielte Unterstützung für Neuzugewanderte, Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete bei den Gründungsschritten.

Angebotene Leistungen:

  • Persönliche Beratung in mehreren Sprachen (u. a. Arabisch oder Englisch)

  • Erklärung der rechtlichen und administrativen Schritte zur Gründung

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans

  • Hilfe beim Zugang zu Finanzierung oder Förderprogrammen

  • Vernetzung mit lokalen Wirtschaftsnetzwerken und Investorinnen/Investoren

Diese Zentren sind Teil der Industrie- und Handelskammern (IHK) und ein wichtiger Partner für Gründer in Deutschland.

Wie findest du das nächstgelegene Center?
https://www.welcome-center-germany.com
Oder du suchst auf der Website deiner lokalen IHK (Beispiel: IHK Hamburg Welcome Center).

Gibt es weitere Förderprogramme für geflüchtete Gründer?

Ja, zu den wichtigsten gehören:

  • Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“: Beratungsförderung über BAFA

  • Microloans: Kleinkredite bis zu 25.000 € mit Erleichterungen

  • Startup Your Future (Berlin/Brandenburg): Mentoring-Programme für geflüchtete Gründer

  • Chancenkarte: kann die Gründung in naher Zukunft erleichtern (gemäß neuen Reformen)

Praktische Schritte für den Start als geflüchteter Gründer:

  • Prüfe deinen Aufenthaltstitel und dein Gründungsrecht

  • Formuliere eine klare Geschäftsidee

  • Suche eine Hochschule oder Institution, die dich unterstützt (bei EXIST)

  • Besuche das lokale Welcome Center oder deine IHK

  • Hole dir Unterstützung für Businessplan und Finanzierung

  • Stelle deinen Antrag bei der zuständigen Stelle und beginne die rechtliche Gründung

Fazit
Die Gründung eines Start-ups in Deutschland ist für Geflüchtete gut möglich, besonders für Personen mit wissenschaftlichem oder unternehmerischem Hintergrund. Während EXIST eine besondere Plattform für universitätsnahe Innovation ist, bieten die Welcome Center der IHK praktische und direkte Unterstützung bei den Gründungsschritten.

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